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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Viele Banken werben unter anderem mit einem Kinderkonto. Damit ist in der Regel ein Girokonto gemeint, welches zur Verfügung gestellt wird. Andere Bezeichnungen sind unter anderem Taschengeldkonto, Schülerkonto oder Jugendkonto. Im Zusammenhang mit der Entscheidung, ob Eltern für ihre Kinder ein solches Konto eröffnen sollten oder nicht, steht auch die zentrale Frage, welche Funktionen das Konto beinhaltet und was man von einem solchen Schülerkonto erwarten kann. Exakt auf diese Frage möchten wir gerne in unserem Beitrag zum Kinderkonto näher eingehen.

Was ist ein Kinderkonto?

Der Begriff Kinderkonto1Konto für Kinder und Jugendliche – https://www.test.de/Konto-fuer-Kinder-und-Jugendliche-Gratis-Konten-und-guenstige-Konten-4731064-0/ – Abgerufen am 09.09.22ist zwar keine einheitliche Definition. Allerdings verstehen die meisten Banken und übrigens auch Kunden darunter ein Girokonto, welches Minderjährigen angeboten wird. Manche Kreditinstitute bezeichnen allerdings auch spezielle Spar- und sonstige Anlagekonten für Schüler und andere Minderjährige als Kinderkonto. Wir möchten in unserem Beitrag jedoch die klassische und am häufigsten genutzte Definition in Anspruch nehmen, nämlich dass es sich bei einem Kinderkonto um ein Girokonto für Minderjährige handelt. Dies wird von den Kreditinstituten noch unter anderen Bezeichnungen angeboten, nämlich:

  • Schülerkonto
  • Taschengeldkonto
  • Jugendkonto
  • Jugendgiro

Bis auf wenige Einschränkungen handelt es sich beim Kinderkonto um ein voll funktionsfähiges Girokonto, dass auch – ebenfalls in gewissen Grenzen – von den Minderjährigen eigenständig genutzt werden kann. Lassen Sie uns im weiteren Verlauf des Beitrages näher darauf eingehen, welche Funktionen ein derartiges Kinderkonto hat und welche Leistungen Sie bzw. Ihr Kind im Detail nutzen können.

Kontoeröffnung nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Zunächst einmal gehört es zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Kinderkontos, dass die Eröffnung ausschließlich mittels Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen kann. In aller Regel wird es sich dabei um die Eltern handeln, die das Kind in rechtlichen Sinne solange vertreten, bis es volljährig ist. Es ist dementsprechend nicht möglich, dass Minderjährige in Deutschland alleine und ohne die vorliegende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ein Konto eröffnen können, somit auch kein Kinderkonto.

Eine weitere Bedingung, die an jedes Kinderkonto geknüpft ist, ist die Tatsache, dass es sich dabei um ein sogenanntes Guthabenkonto handeln muss. Das bedeutet, dass keine Kontoüberziehung stattfinden darf. Das hat den Hintergrund, dass hierzulande Minderjährige keine Schulden machen dürfen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wenn zum Beispiel das Vormundschaftsgericht zustimmt, dass Minderjährige einen Kredit aufnehmen dürfen. In der Regel ist das allerdings nicht erlaubt, sodass die Banken durch das Guthabenkonto garantieren müssen, dass eben keine Kontoüberziehung stattfindet, weil es sich dann um eine Verschuldung handeln würde.

Bei einem Kinderkonto können dementsprechend Verfügungen ausschließlich aus dem Guthaben heraus vorgenommen werden. Dies ist auch die Haupteinschränkung, die es im Hinblick auf die Funktion bei einem Schülerkonto gibt. Im Detail sehen diese Einschränkungen wie folgt aus:

  • Keine Kontoüberziehung möglich
  • Keine Aufnahme von Krediten
  • Keine Kreditlinie auf dem Girokonto
  • Meistens begrenzte Limits für Bargeldverfügungen

Bargeldverfügungen am Geldautomaten mittels Kundenkarte

Kommen wir nun zu den Funktionen und Leistungen, die Eltern von einem Kinderkonto erwarten können und die auch nahezu jedes Taschengeldkonto beinhaltet. Eine Hauptleistung ist im Bereich des Zahlungsverkehrs zu finden. Sie besteht darin, dass der Kontoinhaber und alle weiteren Verfügungsberechtigten die Möglichkeit haben, am Geldausgabeautomaten der Banken Bargeld abzuheben.

Beim Kinderkonto darf dies natürlich ebenfalls nur dann erfolgen, wenn ausreichend Guthaben auf dem Konto besteht. Die Bargeldabhebung selbst erfolgt mittels der Kundenkarte, die es auch zu einem Kinderkonto gibt. Man spricht in dem Zusammenhang meistens von der girocard. Die minderjährigen Kontoinhaber einhalten dementsprechend neben der Kundenkarte auch eine Geheimzahl, die sie als PIN zum Bargeld verfügen benötigen.

