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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Das Girokonto ist den meisten Privatkunden allgemein als das Bankkonto bekannt, bei dem die meisten Kosten anfallen. Zwar gibt es auf der einen Seite noch immer einige Angebote, die ein kostenfreies Girokonto beinhalten. Auf der einen Seite ist die Kostenfreiheit allerdings meistens mit Bedingungen verbunden. Die überwiegende Mehrheit aller Girokonten sind allerdings gebührenpflichtig. Was viele Kontoinhaber nicht wissen: Es gibt unter Umständen mehrere Gebührenarten und sogar kleine Kostenfallen, die Sie auf jeden Fall kennen sollten. Wir möchten uns im Beitrag daher stammt beschäftigen, welche Kosten prinzipiell in Verbindung mit einem Girokonto anfallen können.

Worum handelt es sich beim Girokonto?

Das Girokonto ist ein sogenanntes Zahlungsverkehrskonto. Das bedeutet, dass die Hauptaufgabe des Kontos darin besteht, dass darüber Zahlungen und Gutschriften, wie zum Beispiel der Gehaltseingang, verbucht werden. Aus diesem Grund handelt es sich beim Girokonto auch um eines der ganz wenigen Bankkonten, die sowohl im Soll als auch im Haben geführt werden können.

Verbunden mit dem Girokonto sind oft verschiedene Zahlungsmethoden, wie zum Beispiel die girocard oder eine Kreditkarte. Wenn Sie mit diesen Karten in Geschäften bezahlen, wird der entsprechende Betrag früher oder später dem Girokonto belastet. Gleiches gilt für beliebte Online-Bezahlmethoden, wie zum Beispiel PayPal, Neteller oder Sofortüberweisung. Das Girokonto bieten die meisten Banken schon Kindern und Jugendlichen an, dann beispielsweise unter der Bezeichnung Schülerkonto, Kinderkonto oder Jugendgiro.

Welche Kosten gibt es beim Girokonto – ein Überblick

Lassen Sie uns zunächst einen Blick darauf werfen, welche Kosten1Günstiges Girokonto – https://www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-0/ – Abgerufen am 10.08.22 es prinzipiell bei einem Girokonto geben kann, auch wenn es sich dabei meistens nicht beim Kostenfallen handelt. Das liegt daran, dass die entsprechenden Gebühren offen dargelegt werden, wozu die Banken sogar im Rahmen ihrer Preisverordnung verpflichtet sind. Typische Kosten, die im Zusammenhang mit einem Girokonto anfallen können, sind:

  • Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für Extraleistungen
  • Dispozinsen
  • Auflösungsgebühr

Mit diesen einzelnen Kostenarten möchten uns nun etwas näher beschäftigen.

Kostenlose Girokonten – keine Kontoführungsgebühren?

Girokonto als Kostenfalle - welche Gebühren Sie beim Konto beachten sollten

Zunächst möchten wir einen Blick auf Angebote werfen, die von einige Banken noch unter der Bezeichnung „kostenloses Girokonto“ gemacht werden. Mit kostenlos ist in dem Zusammenhang immer gemeint, dass der Kontoinhaber keine Kontoführungsgebühren zahlen muss. Allerdings ist die Kostenfreiheit fast immer an Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel:

  • Mindesteinlage auf einem anderen Konto, beispielsweise Tagesgeldkonto
  • Geldeingang in bestimmter Höhe
  • Gehaltseingang in bestimmter Höhe

Die Bedingungen für ein kostenfreies Girokonto sehen also oftmals vor, dass zum Beispiel Monat für Monat mindestens 1.200 Euro als Gehalt verbucht werden müssen. Damit möchte die Bank sicherstellen, dass es sich um einen attraktiveren Kunden handelt, der zumindest über ein regelmäßiges Einkommen verfügt. Tatsächlich bedingungslos kostenlose Girokonten sind hingegen in der Praxis nicht mehr allzu häufig anzutreffen.

Kontoführungsgebühren – verschiedene Gebührenmodelle bei den Banken

Ein Kostenvergleich bei Girokonten ist deshalb nicht ganz einfach, weil es schon bei den Kontoführungsgebühren zum Teil unterschiedliche Gebührenmodelle gibt. Daher sollten Sie zunächst Ihr eigenes Verhalten kennen, wie zum Beispiel, wie viel Umsätze für gewöhnlich durchschnittlich in einem Monat über Ihr Konto laufen und in welcher Form Sie den Zahlungsverkehr nutzen.

