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Stephanie Hahn

Stephanie Hahn hat schon immer ein Faible für Zahlen und war deshalb lange in der Buchhaltung tätig. Seit mittlerweile zwölf Jahren ist sie Texterin und hat sich vor Jahren auf Finanzthemen spezialisiert. Zudem investiert sie selbst in Aktien, ETF und Kryptowährungen und weiß, auf was es ankommt.

Eltern haften für ihre Kinder – diesen Spruch kennen Sie bestimmt. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon vor der Geburt Gedanken über das Thema Versicherungen machen, damit auch der Nachwuchs bestens abgesichert ist. Dabei müssen Sie natürlich zuerst herausfinden, welche Versicherungen unbedingt notwendig sind und welche eher eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Gleichzeitig können Sie vielleicht schon im Vorfeld mit den nahen Verwandten absprechen, dass sie ihrem Enkel- oder Patenkind eine Ausbildungsversicherung für den Prinzen oder die Prinzessin abschließen, damit eine sorgenfreie Zukunft ermöglicht wird. Natürlich ist es auch möglich, dem Neugeborenen einen ETF-Sparplan anzulegen, um so für die Zukunft vorzusorgen. Welche Versicherungen aber wirklich wichtig sind und wo Sie Ihren Nachwuchs mitversichern können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Krankenversicherung für den Nachwuchs

Der Nachwuchs muss selbstverständlich krankenversichert werden. Dabei kommt es natürlich darauf an, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert, können Sie den Nachwuchs natürlich auch in der Familienversicherung der GKV versichern. Sind Sie jedoch in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, wird das Kind extra in der PKV versichert und erhält einen extra Vertrag.

Bei Eltern, die unterschiedlich krankenversichert sind, kommt es darauf an, welcher Elternteil mehr verdient. Hat der besser verdienende Elternteil ein Einkommen von mehr als 66.600 Euro im Jahr und ist privat versichert, kann das Kind nicht in der kostenlosen Familienversicherung mitversichert werden. Dann muss das Baby entweder freiwillig gesetzlich versichert werden oder in der PKV versichert werden. Sind Sie als Eltern nicht verheiratet und unterschiedlich versichert, gibt es solche Einschränkungen nicht. Dann haben Sie die freie Wahl für Ihr Kind.

Gesetzliche Krankenversicherung für den Nachwuchs

Sind Sie als Eltern gesetzlich versichert, kann das Neugeborene in die kostenlose Familienversicherung der GKV eintreten. Dies kann in der Regel einfach über die Webseite der GKV beantragt werden. Die Aufnahme wird dann überprüft, damit die Bedingungen auch erfüllt werden und stellt bei Bewilligung die elektronische Gesundheitskarte für das Baby aus. Dabei fallen keine eigenen Beiträge für den Nachwuchs an.

Wenn die Eltern in verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, können Sie wählen, in welcher Krankenkasse Ihr Kind versichert werden soll.

Gleiches gilt unter anderem auch für nicht leibliche Kinder. Denn auch Pflege- und Adoptivkinder sowie Stief- und Enkelkinder, die im gleichen Haushalt leben, können über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden. Außerdem können nicht erwerbstätige Kinder bis zum Alter von 23 Jahren ebenfalls in der Familienversicherung mitversichert werden. Selbst für Kinder, die studieren oder sich in der Ausbildung befinden, kann die Mitversicherung bis zu einem Alter von 25 Jahren erfolgen.

Private Krankenversicherung für den Nachwuchs

In der privaten Krankenversicherung ist es nicht möglich, das Baby kostenfrei über eine Familienversicherung mitversichern. Hier hat jedes einzelne Familienmitglied einen eigenen Versicherungsvertrag und zahlt entsprechende Beiträge. Für Kinder sind die Beiträge aber recht niedrig, weshalb viele Eltern den Nachwuchs in der PKV versichern. Vor allem seit es diese Klassenunterschiede zwischen GKV und PKV gibt. So können Sie sich als Eltern einen umfassenden Gesundheitsschutz für Ihr Kind sichern.

