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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Gesetzliche Krankenkassen bieten trotz aller Kritik am Gesundheitssystem in Deutschland eine sehr gute Absicherung, was notwendige Behandlungen im Krankheitsfall angeht. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist sehr umfangreich, aber natürlich können die privaten Krankenversicherer meistens noch ein breiteres Leistungsspektrum zur Verfügung stellen.

Dennoch gibt es einige Lücken im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, was die Kostenübernahme für manche Behandlungen, Vorsorgemaßnahmen oder Diagnosen angeht. Wer sich als gesetzlich Krankenversicherter in etwa auf das Leistungsniveau der privaten Krankenversicherungen „hochstufen“ möchte, der sollte einige Krankenzusatzversicherungen kennen.

Versorgung durch gesetzliche Krankenkassen gewährleistet

Das Gesundheitssystem in Deutschland ist eines der stärksten weltweit, auch was die Kostenübernahme für notwendige Behandlungen und sonstige, medizinische Maßnahmen angeht. Die Grundversorgung ist auf jeden Fall gewährleistet, sodass sich zum Beispiel kein Bürger darum Sorgen machen muss, dass er bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt nicht behandelt wird oder die Kosten selbst tragen müsste.

Dennoch gibt es aus Sicht zahlreicher Experten einige Lücken im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, die darin bestehen, dass bestimmte Behandlungen, Diagnoseverfahren oder Vorsorgemaßnahmen nicht vollständig von der Kasse übernommen werden. Teilweise ist es umstritten, ob die entsprechenden Maßnahmen medizinisch notwendig oder sinnvoll sind, sodass es sich manchmal tatsächlich um einen Grenzbereich handelt. Die privaten Krankenkassen gehen in vielen Tarifen deutlich weiter mit ihren Leistungen, nicht nur rein technisch.

Privatpatienten profitieren zudem oftmals ebenfalls von einer schnelleren Terminvergabe und einer bevorzugten Behandlung. Wer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung entweder versichern muss oder möchte, aber dennoch nicht auf zusätzliche Leistungen verzichten will, der sollte sich zum Thema private Krankenzusatzversicherungen informieren. Welche es gibt und wann die entsprechende Zusatzversicherung sinnvoll sein kann, das erfahren Sie jetzt in unserem Beitrag.

Welche Krankenzusatzversicherungen gibt es am Markt?

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl unterschiedlicher Krankenzusatzversicherungen1Private Krankenzusatzversicherung – https://www.test.de/thema/zusatzversicherungen/ Abgerufen am 18.11.22, was natürlich für Verbraucher einen großen Vorteil hat. So kann man sich im Prinzip individuell im Rahmen eines Baukastenprinzips die Versicherungen zusammenstellen, die für einen selbst eine interessante Absicherung bieten.

Die bekanntesten und am häufigsten verwendeten Krankenzusatzversicherungen sind unter anderem:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Augenversicherung
  • Heilpraktiker-Versicherung
  • Versicherung für stationäre Aufenthalte
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung

Mit diesen Krankenzusatzversicherungen möchten uns näher beschäftigen, da sie insgesamt mehr als 80 Prozent Marktanteil an allen Krankenzusatzversicherungen haben, die Sie als gesetzlich Krankenversicherter – und natürlich ergänzend ebenso als privat Krankenversicherter – abschließen können. Im weiteren Sinne zählen auch de die Auslandsreise-Krankenversicherung und diverse Tierkrankenversicherungen zu den Krankenzusatzversicherungen.

Zahnzusatzversicherung: Die wohl wichtigste private Krankenzusatzversicherung

Selbst Kritiker müssen mittlerweile zugeben, dass die Krankenzusatzversicherung in Form der Zahnzusatzversicherung insbesondere für alle gesetzlich Krankenversicherten unverzichtbar ist. Früher oder später wird jeder von uns mit Zahnersatz zu tun haben, selbst wenn die Zähne bis ins höhere Alter noch gesund sind. Dann kommt es meistens zu Kosten im bis zum höheren vierstelligen Bereich, wenn zum Beispiel Implantate notwendig sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil, denn sie zahlen einen Festzuschuss. Je nachdem, wie gepflegt Ihr Bonusheft ist, beläuft sich dieser Festzuschuss allerdings meistens nur auf maximal 40 bis 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten. Manche Behandlungen, beispielsweise im kieferorthopädischen Bereich, werden von der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht bezuschusst.

