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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Grundsätzlich haben Sie bei einer Versicherung natürlich einen Anspruch darauf, dass der entsprechende Schaden gemäß den Versicherungsbedingungen reguliert wird. Trotzdem gibt einen gewissen Ermessensspielraum. Ferner haben Sie bestimmte Pflichten, damit der Versicherer im Schadensfall zahlt. Deshalb möchten wir in unserem Beitrag einige Tipps geben, bei deren Einhaltung sich die Wahrscheinlichkeit zum Teil deutlich lässt, dass die Schadensregulierung ohne Probleme stattfindet und der Versicherer im Schadensfall den entstandenen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden übernimmt.

Versicherte haben sogenannte Obliegenheitspflichten

In nahezu allen Versicherungsbedingungen ist festgehalten, dass der Versicherungsnehmer sogenannte Obliegenheitspflichten hat. Diesen muss er nachkommen, wenn er bei einem Schaden möchte, dass dieser anstandslos und zu 100 Prozent von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Wenn Sie einer dieser Pflichten nicht nachkommen, kann das tatsächlich im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherer den Schadensfall nicht reguliert oder er Sie anschließend in Regress nimmt. Damit das nicht passiert, gibt es eine Reihe nützlicher Hinweise und Tipps, die Sie kennen sollten. Im weiteren Verlauf des Beitrages möchten wir daher einige Tipps nennen, mit der Sie die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer im Schadensfall zahlt, erhöhen.

Tipp 1: Den Schaden unverzüglich der Versicherung melden

Eine der wichtigsten Pflichten besteht für Versicherungsnehmer darin, dass diese einen entstandenen Schaden dem jeweiligen Versicherer melden müssen. Meistens wird in den Versicherungsbedingungen geschrieben, dass die Meldung „unverzüglich“, also ohne schuldhafte Zeitverzögerung, stattfinden muss. Der Grund besteht darin, dass es bei manchen Schäden schon nach einigen Stunden dazu kommen kann, dass diese nicht mehr gänzlich nachvollziehbar sind oder es Veränderungen gegeben hat, die für die Schadensregulierung relevant sind.

Sie können sich also einfach merken, dass Sie einen entstandenen Schaden sofort beim Versicherer melden, am besten telefonisch, weil das der meistens schnellste Weg ist. Zudem haben Sie dann die Sicherheit, dass eine Schadensaufnahme stattfindet, während zum Beispiel eine E-Mail durchaus im Spam landen kann und dann nicht gelesen wird.

Tipp 2: Schäden richtig melden

Der zweite Tipp hängt zwar mit dem ersten zusammen, allerdings geht es im Wesentlichen darum, dass Sie einen Schaden1Was tun, wenn Versicherung nicht zahlen will? – https://deutsche-schadenshilfe.de/schadensratgeber/was-tun-wenn-versicherung-nicht-zahlen-will/ – Abgerufen am 18.11.22nicht nur melden, sondern die Meldung auf korrekte Art und Weise erfolgt. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie ein vom Versicherer vorgegebenes Schadensformular nutzen. Darüber hinaus ist es bei manchen Schäden gegenüber der Versicherungsgesellschaft verpflichtend, dass Sie nicht nur dieser den entstandenen Schaden melden, sondern zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei stellen. Das ist immer dann notwendig, wenn eine Straftat zum Schaden geführt hat, beispielsweise:

  • Vandalismus
  • Diebstahl
  • Vorsätzliche Sachbeschädigung

Zum richtigen Melden des Schadens gehört, dass es eine Reihe relevanter Informationen gibt, die jede Schadensmeldung beinhalten sollte. Dazu gehören unter anderem:

  • Name des Versicherungsnehmers
  • Name des Schadensverursachers (falls bekannt)
  • Anschrift
  • Kontaktdaten wie Telefon, und E-Mail-Adresse
  • Versicherungsnummer
  • Beschreibung der Schadensart
  • Beschreibung des Schadenhergangs
  • Zeitpunkt und Ort des Schadens
  • Nachweise oder auch Zeugenaussagen

Tipp 3: Fristen bei der Schadensmeldung wahren

Wie eingangs bereits erwähnt, ist es im Zusammenhang mit dem Melden eines Schadens wichtig, dass Sie bestimmte Fristen einhalten. Meistens sehen Versicherungsbedingungen vor, dass der Schaden unverzüglich gemeldet werden muss. Zudem gibt es meistens eine Frist von drei Tagen, innerhalb derer die Schadensmeldung spätestens abgeben müssen. Sollten Sie diese Frist versäumen, kann es schlimmstenfalls passieren, dass der Versicherer die Schadensregulierung verweigert.

Tipp 4: Notmaßnahmen nach Eintritt des Schadens ergreifen

Ebenfalls zu den Obliegenheitspflichten für den Versicherungsnehmer gehört es, weitere Schäden zu verhindern, die Folge eines bereits entstandenen Versicherungsschadens sein können. Man spricht in dem Zusammenhang von sogenannten Notmaßnahmen, die der Versicherungsnehmer ergreifen muss. Es geht also darum, dass Sie möglichst Folgeschäden verhindern. Gibt es zum Beispiel in Ihrer Wohnung einen Rohrbruch, sind Sie unter anderem dazu verpflichtet, das Wasser abzustellen, damit nicht noch mehr Wasser aus dem Rohr fließt und zu weiteren Schäden führen kann.