Nehmen Sie zum Beispiel ausschließlich Online-Banking in Anspruch, kann eventuell das eine Gebührenmodell günstiger als das andere sein, während es sich wiederum anders verhält, wenn Sie noch mit beleghaften Überweisungen arbeiten. In über 80 Prozent aller Fälle handelt es sich bei der Kontoführung um eines der folgenden drei Gebührenmodelle:

  • Sämtliche Kosten im Grundpreis enthalten
  • Mischung aus monatlicher Grundgebühr und Berechnung der Buchungsposten
  • Ausschließlich einzelne Berechnung der Buchungsposten

Ein sehr gängiges Modell ist mittlerweile bei vielen Banken, dass mittels der sogenannten Grundgebühr sämtliche Kosten abgedeckt sind. Das bedeutet, dass die Bank zum Beispiel pro Monat fest 12,90 Euro für die Kontoführung veranschlagt, unabhängig davon, wie viele Buchungen auf dem Konto stattfinden. Aber Vorsicht: Oftmals bezieht sich der Grundbetrag nur auf gewöhnliche Leistungen und die Nutzung des Online-Bankings. Möchten Sie stattdessen oder zusätzlich entweder auch einmal beleghafte Überweisungen abgeben oder eine Lastschrift zurückgeben, kann das durchaus dennoch zu zusätzlichen Kosten führen.

Die zweite Variante ist eine Mischung aus Grundgebühr und der Einzelabrechnung von Buchungsposten. Meistens funktioniert dieses Gebührenmodell so, dass in der Grundgebühr zum Beispiel pro Monat 30 Buchungen gratis enthalten sind. Bei jedem weiteren Umsatz auf dem Konto werden dann einzelne Buchungsposten berechnet, zum Beispiel mit jeweils 0,25 Euro.

Das dritte Gebührenmodell enthält keine Grundgebühr, sondern in dem Fall werden ausschließlich die einzelnen Buchungsposten in Rechnung gestellt. Daher ist diese Variante insbesondere für Kontoinhaber meistens die günstigste Lösung, bei denen relativ wenig Umsätze über das Girokonto laufen. Auf diese Weise können Sie herausfinden, welche Art von Gebührenmodell für Sie am günstigsten ist.

Die Preise für die Kontoführung sind zum Teil zwischen den unterschiedlichen Banken sehr abweichend. Manche Kreditinstitute, insbesondere Direktbanken, bieten häufig schon eine günstige Kontoführung für zum Beispiel pauschal 3,90 € Grundgebühr im Monat an. Andere Kreditinstitute hingegen, insbesondere die klassischen Banken mit Filialnetz, kommen durchaus auf monatlich Kontoführungsgebühren zwischen 15 und 30 Euro. Das trifft übrigens genauso auf Privatkunden wie Geschäftskunden zu.

Gebühren für Extraleistungen beachten

Die erste kleine Kostenfalle besteht beim Girokonto häufig darin, dass Bankkunden der Auffassung sind, dass sämtliche Leistungen rund um das Girokonto in einer Grundgebühr oder zumindest in den Kontoführungsgebühren enthalten wären. Das ist allerdings in der Regel nicht der Fall. Die meisten Banken berechnen nämlich für speziellere Extraleistungen eine zusätzliche Gebühr.

Dazu können zum Beispiel die folgenden Leistungen rund um die Nutzung des Zahlungsverkehrs gehören:

  • Dauerauftrag einrichten und/oder ändern
  • Lastschriftrückgabe
  • Blitz-Überweisung
  • Abgabe von beleghaften Überweisungen in der Bankfiliale
  • Einreichung von Schecks
  • Bargeldeinzahlung auf fremde Konten
  • Besonderes Service beim Online-Banking

Es ist also häufig so, dass nicht alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Girokonto und dem Zahlungsverkehr stehen, in den Kontoführungsgebühren enthalten sind. Das gilt übrigens ebenso für girocards und Kreditkarten, denn diese sind in aller Regel mit einmaligen oder jährlichen Kosten verbunden.

Dispozinsen als häufig größer Kostenfaktor

Wenn es um die Kosten im Zusammenhang mit einem Girokonto geht, dann denken die meisten Kontoinhaber in erster Linie an die Kontoführungsgebühren und vielleicht an zusätzliche Kosten für Extraleistungen. Was allerdings ist eigentlich mit einer häufig in Anspruch genommenen Kontoüberziehung? Bei den meisten Kontoinhabern existiert auf dem Girokonto ein zugesagte Dispositionskredit. Dieser wird auch häufig, gerne und umfangreich in Anspruch genommen.