Dann müssen Sie die entsprechenden Maßnahmen komplett aus eigener Tasche zahlen, wenn Sie sich nicht für eine Zahnzusatzversicherung entschieden haben. In erster Linie sind es folgende Maßnahmen und Behandlungen beim Zahnarzt, bei der die private Zahnzusatzversicherung einen Großteil der anfallenden Kosten übernimmt:

  • Brücken
  • Zahnschienen und Zahnspangen
  • Implantate
  • (Hochwertige) Kronen
  • Hochwertige Füllungen

Insbesondere dann, wenn Sie eine bestmögliche, zahnärztliche Versorgung wünschen, sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Vor allem in jungen Jahren ist die Versicherung noch sehr günstig und Sie zahlen vielleicht ein monatlichen Beitrag zwischen acht und 15 Euro.

Augenversicherung: Meistens für Augenlaserbehandlungen genutzt

Für den Augenarzt gilt das Gleiche wie allgemein im Hinblick auf die gesetzlichen Krankenkassen, nämlich dass die wichtigsten Behandlungen und Maßnahmen übernommen werden. Allerdings existieren auch hier einige Behandlungen, die nicht zwingend notwendig sind, weil es als Alternativen gibt, die dann wiederum von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Ein klassisches Beispiel, welches die wohl häufigste Maßnahme im Bereich der Augen ist, weshalb Kunde sich für den Abschluss einer Augenversicherung entscheiden, ist das Augenlasern.

Augenlaser-Operationen werden meistens durchgeführt, um eine Fehlsichtigkeit zu beseitigen. Wenn Sie also weit- oder kurzsichtig sind, kann nach der Augenlaseroperation diese Fehlsichtigkeit dauerhaft korrigiert werden. Allerdings wird diese Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen, weil es eben mit Brillen oder Kontaktlinsen einfache Mittel zur Korrektur der Fehlsichtigkeit im Alter gibt. Wenn Ihnen jedoch die Brille oder Kontaktlinsen lästig sind, dann ist das Augenlasern eine sehr gute Methode, die nur eben nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.

Heilpraktiker-Versicherung: Behandlungen bei Heilpraktikern und Homöopathen

Viele Behandlungen, die entweder von Heilpraktikern und Homöopathen durchgeführt werden, werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Es gibt jedoch immer mehr Menschen, die als Alternative zur Schulmedizin oder zusätzlich durchaus Rat und Tat von Heilpraktikern in Anspruch nehmen möchten. Vor diesem Hintergrund ist eine sogenannte Heilpraktiker-Versicherung als Krankenzusatzversicherung durchaus lohnenswert.

In diesem Fall werden nämlich nicht nur Behandlungen bei Schulmedizinern in Form von Allgemein- und Fachärzten übernommen, sondern auch Maßnahmen durch Heilpraktiker und teilweise Homöopathen. Beachten sollten Sie lediglich, dass die Erstattungsbeträge meistens pro Jahr gedeckelt sind, beispielsweise auf 2.000 Euro

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Die meisten Krankenzusatzversicherungen basieren darauf, dass Behandlungen, Vorsorgemaßnahmen oder bestimmte Diagnosen bezahlt werden. Dabei bezieht sich die einzelnen Krankenzusatzversicherungen immer auf bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel Zähne, die Augen oder Behandlungen beim Heilpraktiker.

Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte

Die Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte wird – manchmal etwas spöttisch – teilweise als sogenannte Luxusversicherung bezeichnet. Der Grund besteht darin, dass es tatsächlich in erster Linie sogenannte Luxusleistungen sind, welche diese Versicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet. So sind in der Versicherung für stationäre Behandlung im Krankenhaus oder Kliniken meistens die folgenden, zusätzliche Leistungen integriert:

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Neuere Diagnose- und Behandlungsverfahren werden bezahlt

Der Begriff Luxusversicherung kommt deshalb zustande, weil die Operationen natürlich auch von einem Assistenz- und Oberarzt oftmals medizinisch gut durchgeführt werden könnten, sodass es nicht zwingend den Chefarzt benötigen würde, um den Eingriff vorzunehmen. Manche Patienten fühlen sich jedoch einfach wohler, denn sie wissen sich bei einem so erfahrenen Arzt in besten Händen. Gleiches gilt im Prinzip für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, denn auch dabei handelt sich um eine reine Wohlfühlleistung. Je nach Tarif kostet Sie eine solche Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte monatlich etwa 20 bis 40 Euro.