Allerdings gibt es einiges zu beachten, wenn Sie Ihren Nachwuchs in der PKV versichern möchten. Zum einen müssen Sie oder der andere Elternteil bereits seit mindestens drei Monaten in der privaten Krankenversicherung versichert sein. Dann gelten vereinfachte Aufnahmebedingungen für das Baby, das dann ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden kann. Selbst wenn Ihr Kind einen angeborenen Herzfehler oder eine Behinderung hat, darf die PKV den Antrag weder ablehnen noch Risikozuschläge verlangen. Damit diese vereinfachte Aufnahme möglich ist, müssen Sie Ihr Kind aber innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer PKV versichern. Gleichzeitig haben Sie den Vorteil, dass Ihr Kind dann den gleichen Versicherungsschutz hat wie der Elternteil, bei dem das Kind versichert ist.

Die Familienhaftpflichtversicherung ist unumgänglich

Eine Haftpflichtversicherung ist immer unverzichtbar und der Vorteil dabei ist, dass Neugeborene automatisch bei den Eltern mitversichert sind. Allerdings ist das gut zu überlegen, da die Summen hier nicht selten begrenzt sind. Daher sollten Sie bereits vor der Geburt Ihren Versicherungsordner genauer unter die Lupe nehmen und die bestehenden Versicherungen prüfen. Sind sie noch zeitgemäß, wo kann der Nachwuchs mitversichert werden und wo sollte die Versicherung angepasst werden?

Dies gilt auch für die Haftpflichtversicherung, die Kosten für Schäden übernimmt, die Sie oder Ihr Kind Dritten zufügen. Dabei sind 3 Millionen Euro, laut DIN-Norm, die minimale Versicherungssumme für eine private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie die bestehende Haftpflichtversicherung prüfen, achten Sie auch darauf, welche Leistungsausschlüsse bestehen und bessern Sie diese gegebenenfalls nach.

Hierbei steht natürlich immer der berühmte Spruch “Eltern haften für ihre Kinder” im Raum. Doch hierbei gibt es einiges zu beachten. Zum einen gilt dies in der Regel erst ab dem siebten Lebensjahr, da die Kids erst dann deliktfähig sind. Zum anderen ist es auch wesentlich für den Versicherer, ob Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind oder nicht. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sie einen leistungsstarken Vertrag erhalten und die Kinder auch unter dem siebten Lebensjahr versichert sind und Leistungen erhalten.

Ein weiterer Punkt ist, dass Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme nicht zu niedrig ist. Die Mindestversicherungssumme beträgt 3 Millionen. Es gibt jedoch auch Policen, die gar 50 Millionen abdecken. Ob Sie diesen hohen Betrag allerdings benötigen, sollten Sie überlegen.

Unfall- und Invaliditätsversicherung

Besonderes Risiko durch Ihre Kinder – achte Sie auf Mitversicherung des Nachwuchses

Es hofft natürlich jeder, dass nichts passiert. Sollte es aber dennoch dazu kommen, dass Ihrem Kind etwas Schlimmes zustößt, geht es schnell auch um die finanzielle Existenz. Insbesondere, wenn das Kind nur gesetzlich versichert ist. Denn gerade hier werden immer mehr Leistungen eingestrichen und für jede Kleinigkeit muss zugezahlt werden. Doch auch bei der PKV werden immer wieder Leistungen abgelehnt, die der Versicherer dann selbst zahlen muss. Und genau deshalb sollten Eltern immer eine Unfall- und Invaliditätsversicherung abschließen. Hohe Kosten können schnell den finanziellen Ruin bedeuten und mit einer solchen Versicherung können die finanziellen Risiken abgesichert werden. Dabei greift die Unfallversicherung, falls bei einem Unfall ein bleibender körperlicher oder psychischer Schaden bei dem Kind entsteht. Eine wirklich sehr sinnvolle Ergänzung ist dann die Kinderinvaliditätsversicherung, die zusätzliche Kosten übernimmt.