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Im Bereich des Zahlungsverkehrs gibt es beim Kinderkonto kaum Einschränkungen im Vergleich zu einem Girokonto für Erwachsene. Lediglich eine Kontoüberziehung darf nicht stattfinden, aber alle sonstigen Funktionen beim Zahlungsverkehr können mit dem Jugendkonto genutzt werden.

Bargeldlos Zahlen mit Karte im Supermarkt und an anderen Orten

Welche Funktionen Sie von einem Kinderkonto erwarten können

Die zweite Hauptfunktion im Rahmen des Zahlungsverkehrs ist auf einem Kinderkonto das bargeldlose Zahlen. Das bedeutet, dass auch Minderjährige zum Beispiel im Supermarkt an der Kasse mit ihrer girocard den Einkauf bezahlen können. Die zuständigen Mitarbeiter müssen höchstens bestimmte Betragsgrenzen beachten, weil Minderjährige bis zu einem gewissen Alter nur im Rahmen ihres Taschengeldes Geld ausgeben dürfen. Das ist allerdings ein etwas anderes Thema und hat nichts speziell mit dem jeweiligen Schülerkonto zu tun.

Kreditkarte zum Kinderkonto auch für Minderjährige?

Ein Thema im Zusammenhang mit einem Girokonto, bei dem insbesondere bei Erziehungsberechtigten oft falsche Information vorhanden sind, ist die Kreditkarte. Im Allgemeinen wird die Nutzung einer Kreditkarte mit der Möglichkeit in Verbindung gebracht, einen Kreditrahmen zu haben und dementsprechend Schulden machen zu können. Tatsächlich gibt es am Markt allerdings im Hinblick auf die Zahlungsfunktion mehrere Kreditkartenarten, nämlich:

  • Charge-Cards
  • Debit-Cards
  • Credit-Cards
  • Prepaid-Cards

Bei einer Charge-, Credit- und Debit-Card ist es für gewöhnlich tatsächlich so, dass die Bank oder Kreditkartengesellschaft im Zusammenhang mit der Kreditkarte ein Kartenlimit auf dem Kreditkartenkonto einräumt. Das bedeutet, dass Verfügungen mit der Kreditkarte innerhalb dieses Kreditrahmens auch dann stattfinden können, wenn das Kreditkartenkonto kein ausreichendes Guthaben aufweist. Allerdings gibt es noch eine vierte Kreditkartenvariante, nämlich die sogenannten Prepaid-Cards. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass in dem Fall nur dann Verfügungen mit der Kreditkarte stattfinden können, wenn sich ausreichend Guthaben auf dem Kreditkartenkonto befindet.

Exakt diese Eigenschaft der Prepaid-Kreditkarten führt dazu, dass diese von Banken auch an Minderjährige ausgegeben werden können. Es besteht nämlich bei einer Prepaid-Kreditkarte faktisch keine Gefahr, dass mehr Geld mit der Karte verfügt werden kann, als sich auf dem Kreditkartenkonto befindet. Eine Überziehung ist dementsprechend nicht möglich und ein Kreditrahmen wird bei der Prepaid-Kreditkarte ohnehin nicht eingeräumt. Daher können Kinder bereits eine Prepaid-Card nutzen, wobei die Zahlungsvorgänge ohnehin ähnlich wie bei der girocard sind.

Bezahlen im Internet in Grenzen möglich

Kinder und Jugendliche sind mittlerweile so technikaffin, dass sie ab einem bestimmten Alter das Internet nutzen. Das umfasst nahezu alle Facetten, die das World Wide Web bietet. Dazu gehören auch Onlineshops, in denen natürlich auch für Kinder interessante Produkte angeboten werden. Daher stellt sich für Eltern die berechtigte Frage, ob Minderjährige auf Grundlage ihres Girokontos bereits im Internet Zahlungen vornehmen dürfen und können?

Grundsätzlich ist es tatsächlich möglich, dass Minderjährige im Internet Onlinekäufe durchführen und auf Grundlage ihres Girokontos eine Zahlung vornehmen. Allerdings gibt es deutliche Einschränkungen im Hinblick auf die Zahlungsmethoden. Möglich sind nahezu ausnahmslos Zahlungen mit einer Kreditkarte, im Fall der Minderjährigen natürlich die bereits angesprochene Prepaid Kreditkarte. Alternativ kann in der Regel auch ein Lastschrifteinzug erfolgen und natürlich können gekaufte Waren auch auf Rechnung bezahlt werden.