Krankentagegeld-Versicherung: Für Selbstständige besonders wichtig

Gesetzliche Krankenkassen mit Leistungslücken - diese Krankenzusatzversicherungen sollten Sie kennen

Während es bei den zuvor genannten Krankenzusatzversicherungen um Sachleistungen geht, gibt es ebenfalls Versicherungen, bei denen Geldleistungen gezahlt werden. Ein Beispiel dafür ist die Krankentagegeld-Versicherung. Bei Arbeitnehmern ist es gesetzlich so geregelt, dass der entsprechende Arbeitgeber sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vornimmt. Erst danach, also ab der siebten Woche, wird seitens der Krankenkasse ein reduziertes Krankengeld gezahlt. Dieses beläuft sich meistens auf 66 Prozent des bisherigen Einkommens. Abhängig Beschäftigte sind in der Hinsicht also sehr gut durch das gesetzliche Krankengeld abgedeckt.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern allerdings gibt es ein solches Krankengeld oft nicht, weil hier kein Arbeitgeber existiert. Das bedeutet, dass keine Lohnfortzahlung vorgenommen wird und Sie bereits mit dem ersten Krankheitstag einen Verdienstausfall erleiden. Exakt deshalb ist die Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige und Freiberufler besonders wichtig. Die Leistung dieser Krankenzusatzversicherung besteht darin, dass – je nach Tarif – ab dem 1., 15. oder 29. Krankheitstag ein Krankentagegeld gezahlt wird. Das bedeutet, Sie erhalten für jeden Tag einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit einen Betrag X, den Sie mit der jeweiligen Krankenversicherung vereinbart haben.

Krankenhaustagegeld-Versicherung: Gute und kostengünstige Alternative für Arbeitnehmer

Die zuvor aufgeführte Krankentagegeld-Versicherung kann durchaus monatlich zwischen 40 und 60 Euro kosten. Insbesondere für Arbeitnehmer ist aufgrund des ohnehin gesetzlich vorhanden Basisschutzes aufgrund des gesetzlichen Krankentagegeldes vor allem eine Krankenhaustagegeld-Versicherung eine günstige Alternative. Diese lässt sich mit durchschnittlich 15 bis 20 Euro im Monat abschließen.

In dem Fall erhalten Sie nicht pro Tag der Arbeitsunfähigkeit einen Geldbetrag, sondern für jeden Tag, den Sie sich – medizinisch notwendig – in einem Krankenhaus oder in einer Klinik befinden. Das Krankenhaustagegeld ist also eine Art Bonus, denn natürlich werden die entsprechenden Behandlungen, Operationen oder sonstigen medizinischen Maßnahmen an sich von der Krankenkasse bezahlt. Sie können das Krankenhaustagegeld also als eine Art Entschädigung ansehen, da für die meisten Patienten ein Aufenthalt im Krankenhaus natürlich nicht unbedingt angenehm ist.

Krankenzusatzversicherungen kombinieren oder privat krankenversichern?

Über zehn Millionen Bundesbürger haben grundsätzlich die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Das gilt insbesondere für die folgenden Personenkreise:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte
  • Studenten
  • Abhängig Beschäftigte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze

Auf die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben in der Regel zwei Hauptfaktoren einen Einfluss. Zum einen natürlich die Kosten, also innerhalb welcher Form der Krankenversicherung Sie günstiger wegkommen. Zweiter Hauptgrund sind die Leistungen, die – bis auf den Basistarif – in der privaten Krankenversicherung fast immer umfangreicher als innerhalb der gesetzlichen KV sind.

Daher stellt sich die berechtigte Frage, ob es für bisher gesetzlich Krankenversicherte letztendlich sinnvoller ist, in eine private Krankenversicherung zu wechseln oder weiterhin gesetzlich Versicherter zu bleiben, dafür aber dann einige der bisher angesprochenen Krankenzusatzversicherungen zu nutzen. Diese Entscheidung ist sehr individuell und es kommt im Einzelfall vor allem darauf an, in welchen Bereichen Sie überhaupt eine Zusatzabsicherung brauchen oder haben möchten. Besuchen Sie zum Beispiel weder einen Heilpraktiker, noch sind Sie bisher von Fehlsichtigkeit betroffen und auch im Krankenhaus mit einer gewünschten Behandlung durch Assistenz- oder Oberärzte zufrieden?

Dann würde es sich vermutlich nicht lohnen, nur wegen einer Zahnzusatzversicherung, die Sie noch separat abschließen müssten, in die Krankenvollversicherung privater Natur zu wechseln. Wenn Sie allerdings überlegen, nahezu alle existierenden Zahnzusatzversicherungen in Anspruch zu nehmen, könnte in der Summe tatsächlich eventuell die private Krankenvollversicherung die günstigere Variante darstellen. Hier müssen Sie einfach selbst kalkulieren, in welcher Kombination Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis finden.

Quellen & Verweise[+]

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