Während bei einer Unfallversicherung nur die Kosten für die Unfallfolgen übernommen werden, werden von der Invaliditätsversicherung auch Kosten übernommen, die durch Krankheiten entstehen, wie es beispielsweise bei einer Kinderlähmung der Fall ist.

Beim Abschluss einer solchen Unfall- und Invaliditätsversicherung sollten Sie jedoch die Leistungen genau unter die Lupe nehmen, da diese sehr unterschiedlich sind. Dabei sind nicht nur die monatlichen Beiträge zu beachten, sondern auch die verschiedenen Leistungen, die bei einer monatlichen Rente zwischen 500 und 2.000 Euro schwanken.

Risikolebensversicherung – sinnvoll aber kein Muss

Die Risiko-Lebensversicherung ist im Grunde eine ganz klassische Elternversicherung. Früher war sie ein Muss für jede Familie, heute ist sie möglich, aber kein Muss mehr. Meist haben die Eltern bereits anders vorgesorgt, wenn etwas passieren sollte. Wenn Sie dennoch eine Risiko-Lebensversicherung abschließen möchten, sollten Sie natürlich die Tarife und Leistungen vergleichen.

Eine Risikolebensversicherung ist ein Garant dafür, dass die finanzielle Not abgefedert wird, wenn ein Elternteil stirbt. Insbesondere, wenn es den Hauptverdiener trifft, kann es schnell zum finanziellen Ruin führen. Mit der Risikolebensversicherung kann diese Not gelindert werden. Dabei ist eine solche Versicherung relativ günstig und ein 30-jähriger Familienvater zahlt rund 7,50 Euro im Monat, wenn er keinen riskanten Beruf hat. Dafür hat er jedoch dann 100.000 Euro Todesschutz für seine Ehefrau hinterlassen. Für diese Summe kann sich dann auch die Ehefrau mitversichern lassen. Doch auch hier gibt es Unterschiede. Während es einige Versicherungsgesellschaften gibt, bei denen es sich lohnt, eine sogenannte verbundene Risikoversicherung abzuschließen, gibt es andere Versicherer, bei denen es sich nicht wirklich lohnt.

Private Altersvorsorge – riestern ist out – ETF-Sparpläne sind in

Die private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Wer heute nicht fürs Alter vorsorgt, wird definitiv in die Altersarmut rutschen. Damit dies Ihrem Nachwuchs nicht passiert, sollten Sie bereits jetzt für das Kind Geld sparen. Ob es dabei für die Ausbildung, den Führerschein oder fürs Alter ist, ist jedem selbst überlassen.

Waren es früher vor allem Lebensversicherungen oder die so bekannten und doch in der Kritik stehenden Riester Verträge, hat sich dies mittlerweile geändert. In der Zwischenzeit werden immer häufiger ETF-Sparpläne für den Nachwuchs angelegt. Hier können dann monatlich Beträge ab 10 Euro eingezahlt werden und so kann sich das Geld bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Alter anhäufen.

Mehr zu ETF-Sparplänen finden Sie hier.

Natürlich gibt es noch weitere Versicherungen, die sinnvoll für den Nachwuchs sein können. Mitversichert werden können die Kinder jedoch nur bei der Krankenversicherung und bei der Haftpflichtversicherung. Für alle anderen Absicherungen müssen eigene Verträge abgeschlossen werden, wie beispielsweise auch bei der privaten Krankenversicherung.

Damit Ihr Kind optimal abgesichert ist, sollten Sie die Zeit zur Geburt nutzen und Ihre Versicherungsverträge durchsehen und sie gegebenenfalls anpassen oder neue Verträge abschließen, um Ihrem Nachwuchs den besten Versicherungsschutz zu bieten.

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