Falls Sie nicht in Kryptoaktien investieren, Ihr Geld aber dennoch indirekt in digitale Währungen anlegen möchten, gibt es mehrere Alternativen. In erster Linie sind das zum Beispiel Branchenfonds und reine Kryptofonds. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie bei einem Cloud-Mining Anbieter investieren oder sich mit Zertifikaten und Derivaten beschäftigen, wie zum Beispiel den Krypto-CFDs.
Aufgrund des erhöhten Risikos ist es hilfreich, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptoaktien ein Risikomanagement nutzen. Das beinhaltet zum Beispiel, dass Sie Ihre Positionen überwachen und auch Analysen wie die Chart- oder Fundamentalanalyse nutzen. Zudem sollten Sie beim Kauf und Verkauf möglichst mit Limit- und Stop-Loss Orders zur Kursabsicherung arbeiten.
Tendenziell sind die Risiken von Kryptonaktien sicherlich höher als die von Wertpapieren von Unternehmen, die sich in etablierten Branchen befinden. Der Grund ist, dass durchaus öfter eine höhere Abhängigkeit der Kursentwicklung von der Preisentwicklung der Kryptowährungen besteht. Da allerdings digitale Währungen als relativ volatil gelten, selbst große digitale Währungen wie der Bitcoin, besteht bei Kryptoaktien ein etwas höheres Risiko.
Je nachdem, um welche Art von Unternehmen es sich handelt und welche Verbindung zum Thema Kryptowährungen besteht, wird der Aktienkurs weniger oder massiv von der Preisentwicklung der digitalen Währungen beeinflusst. Bei Mining-Unternehmen zum Beispiel besteht ein großer Einfluss auf den Aktienkurs. Bei Herstellern von Grafikkarten ist die direkte Einflussnahme auf den Aktienkurs seitens der Preisentwicklung bei der digitalen Währung hingegen deutlich geringer.
Es gibt durchaus einige Anleger, die der Auffassung sind, dass auch Kryptoaktien an einer Kryptobörse gehandelt werden können. Das ist definitiv nicht der Fall. Stattdessen können Sie Kryptoaktien an den gewöhnlichen Wertpapierbörsen kaufen und verkaufen, also beispielsweise auf XETRA oder an der Börse in New York. Sie müssen dazu lediglich Ihrem Broker oder Ihrer Bank einen gewöhnlichen Handelsauftrag erteilen.