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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Deutschland gehört zu den ganz wenigen Ländern weltweit, in denen es zwei Krankenversicherungssysteme gibt. Zum einen ist das die gesetzliche Krankenversicherung, in welcher die mit Abstand meisten Bürger versichert sind. Zum anderen haben mehr als zehn Millionen Menschen hierzulande die Wahl, ob sich alternativ nicht für eine private Krankenversicherung entscheiden möchten. Wir möchten in unserem Beitrag eine Art Hilfestellung geben, wie Sie sich richtig zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Das setzt natürlich voraus, dass Sie überhaupt die entsprechende Wahlmöglichkeit haben.

Wer kann zwischen privater und gesetzlicher KV wählen?

Zunächst einmal müssen wir klären, wer in Deutschland überhaupt frei zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen kann. Bei den weitaus meisten Bundesbürgern existiert dieses Wahlrecht nämlich nicht, sodass diese pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Folgende Personengruppen allerdings haben die Wahlmöglichkeit und können sich alternativ zur gesetzlichen auch für eine private Krankenversicherung entscheiden:

  • Studenten
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mindestens 66.600 Euro

In erster Linie sind es also Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Studenten, die frei zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen können. Hinzu kommen noch einige Millionen Arbeitnehmer, falls deren jährliches Bruttoeinkommen mindestens 66.600 Euro beträgt. Wird diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschritten, dürfen auch Angestellte eine private Krankenversicherung wählen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Welche Unterschiede gibt es?

Damit Sie sich richtig zwischen der privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden können, müssen Sie natürlich die Unterschiede kennen. Dabei geht es vor allen Dingen um die entsprechenden Differenzen zwischen GKV und PKV, wie die beiden Krankenversicherungssysteme abgekürzt werden, in den folgenden Rubriken:

  • Beiträge
  • Leistungen
  • Wechsel zwischen Anbietern

Mit diesen Kategorien möchten uns jetzt näher beschäftigen, denn insbesondere bei Leistungen und Beiträgen zeigen sich die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, die letztendlich meistens den Ausschlag für die Entscheidung geben.

Beitragsberechnung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Ein entscheidendes Kriterium für die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung sind die Beiträge sofort die Art, wie die Beiträge ermittelt werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es so, dass sich die Beiträge prozentual an Ihrem monatlichen Einkommen orientieren. Verdienen Sie mehr, zahlen Sie dementsprechend auch höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt allerdings maximal bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Ab dem Einkommen, welches identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze ist, zahlen Sie für ein darüber hinaus gehendes Einkommen auf diesen Teil keine Krankenversicherungsbeiträge mehr.

In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Höhe des Beitrages nicht nach Ihrem Verdienst, sondern nach anderen Faktoren. Das sind in erster Linie:

  • Tarif (Leistungsumfang)
  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Beruf

Wie Sie an dieser Auflistung erkennen, spielt die Höhe Ihres Einkommens bei der Beitragsfestsetzung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung keine Rolle. Das wiederum führt dazu, dass Experten im Allgemeinen vor allem Besserverdienenden dazu raten, sich näher mit dem Thema private Krankenversicherung zu beschäftigen.

Leistungen in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Private oder gesetzliche Krankenversicherung - wie Sie sich richtig entscheiden

Die Beiträge sind nur ein wichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen eine private bzw. gesetzliche Krankenversicherung. Die meisten Bürger entscheiden sich nämlich deshalb für eine PKV, weil es dort – ihrer Auffassung nach – die besseren Leistungen gibt. Doch stimmt das wirklich? Tatsache ist, dass die Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung im sogenannten Leistungskatalog festgeschrieben sind. Das gilt für über 90 Prozent aller Leistungen, die seitens der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Das bedeutet auch, dass sich der Leistungskatalog in Abständen ändert und manche Leistungen zukünftig nicht mehr erbracht werden oder zusätzliche Leistungen gibt.

Bei der privaten Krankenversicherung hingegen vereinbaren Sie mit der Krankenkasse die entsprechenden Leistungen individuell. Das funktioniert so, dass Sie sich für einen der meistens mehreren Tarife entscheiden, die von der einzelnen, privaten Krankenkasse angeboten werden. Die Leistungen dürfen nicht einseitig geändert werden, sondern sind bis zur Beendigung des Vertrages oder an Ihr Lebensende garantiert. Bis auf den sogenannten Basistarif sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung normalerweise umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenkassen. Das betrifft nicht unbedingt nur Geldleistungen, sondern darüber hinaus genießen privat Krankenversicherte vor allem noch etwas andere Vorzüge, wie zum Beispiel:

  • Schnellere Termine bei Fachärzten
  • Umfangreichere und modernere Diagnoseverfahren
  • Bessere Behandlungen

Zwar ist natürlich die Versorgung auch durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet. Dennoch stellt sich in der Praxis immer wieder heraus, dass zum Beispiel privat Krankenversicherte deutlich schneller einen Termin bei den Fachärzten erhalten, als es bei gesetzlich Krankenversicherten der Fall ist. Ein Grund ist aus Sicht vieler Experten, dass Ärzte für privat Versicherte teilweise den bis zu dreifachen Satz abrechnen dürfen. Deshalb werden mitunter auch umfangreichere und teurere Diagnoseverfahren genutzt, wie zum Beispiel ein MRT statt eines einfachen Röntgenbildes. Diese Vorteile lassen sich allerdings oft nicht monetär erfassen, stellen allerdings für viele privat Krankenversicherte den Hauptgrund dar, um sich für eine PKV zu entscheiden.

