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Stephanie Hahn

Stephanie Hahn hat schon immer ein Faible für Zahlen und war deshalb lange in der Buchhaltung tätig. Seit mittlerweile zwölf Jahren ist sie Texterin und hat sich vor Jahren auf Finanzthemen spezialisiert. Zudem investiert sie selbst in Aktien, ETF und Kryptowährungen und weiß, auf was es ankommt.

Motorradversicherung: Am 1. März hat die Zweiradsaison begonnen und die Ausflüge mit dem Moped oder dem Motorrad machen richtig Spaß, wenn das Wetter mitspielt. Damit Sie den Ausflug aber auch genießen können, müssen Sie Ihr Zweirad versichern und es muss ein Versicherungskennzeichen angebracht werden. Dabei ist es gleich, ob Sie ein Mofa, Moped, Motorrad oder auch nur einen E-Roller oder ein E-Bike fahren. Für all diese Fahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht. Bedenken Sie aber auch, dass ein Versicherungskennzeichen für Zweiräder mit mehr als 50 cm³ nicht ausreichend ist. Sie benötigen zudem ein amtliches Kennzeichen sowie eine Motorradversicherung. Außerdem müssen Sie Steuern bezahlen und auch regelmäßig zum TÜV.

Bei welchen Zweirädern besteht eine Versicherungspflicht?

Eine Versicherungspflicht besteht bei folgenden Zweirädern:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht schneller als 45 km/h fahren und die nicht mehr als 50 cm³ aufweisen. Hierzu zählen auch Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 angemeldet waren.
  • Segways oder ähnliche Geräte mit elektrischem Antrieb, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten
  • E-Bikes mit Tretunterstützung, die eine Geschwindigkeit von über 25 km/h aufweisen oder die eine tretunabhängige Motorenunterstützung haben, und über 6 bis höchstens 45 km/h fahren können.
  • E-Roller mit einer Betriebserlaubnis und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
  • E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Quads und Trikes, die max. 45 km/h fahren und höchstens 50 cm³ Hubraum aufweisen.

Welche Motorradversicherung ist bei welchem Zweirad Pflicht?

Für die meisten Zweiräder besteht eine Versicherungspflicht. Dies mit gutem Grund. Denn wenn Sie jemandem anfahren und einen Schaden zufügen, müssen Sie auch dafür aufkommen.

E-Bikes, E-Roller & Co.

Bei E-Bikes und E-Rollern kommt beispielsweise die private Haftpflichtversicherung für die Schäden auf, die Sie verursachen. Dabei ist die private Haftpflichtversicherung aber keine Pflichtversicherung, sondern freiwillig. Allerdings ist sie sehe empfehlenswert, da Schadensersatzansprüche sehr kostspielig werden können.

Dennoch besteht auch für das S-Pedelec als Leichtkraftrad eine Pflichtversicherung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für das S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Diese kommt für Schäden auf, die Sie anderen Teilnehmern im Straßenverkehr zufügen, also wenn Sie zum Beispiel einen Unfall bauen. Dabei kommt der Versicherer unter anderem für

  • Personenschäden (Verletzung und Tod)
  • Sachschäden (Zerstörung oder Beschädigung)
  • Vermögensschäden

auf.

Damit auch ein Nachweis besteht, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Zweirad verfügen, erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, welches Sie direkt vom Versicherer bekommen. Dieses muss am Fahrzeug angebracht und außerdem jährlich erneuert werden. Das Kennzeichen ist für ein Verkehrsjahr, welches von März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres gilt, gültig.

Auch wenn eine Kaskoversicherung keine Pflicht ist, kann es sinnvoll sein, diese auch mit einem S-Pedelec oder E-Roller abzuschließen. Empfehlenswert ist hier eine Teilkaskoversicherung, die Sie auch gegen Diebstahl schützt. Zudem sind auch Schäden durch Naturgewalten wie Blitz, Hagel, Überschwemmung und Sturm sowie Explosionen, Brand oder beim Zusammenstoß mit Tieren abgesichert. Die Teilkasko kann, wie beim Auto auch, mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Mofas, Mopeds & Co.

Wie bei E-Bikes und E-Rollern besteht auch für Mofas und Mopeds eine Versicherungspflicht und es ist sinnvoll eine Kaskoversicherung abzuschließen, damit SIe immer auf der sicheren Seite sind. Zudem gilt das auch für Quads und Trikes und motorisierte Krankenfahrstühle.

