Die Top 3 Kinderkonten im Oktober 2024
Was ist ein Kinderkonto?
Ein Kinderkonto ist ein Girokonto für Minderjährige, dessen Funktionen Sie einschränken können. Das bedeutet, dass Sie als Erziehungsberechtigte/r Limits für Ihr Kind festlegen können. Die Limits können Sie auf Abhebungen sowie Überweisungen anwenden.
Das Ziel eines Kinderkontos ist, dass Kinder bereits im frühen Alter sicher über Ihr Geld verfügen können. Sie können Ihren Kindern das Taschengeld beispielsweise per Überweisung gewähren oder Ihr Kind durch das Konto zum Sparen animieren.
Kinder erhalten ohnehin regelmäßig Geldgeschenke. Das Geld könnten Kinder mit einem Kinderkonto auf Ihr Konto einzahlen.
Auch heutzutage gibt es für einige Kinderkonten Zinsen auf das eingezahlte Guthaben. Zwar sind die Zinsen sehr gering, dennoch können Kinder und Jugendliche so bereits die Vorteile von Geldanlagen kennenlernen.
Auch wenn das Kinderkonto Ihrem Kind gehört, haben Sie eine gewisse Kontrolle über das Geldvermögen Ihrer Kinder, wenn diese ein Kinderkonto nutzen. Sie können sehen, wann Geld abgehoben wird und wie Ihre Kinder das Geld ausgeben.
Wie kann man ein Kinderkonto eröffnen?
Minderjährige dürfen in Deutschland nur ein Konto besitzen, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Erlaubnis erteilen. Ihre Kinder können also nicht eigenständig ein Konto eröffnen.
Wenn Sie für Ihre Kinder ein Konto eröffnen wollen, geht dies sehr einfach. Hierfür begleiten Sie Ihr Kind einfach zur Bank – alternativ können Sie heutzutage auch online ein Kinderkonto eröffnen. Hier lohnt es sich, einen Kinderkonto-Vergleich durchzuführen.
Gerade bei Kinderkonten weichen die Bezeichnungen für das Kinderkonto teilweise sehr voneinander ab. Weitverbreitet sind unter anderem Begriffe wie Taschengeld-, Schüler- oder Jugendkonto.
Kinderkonto Alter: Ab wie viel Jahren können Sie ein Konto für Kinder eröffnen?
Grundsätzlich gibt es keine Untergrenze für das Eröffnen eines Kinderkontos für Minderjährige.
Je nach Bank und Kontomodell gibt es Kinderkonten für Neugeborene oder für Kinder ab 7 oder 12 Jahren. Das kann jede Bank individuell gestalten.
Sobald Ihr Kind das 18. Lebensjahr erreicht, wird das Kinderkonto nicht einfach gekündigt, sondern in der Regel in ein reguläres Girokonto umgewandelt.
Kinderkonto Kosten: Das kommt auf Sie zu
Im Gegensatz zu regulären Girokonten sind Kinderkonten und Jugendkonten meist kostenlos. Das bedeutet, dass keine Kontoführungsgebühr anfällt. Auch weitere Funktionen wie das Abheben von Geld oder die Nutzung einer inklusiven Girocard sind nicht mit weiteren Kosten behaftet.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass jedes Kinderkonto kostenlos ist. Sie sollten daher ganz besonders auf mögliche Kosten achten.
Wenn Ihr Kind volljährig ist, fallen bei einigen Banken die regulären Kosten für das Girokonto an. Andere Banken gewähren die Konditionen dann weiter, wenn Ihr Kind sich noch in der (schulischen) Ausbildung befindet oder studiert.
Bis zum 25. Lebensjahr profitieren Ihre Kinder zudem oft von weiteren Vergünstigungen. So können Sie unter Umständen auch nach der Ausbildung oder des Studiums noch von einem Rabatt auf die Kontoführungsgebühr profitieren.
Welche Vorteile hat ein Kinderkonto bzw. ein Jugendkonto?
Durch ein Kinderkonto ergeben sich einige Vorteile. Ein Konto ist zunächst einmal besser, um Erspartes zu sammeln und die eigenen Finanzen zu organisieren. Des Weiteren sind Kinderkonten sehr oft kostenlos, wodurch es keine zusätzlichen Kosten verursacht.
Ihr Kind erlernt zudem die wichtigsten Grundlagen im alltäglichen Bankgeschäft. Dazu zählen:
- das Abheben und Einzahlen von Geld am Automaten
- die Sichtung der Kontoauszüge
- erste Berührungspunkte mit dem Online-Banking
- ab einem bestimmten Alter die Kartennutzung
- das Einteilen von festen Budgets
Darüber hinaus erhält Ihr Kind bei einigen Banken auch Zinsen auf das Guthaben auf einem Kinderkonto. Ihr Kind verfügt dabei über einen eigenen Freibetrag von 801 Euro für Kapitalerträge. Daher lohnt es sich auch aus steuerlicher Perspektive, das Konto auf den Namen Ihres Kindes zu registrieren und kein zusätzliches Konto auf Ihren eigenen Namen zu eröffnen.
Funktionen Kinderkonto & Jugendkonto: Online-Banking, Girocard & Kreditkarte
Gerade in sehr jungen Jahren kümmern Sie sich als Erziehungsberechtigte/r ausschließlich selbst um das Konto Ihres Kindes. Viele Banken schränken das Online-Banking bis zu einem gewissen Alter ein. Selbiges gilt für eine zugehörige Girocard.