Gerade deshalb fallen in Form der Dispozinsen häufig beim Girokonto die meisten Kosten an, welche die Kontoführungsgebühren in vielen Fällen deutlich übersteigen. Daher ist es unbedingt anzuraten, dass Sie beim Vergleich der Girokonto Angebote zwischen den Banken nicht nur auf die Kontoführungsgebühren achten, sondern ebenso auf die Höhe des veranschlagten Dispozinses. Welche Kosten ein Dispositionskredit im Detail verursachen kann, möchten wir anhand des folgenden Beispiels verdeutlichen:

  • Kreditlinie (Dispositionskredit) in Anspruch genommen: 6.000 Euro
  • Dispozins (pro Jahr): 9,5 %
  • Zinskosten pro Jahr: 570 Euro

Es ist keineswegs ungewöhnlich, dass Kontoinhaber einen Dispositionskredit von mehreren Tausend Euro faktisch durchgängig in Anspruch genommen haben. Dazu tragen fehlende Disziplinen zur Rückzahlung genauso wie die Tatsache bei, dass es beim Dispositionskredit keine feste Rückzahlungsvereinbarung gibt. Wie Sie an unserem Beispiel erkennen, kann Sie also die Kontoüberziehung leicht mehrere Hundert Euro pro Jahr an Überziehungszinsen kosten, sodass dieser Betrag meistens deutlich höher als die Kontoführungsgebühren ist.

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Bei einem Girokonto denken die meisten Verbraucher im Hinblick auf die Kosten in erster Linie an die Kontoführungsgebühren. Noch wichtiger ist allerdings ein Vergleich der Dispozinsen, wenn Sie generell einen Girokontovergleich durchführen oder mit dem Gedanken spielen, die Bank zu wechseln. Bei einer dauerhaften Kontoüberziehung von lediglich 2.000 Euro fallen nach wie vor durchschnittlich rund 200 Euro an Kosten in Form der Dispoznsen an.

Auflösungsgebühr für das Girokonto

Immer wieder wechseln Bankkunden ihr kontoführendes Kreditinstitut und eröffnen somit ein neues Girokonto bei einer anderen Bank. Zuvor muss allerdings das bestehende Konto aufgelöst werden, was nicht selten seitens der bisher kontoführenden Bank mit einer Auflösungsgebühr verbunden sein kann.

Die gute Nachricht ist, dass solche Gebühren meistens lediglich im Bereich zwischen 10 bis 20 Euro liegen und natürlich nur einmalig zu zahlen sind. Zwar handelt es sich zwar auch bei den Auflösungsgebühren und Kosten in Verbindung mit dem Girokonto, die Sie allerdings in aller Regel nicht vermeiden können. Es würde jedenfalls wenig Sinn machen, die kontoführende Bank danach auszuwählen, ob bei einer späteren Auflösung des Girokontos Kosten anfallen oder nicht.

Wie kann ich Kosten beim Girokonto vermeiden oder verringern – Tipps

Es gibt durchaus einige Möglichkeiten, wie Sie Kosten im Zusammenhang mit dem Girokonto verhindern oder zumindest verringern können. Die ideale Lösung wäre natürlich das kostenfreie Girokonto, wobei auch dort für Kontoüberziehung selbst verständlich Dispozinsen anfallen würden. Fernab kostenfreier Konten, die es ohnehin nicht mehr in großer Anzahl gibt, können Sie insbesondere mit den folgenden Tipps Kosten für des Zahlungsverkehrskonto reduzieren:

  1. Führen Sie einen Girokontovergleich durch
  2. Direktbanken sind meistens günstiger als Filialbanken
  3. Wählen Sie das für Sie geeignete Gebührenmodell anhand Ihrer persönlichen Anzahl der monatlichen Buchungsposten
  4. Nutzen Sie – wenn möglich – ausschließlich das Online-Banking
  5. Nehmen Sie im Idealfall keine kostenpflichtigen Extraleistungen in Anspruch, die oft nicht nötig sind

Den letzten Punkt möchten wir noch etwas ausführlicher erläutern. Kostenpflichtige Extraleistungen sind zum Beispiel eine Blitzüberweisung oder auch die Bareinzahlungen auf ein fremdes Konto. Die Blitzüberweisung ist deshalb häufig gar nicht mehr nötig, weil die meisten Banken mittlerweile eine sogenannte Echtzeitüberweisung anbieten. Das bedeutet, dass das Geld ohnehin in Sekunden oder Minuten transferiert wird.

Die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto ist ebenfalls oftmals mit Kosten verbunden, aber selten nötig. Stattdessen können Sie einfach eine gewöhnliche Überweisung tätigen, bei der das Geld von Ihrem Konto auf das des Empfängers gebucht wird. Diese Tipps helfen Ihnen sicherlich dabei, zukünftig beim Girokonto zumindest etwas Kosten einsparen zu können.

Quellen & Verweise[+]