Zweiräder über 50 cm³

Der Begriff Motorradversicherung ist sehr umfangreich und diese unterteilt wich, wie bei allen anderen Versicherung auch. Unter Motorradversicherung sind unter anderem die Kfz-Versicherung wie auch die Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung zu finden. Im Gegensatz zur Versicherung der Kleinkrafträder ist der Zeitpunkt der Versicherung nicht einheitlich. Je nachdem, wann Sie Ihr Motorrad anmelden, beginnt auch der Versicherungsschutz. Stichtag für eine Kündigung ist wie bei der Kfz-Versicherung auch, der 30.11. Es gibt aber auch Versicherer, die das Ende der Freilauftsaison als Kündigungstermin nutzen. Hier müssen Sie genau auf Ihren Vertrag schauen, wenn Sie wechseln möchten.

Es ist aber nicht nur Pflicht, dass Sie eine Kfz-Versicherung für Ihr Motorrad abschließen. Auch eine Haftpflichtversicherung für den Straßenverkehr ist Pflicht. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hingegen ist freiwillig.

Für wen ist eine Motorradversicherung wichtig?

Im Grunde ist für jeden Motorradfahrer die Haftpflichtversicherung wichtig, da er sonst mit seinem Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen fahren darf. Daher kann das Zweirad nur dann angemeldet werden, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung vorzeigen können.

Des Weiteren sollten Sie auch eine Kaskoversicherung abschließen. Auch wenn diese freiwillig ist, ist es doch sinnvoll, sie abzuschließen. Insbesondere dann, wenn Sie nicht über große Ersparnisse verfügen, da bei einem Unfall schnell hohe Kosten auf Sie zukommen könnten. Mit der Kaskoversicherung sind Sie so auf der sicheren Seite, da diese nicht nur bei Unfällen einspringt, sondern auch bei Schäden durch Tiere oder auch andere Ursachen.

Welche Leistung bei welcher Motorradversicherung?

Wann eine Motorrad-Versicherung für Ihr Zweirad Pflicht ist

Natürlich kommt dies individuell auf die entsprechende Versicherung an, da zum einen jeder Anbieter unterschiedliche Leistungen hat und zum anderen auf verschiedene Motorradversicherungen unter einem Oberbegriff zu finden sind.

Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung für das Motorrade werden Kosten übernommen, die durch den Fahrer, als durch Sie, entstanden sind. Dazu zählen unter anderem Sachschäden, Vermögensschäden wie auch Personenschäden. Zudem übernimmt die Versicherung auch die Kosten für den Arzt oder wenn beispielsweise Schmerzensgeldforderungen anstehen. Auch Pensionen werden von der Haftpflichtversicherung für Zweiräder übernommen.

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Sie verursachen einen Unfall und der Gegner kann nicht mehr arbeiten. Bei einer Gerichtsverhandlung wird ihm Schmerzensgeld zugesprochen. Zudem erhält der Geschädigte eine Pension. Beide Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung.

Doch auch bei Sachschäden wie Reparaturkosten, Kosten für einen Mietwagen oder gar die Neubeschaffung eines Fahrzeugs ist gedeckt. Allerdings werden die Kosten nur bis zu der im Vorfeld festgelegten Deckungssumme übernommen. Daher sollte die Deckungssumme immer sehr hoch angesetzt werden. Denn gerade im Fall eines Unfalls kann es schnell zu Schäden in Millionenhöhe kommen. Damit Sie finanziell nicht ruiniert sind, ist es wichtig, eine hohe Deckungssumme festzulegen.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist für Schäden am Zweirad zuständig. Das heißt, dass sie nicht für Schäden an Dritten zuständig ist. Dabei springt die Teilkasko ein, wenn Schäden durch eine Explosion, einen Brand, Diebstahl oder durch Haarwild entstehen. Auch bei Glasbruch und einem Kurzschluss ist die Teilkasko der richtige Ansprechpartner. Selbst bei Schäden durch Marder und höherer Gewalt übernimmt die Teilkasko die anfallenden Kosten.

Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt auch Schäden, die durch Vandalismus entstehen. Auch bei selbst verursachten Unfällen und bei Fahrerflucht, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten.