Somit sind es im Internet in erster Linie folgenden Zahlungsmethoden, die auch von Kindern in Anspruch genommen werden können:

  • Kreditkarte (Prepaid-Card)
  • Lastschrifteinzug
  • Überweisung per Rechnung

Sowohl die Überweisung des Rechnungsbetrages als auch die Zahlung per Prepaid Kreditkarte birgt keine Risiken, weil dort ohnehin nur bei vorhandenem Guthaben eine Zahlung durchgeführt wird. Beim Lastschrifteinzug besteht eine kleine Gefahr, da dieser in der Regel auch dann zunächst stattfindet, wenn das Girokonto kein ausreichendes Guthaben aufweist. Die Bank wird den Betrag allerdings in dem Fall schnell zurückbuchen, sodass das Guthabenkonto effektiv nicht ins Minus gerät.

Bei anderen Zahlungsmethoden, die erwachsene Kunden für das Bezahlen im Internet häufig nutzen, sind Minderjährige in der Regel eingeschränkt. Der Grund besteht darin, dass zum Beispiel ein Konto bei PayPal und einigen anderen Zahlungsdienstleistern oft nur dann eröffnet werden kann, wenn die entsprechende Person bereits volljährig sind. Als Fazit lässt sich allerdings feststellen, dass es grundsätzlich auch im Zusammenhang mit einem Kinderkonto möglich ist, im Internet Zahlungen vorzunehmen.

Überweisung, Dauerauftrag und Umsatzabruf: das Onlinebanking

Nicht vergessen möchten wir eine wichtige Funktion, die für gewöhnlich auch das Kinderkonto beinhaltet. Es handelt sich um das Onlinebanking, das heutzutage von vielen Millionen Bankkunden regelmäßig in Anspruch genommen wird. Normalerweise schalten die kontoführenden Institute das Onlinebanking auch für Minderjährige frei, da es verschiedene Sicherungsmechanismen gibt, damit keine Kontoüberziehung stattfinden kann. Dazu gehören in erster Linie:

  • Guthabenkonto
  • Engere Limits
  • Vorabprüfung von Daueraufträgen und Lastschriften

Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass das als Guthabenkonto geführte Kinderkonto tatsächlich nicht ins Minus gerät. Unter dieser Voraussetzung können die minderjährigen Kunden jedoch normalerweise alle Funktionen des Onlinebankings nutzen. Das bedeutet, es können Online-Überweisung getätigt werden, Daueraufträge sind einzurichten und natürlich haben die Kontoinhaber die Möglichkeit, jederzeit ihren Kontostand und ihre historische Umsätze abzurufen. Lediglich bei Überweisungen und Daueraufträgen kann es Einschränkungen geben, wenn die Bank zum Beispiel ein Limit festgelegt hat, dass beispielsweise pro Überweisung oder Dauerauftrag maximal 100 Euro von dem Konto fließen dürfen.

Kann das Kinderkonto als Sparkonto dienen?

Vom Grundsatz her kann ein Kinderkonto zwar als Sparkonto dienen, da sich auf dem Schülerkonto selbstverständlich Guthaben befinden dürfen. Allerdings macht es wenig Sinn, ein Taschengeldkonto zum regelmäßigen Sparen zu nutzen. Der Grund besteht darin, dass es in den meisten Fällen gar keine Guthabenzinsen auf dem Kinderkonto gibt. Sollte die Bank dennoch einen Guthabenzins zahlen, wird dieser in aller Regel sehr gering ausfallen und momentan voraussichtlich nicht mehr als 0,5 Prozent betragen.

Unter dieser Voraussetzung ist es nicht empfehlenswert, ein Kinderkonto auch als Sparkonto zu nutzen. Dann bieten sich nämlich deutlich renditestärkere Alternativen an, wie zum Beispiel für das Kind einen Fondssparplan oder einen ETF-Sparplan einzurichten. In dem Fall kann das Taschengeldkonto natürlich als Referenzkonto dienen, von dem dann zum Beispiel monatlich 50 Euro abgebucht werden, für die entsprechend Fonds- oder ETF-Anteile erworben werden.

Fazit zu den Services eines Kinderkontos

Beim Kinderkonto handelt es sich um ein Girokonto für Minderjährige. Dies ist – nur mit wenigen Einschränkungen – voll funktionsfähig und kann im Bereich des Zahlungsverkehrs eingesetzt werden. Im Prinzip fehlt bei einem Schülerkonto nur eine wichtige Funktion, die Erwachsene gerne nutzen, nämlich auf dem Girokonto einen Kreditrahmen in Anspruch nehmen zu können. Das ist bei Kindern allerdings nicht möglich, weil es sich stets um ein Guthabenkonto handeln muss. Alle sonstigen Funktionen, angefangen vom Bargeld verfügen am Geldautomaten über bargeldlos Zahlen in Geschäften bis hin zum Online-Banking können im Normalfall auch mit einem Taschengeldkonto genutzt werden.

Quellen & Verweise[+]

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