Daher ermöglichen einige Banken diese Funktionen erst ab einem bestimmten Alter für das Kinderkonto. Wir empfehlen nichtsdestotrotz, ein Kinderkonto mit Online-Banking zu wählen. Spätestens ab dem 14. Lebensjahr sollte sich Ihr Kind mit dem Online-Banking und der Girocard auseinandersetzen.
Bei einigen Banken erhalten Kinder sogar eine Prepaid-Kreditkarte. Eine Prepaid-Kreditkarte lohnt sich beispielsweise für Klassenfahrten, damit Ihr Kind ohne Gefahr im Ausland bezahlen kann. Die Girocard selbst wird nicht überall anerkannt. Zudem will Mastercard ab 2023 die Girocard nicht mehr unterstützen. Bei einer Prepaid-Kreditkarte kann Ihr Kind nur Geld ausgeben, wenn die Karte zuvor mit einem Guthaben aufgeladen wurde. Kreditkarten mit einem echten Kreditrahmen sind für Kinder nicht erlaubt.
Alternativen zu Kinderkonten
Neben eines Kinderkontos kann es sich lohnen, im Namen Ihres Kindes auch ein Tages- oder Festgeldkonto einzurichten.
Ein Festgeldkonto kann sich dann lohnen, wenn Ihr Kind bereits einen gewissen Geldbetrag angespart hat, den es für eine bestimmte Zeit gewiss nicht benötigt. Mit einer Laufzeit von zwei bis drei Jahren gehen Sie bei einem Festgeldkonto für Kinder zudem kein hohes Risiko aufgrund der Inflation ein. Die Zinsen sind in diesem Fall etwas höher als bei einem Tagesgeld- oder Girokonto.
Das Tagesgeldkonto kann sich dann lohnen, wenn Ihr Kind gerade für eine höhere Anschaffung Geld sparen will. Durch eine Überweisung vom Kinder- auf das Tagesgeldkonto kann Ihr Kind das Geld nicht einfach ausgeben. Alternativ ist auch das Sparbuch weiterhin sehr beliebt.
Zudem können Sie mit einem Juniordepot im Namen Ihres Kindes ein Depot eröffnen und in Aktien oder ETFs investieren. In diesem Fall sollten Sie sich allerdings selbst darum kümmern, das Depot Ihres Kindes zu verwalten. Erst wenige Jahre vor dem Erreichen der Volljährigkeit können Sie Ihr Kind auch an den Aktienmarkt heranführen und es in die Depotaktivitäten einweihen. Vorher macht dies wenig Sinn, da Aktien und ETFs wahrscheinlich zu kompliziert für Kinder in jungen Jahren sind.
Fazit: Unterschätzen Sie die Wichtigkeit eines Kinderkontos nicht
Wir können festhalten, dass ein Kinderkonto ein äußerst wertvolles Mittel darstellt, damit Kinder bereits im jungen Alter damit beginnen können, sich mit dem Thema Geld umfassender auseinandersetzen zu können. Dabei steht insbesondere das Erlernen vom gesunden Umgang mit Geld im Vordergrund. Mit einem Kinderkonto können Kinder lernen, mit einem monatlichen Budget auszukommen.
Als Erziehungsberechtigte/r haben Sie dabei jederzeit die Möglichkeit, die Ausgaben Ihrer Kinder im Blick zu behalten.
Sobald Ihr Kind 18 Jahre alt ist, kann es komplett allein über seine Finanzen verfügen. Es sollte Ihnen ein gutes Gefühl geben, wenn Sie in den Jahren zuvor bereits mitbekommen haben, dass es gut mit dem eigenen Geld umgehen kann.
Ihr Kind erlernt mit dem Kinderkonto nämlich vor allem die Fähigkeit, selbstständig mit dem eigenen Geld umgehen zu können.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Kinderkonto
- Fallen Steuern auf die Zinsen auf einem Kinderkonto an?
Kinder haben ihren eigenen Freibetrag auf Kapitalerträge. Wie bei Erwachsenen beläuft sich der Freibetrag auf 801 Euro (ab 2023 1.000 Euro). Daher profitieren Sie auch steuerlich davon, wenn Sie das Konto auf den Namen Ihres Kindes anmelden, statt es auf einem eigenen Konto zu sparen oder über Ihr eigenes Depot zu investieren.
- Kann man ein Kinderkonto überziehen?
Kinder sind nicht Kredit-berechtigt. Beim Überziehen eines Kontos handelt es sich um die Nutzung eines Dispositionskredites. Daher ist es nicht möglich, dass Ihr Kind sein eigenes Konto überzieht.
Unter Umständen kann es aber dennoch passieren, dass Ihr Kind mit der zugehörigen Karte bezahlen will und der Kauf zwar durchgeht, allerdings das Konto nicht genügend gedeckt ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kauf per Karte mit einer Unterschrift statt per Eingabe des PIN-Codes autorisiert wird.
Bei etwaigen Kosten durch ein Inkassobüro, die dadurch in Rechnung gestellt werden, sollten Sie den Sachverhalt schildern und erklären, dass Sie als Erziehungsberechtigte/r mit dem Kauf Ihres Kindes nicht einverstanden waren. Es könnten weitere Kosten wie Rücklastschriftgebühren auf Sie zukommen.
- Wem gehört das Geld auf einem Kinderkonto?
Sie haben zwar eine gewisse Kontrolle über die Kontoaktivitäten Ihres Kindes, allerdings gehört das Geld auf diesem Konto nur Ihrem Kind allein. Das bedeutet, dass Ihr Kind das Geld auch ausgeben darf, wenn Sie mit dem Zweck der Ausgabe nicht einverstanden sein sollten. Gerade ab der Pubertät ist es wichtig, dass Kinder selbst über Ihr eigenes Geld verfügen können.
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