Natürlich gilt auch hier, dass die Schäden nur bis zu der Höhe übernommen werden, in der auch die Deckungssumme ist, die Sie vorher festgelegt haben. Deshalb sollte auch hier die Deckungssumme deutlich höher sein, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind.

So sparen Sie noch bei der Motorradversicherung für Ihr Zweirad

Eine Versicherung ist für viele Zweiräder Pflicht. Damit Sie aber nicht zu viel für die Versicherung bezahlen, sollten Sie auf diese kleinen Tipps und Tricks achten.

Nutzen Sie ein Saisonkennzeichen

Die meisten Motorradfahrer nutzen nur die wärmeren Monate im Jahr, um mit dem Motorrad zu fahren. Daher können hier Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Dabei können Sie den Zeitraum des Kennzeichens frei wählen und zahlen eben auch nur für diesen Zeitraum die Beiträge. So können die Kosten der Versicherung deutlich reduziert werden. Doch Vorsicht, das Saisonkennzeichen sollten Sie für mindesten 6 Monate nutzen, damit der Schadensfreiheitsrabatt nicht ansteigt.

Fahranfänger sollten sich über die Eltern versichern

Dies ist schon seit Jahren gang und gäbe. Fahranfänger, ob bei Auto oder Motorrad fahren günstiger, wenn die Eltern das Motorrad oder das Auto als Zweitfahrzeug anmelden. Denn gerade als Fahranfänger sind die Beiträge extrem hoch, weshalb es sinnvoller ist, das Motorrad über die Eltern zu versichern. Nach einigen Jahren kann dann die Schadensfreiheitsklasse von den Eltern übernommen werden und Sie können selbst eine Versicherung abschließen, die bezahlbar ist.

Der Abstellort kann entscheidend sein

Um Geld bei der Versicherung zu sparen, kann es auch entscheidend sein, wo Sie das Motorrad parken. Haben Sie eine Garage oder einen Carport, sollten Sie diesen auch nutzen, da somit das Diebstahlrisiko sinkt und die Beiträge günstiger werden.

Motorradversicherung: Fahrleistung angemessen ansetzen

Auch die Fahrleistung spielt bei der Höhe der Beiträge eine Rolle. Je niedriger die Fahrleistung ist, desto günstiger ist die Versicherung. Doch Vorsicht. Viele machen den Fehler und setzen die Fahrleistung zu hoch an, was dann bedeutet, dass die Beiträge gleich relativ hoch sind. Zu niedrige Werte können Sie hingegen jederzeit problemlos anpassen.

Den Kreis der Fahrer so gering wie möglich halten

Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Je mehr Fahrer eingetragen werden, desto teurer wird die Versicherung. Deshalb ist es sinnvoll, den Kreis der Fahrer so gering wie möglich zu halten, Geben Sie sich und eventuell Ihre Partnerin oder Ihren Partner an. Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können in der Regel ohne Aufpreis mit aufgenommen werden. Für jeden weiteren Fahrer müssen Sie zahlen.

Motorradversicherung: Zahlen Sie die Beiträge jährlich

Auch wenn es nicht gerade günstig ist bzw. gleich ein riesiges Loch in die Kasse reißt, zahlen Sie die Beiträge jährlich. So können Sie bares Geld sparen. Denn für eine monatliche oder vierteljährliche Zahlung fallen in der Regel Zuschläge an. Diese können Sie sich sparen, wenn Sie die Beiträge jährlich zahlen.

Mehrere Versicherungen beim gleichen Versicherer

Wer mehrere Versicherungen beim gleichen Versicherer hat, kann ebenfalls sparen und sich Rabatte sichern. Durch die Kombination von Auto- und Motorradversicherung gibt es meist noch einen zusätzlichen Rabatt, der bares Geld spart. Dennoch sollte man die Beiträge und Kombinationen vergleichen. Irgendwo gibt es mit Sicherheit einen günstigeren Anbieter mit vergleichbaren Leistungen. Zudem sollten die Prämien bereits vor dem Kauf des Zweirades verglichen werden, da es auch auf die Leistung der Maschine ankommt. Je mehr PS das Zweirad hat, desto teurer wird die Versicherung. Hier können zwei PS schon dafür sorgen, dass der Beitrag enorm schwankt.

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