Tipp 5: Entstandenen Schaden bestmöglich dokumentieren

Manche Schäden verändern sich im Laufe von Stunden oder Tagen, sodass es wichtig ist, sofort nach Entstehung des Versicherungsschadens eine Dokumentation anzufertigen. Heutzutage stehen dazu eine Reihe von Mitteln zur Verfügung, wie zum Beispiel:

  • Video
  • Fotos
  • Skizzen

Das Nennen von Zeugen, die den Schaden gesehen haben, gehört zu den sinnvollen Dokumentationen. Je mehr Nachweise Sie für den Schaden sammeln, desto seltener muss die Versicherung später kritisch prüfen, ob der Schaden in der Form reguliert werden kann.

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Die meisten Versicherungsnehmer sind nach einem entdeckten Schaden erst einmal geschockt. Trotzdem es wichtig, schnell zu handeln und die wichtigsten Maßnahmen zu ergreifen. Diese bestehen darin, den Schaden umgehend der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, eventuelle Notmaßnahmen zu ergreifen und auch eine Dokumentation des Schadens anzufertigen.

Tipp 6: Keine Reparatur des Schadens vornehmen

Auch wenn es von vielen Versicherungsnehmern gut gemeint ist, sollte an einem bereits entstandenen Schaden keine Reparaturen vorgenommen werden. Dazu gehört auch, dass Sie den Schadensort unverändert lassen, sodass immer der Originalschaden nachweisbar ist. Sollte es sich um beschädigte oder zerstörte Einzelteile handeln, sollten diese aufbewahrt und nicht im Zuge einer Reparatur durch neue Materialien oder Bestandteile ersetzt werden.

Tipp 7: Besonderheiten bei Haftpflichtschäden beachten

Welche Aufgaben Sie als Versicherungsnehmer beim Schaden im Detail haben, hängt zumindest teilweise von der Versicherungsart ab. Besonderheiten gibt es insbesondere innerhalb der Kfz-Haftpflicht und der Privathaftpflicht-Versicherung zu beachten. Das gilt immer dann, wenn Sie selbst nicht die geschädigte Person sind, sondern ein Dritter. Die Besonderheit besteht nämlich darin, dass in dem Fall nicht Sie Ihre Ansprüche geltend machen, sondern der Geschädigte.

Die Besonderheit bei einem Kfz-Haftpflicht Schaden besteht darin, dass Sie nicht nur eine Schadensmeldung anfertigen lassen. Darüber hinaus haben Sie die Pflicht, einen Unfallbericht einzureichen. Schadensmeldung und Bericht sollten vor allen Dingen die folgenden Angaben enthalten:

  • Ort, Tag und Uhrzeit des Unfalls
  • Nummernschilder der beteiligten Parteien
  • Name der Versicherung des Unfallgegners
  • Name und Anschrift des Unfallopfers / Unfallgegners
  • Protokoll der Polizei
  • Skizze
  • Videos (wenn möglich)
  • Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Reparatur

Tipp 8: Stärken Sie Ihre Verhandlungsposition im Schadensfall

Die wichtigsten Tipps, damit der Versicherer im Schadensfall zahlt

Nahezu jede Versicherung hat einen gewissen Ermessensspielraum. Deshalb ist es nicht unwichtig, dass Sie Ihre eigene Position im Fall eines Schadens möglichst stark gestalten. Eine Option besteht darin, dass Sie bei einem Versicherungsschaden selbst aktiv werden und sich zum Beispiel schon Angebote von Handwerkern einholen.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, dass Sie insbesondere bei größeren Schäden auf eigene Faust einen Gutachter beauftragen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn es Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Versicherer sich vielleicht – im Hinblick auf die Schadenssumme – zum Teil aus der Verantwortung ziehen möchte.

Nützliche Tipps kompakt – so erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit einer Regulierung im Schadensfall

Nachdem wir in unserem Beitrag schon einige Tipps gegeben haben, wie Sie die Wahrscheinlichkeit einer problemlosen und reibungslosen Schadensregulierung seitens des Versicherers erhöhen können, möchte wir gegen Ende noch einmal kompakt einige Ratschläge nennen. Diese helfen Ihnen durch eine Art Checkliste dabei, dass es seitens des Versicherers im Fall eines Schadens möglichst keine oder nur wenige Rückfragen gibt, was übrigens auch auf den Zeitpunkt der Schadensregulierung positiv beeinflussen kann.

  1. Wählen Sie sehr klare Formulierungen, insbesondere bei der Schadensmeldung
  2. Nennen Sie den Schaden so genau und detailliert wie möglich
  3. Notieren Sie Ihre eigenen Maßnahmen, um den Schaden zu begrenzen
  4. Spekulieren Sie nicht über den Schadenshergang, sondern nennen Sie lediglich die Fakten
  5. Lassen Sie den Schaden sofort unverändert und beseitigen keine Gegenstände
  6. Suchen Sie sich möglichst schnell Zeugen, die den Schaden im Originalzustand sehen
  7. Bewahren Sie Rechnungen von Gegenständen ab einem bestimmten Gegenwert auf, zum Beispiel ab 500 Euro
  8. Halten Sie den genauen Zeitpunkt des Schadens fest, was insbesondere bei Naturgewalten als Ursache wichtig sein kann
  9. Machen Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben, denn sonst kann es sich unter Umständen sogar um einen Versicherungsbetrug handeln
  10. Nehmen Sie nicht immer Ihre Versicherung in Anspruch, sondern bei sogenannten Bagatellschäden kann eine Selbstregulierung sinnvoll sein

Wenn Sie all diese Tipps und Ratschläge beherzigen, besteht eine gute Chance, dass der Versicherer im Schadensfall ohne Einwände und ohne größere Rückfragen die Regulierung des entstandenen Versicherungsschadens vornehmen wird.

Quellen & Verweise[+]

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