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In der Hauptsache entscheiden sich jüngere, gesunde und gut Verdienende für eine private Krankenversicherung. Dennoch sollten auch diese Personengruppen darauf achten, dass die Beiträge zur PKV im Alter oft deutlich steigen, nicht so bei der GKV

Alternative für gesetzlich Krankenversicherte: Krankenzusatzversicherungen

Falls Sie vor der Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung stehen und sich tendenziell eher für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden wollen, gibt es noch eine Alternative: Private Krankenzusatzversicherungen. Diese werden von gesetzlich Krankenversicherten in großem Umfang genutzt, weil sie auf gewisse Art und Weise Leistungslücken zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung schließen können.

Grundsätzlich haben Sie sowohl als privat Krankenversicherter als auch gesetzlich Versicherter die Möglichkeit, sich für eine Reihe von Krankenzusatzversicherungen zu entscheiden. Dazu gehören in erster Linie:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Augenversicherung
  • Krankenhaustagegeld-Versicherung
  • Krankentagegeld-Versicherung
  • Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen
  • Heilpraktiker Versicherung

Nehmen wir als Beispiel den Bereich Zahnersatz. Je nach Tarif erstatten die privaten Krankenversicherungen oftmals bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten. Bei gesetzlich Krankenversicherten hingegen sind die Zuschüsse oftmals auf maximal 50 Prozent der Behandlungs- und Materialkosten begrenzt. Exakt diese Lücke können gesetzlich Krankenversicherte durch eine private Zahnzusatzversicherung schließen. Sie müssen sich also nicht generell deshalb für eine private Krankenvollversicherung entscheiden.

Auf diese Weise können Sie auch in anderen, medizinischen Bereichen die Leistungslücke zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung schließen. Das gilt zum Beispiel im Bereich der Augenbehandlungen, insbesondere für das Augenlasern. Aber auch monetäre Leistungen können Sie über die Zusatzversicherungen vereinbaren, wie zum Beispiel im Rahmen der Krankentagegeld- oder der Krankenhaustagegeldversicherung. Für nicht wenige gesetzlich Versicherte ist durch die Inanspruchnahme der Krankenzusatzversicherung auf der einen Seite der Beitrag günstiger als in der privaten Krankenversicherung, aber auf der anderen Seite können auf die Leistungsnachteile der GKV ausgeglichen werden.

Für wen ist welche Art der Krankenversicherung besser geeignet?

Pauschal lässt sich diese Frage natürlich nicht beantworten. Tendenziell ist es allerdings so, dass die private Krankenversicherung in erster Linie für Menschen besser geeignet ist, die sich im Gesundheitsbereich möglichst umfangreich absichern und sämtliche Leistungen nutzen möchten, die prinzipiell von Ärzten angeboten werden. Da die Leistungen in den Tarifen der privaten Krankenversicherungen – bis auf den Basistarif – für gewöhnlich (deutlich) umfangreicher sind, ist dementsprechend die gesetzliche Krankenversicherung weniger geeignet.

Wer hingegen auf einen möglichst günstigen Beitrag größten Wert legt, der muss tatsächlich die zwei Krankenversicherungssysteme vergleichen. Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung ist von jeder Krankenkasse festgelegt und bewegt sich momentan durchschnittlich zwischen 14,5 und 15,5 Prozent. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es solche Beitragssätze nicht, sondern hier richtet sich der individuell zu zahlende Beitrag nach den zuvor bereits genannten Faktoren. Allgemein gilt, dass die private Krankenversicherung aus Kostengründen vorrangig für Besserverdienende empfohlen wird. Zudem sollten Sie möglichst keine größeren Vorerkrankungen und einen recht guten Gesundheitszustand haben, denn dann ist die private Krankenversicherung oft günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.

Mitversicherung von Familienmitgliedern berücksichtigen

Für eine Einzelperson ist die gesetzliche Krankenversicherung vielleicht teurer als die private Krankenversicherung. Sie müssen aber eventuell einen weiteren Faktor mit berücksichtigen. Es kann nämlich durchaus sein, dass für eine Familie die private Krankenversicherung teurer ist als die gesetzliche Krankenversicherung. Das hat damit zu tun, dass Sie im Rahmen der PKV jede Person einzeln versichern müssen, also auch Kinder. Bei der GKV hingegen gibt es die sogenannte Familienversicherung. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel den Ehepartner mitversichert können, ohne dass dieser einen zusätzlichen Beitrag zahlen muss. Voraussetzung ist lediglich, dass der Ehepartner eine gewisse Einkommensgrenze pro Monat nicht überschreitet.

Kinder, die noch minderjährig sind und im Haushalt leben, können ebenfalls im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Das wiederum führt dazu, dass die gesetzliche Krankenversicherung für nicht wenige Familien mit ein oder mehr Kindern die günstigere Variante im Vergleich zur PKV ist. Aber Achtung: Natürlich zahlen Kinder in der privaten Krankenversicherung bei Weitem nicht so einen hohen Beitrag wie Erwachsene. Sie sollten also tatsächlich einen individuellen Vergleich durchführen und sich die Angebote mehrerer, privater Krankenkassen näher betrachten.

Kann ich meine Entscheidung später rückgängig machen?

Manche Bundesbürger möchten es einfach mit einer privaten Krankenversicherung probieren, weil zum Beispiel in jüngeren Jahren der Beitrag verlockend günstig ist. Sie sollten in dem Zusammenhang allerdings berücksichtigen, dass es nicht grundsätzlich jederzeit möglich ist, zurück von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Das funktioniert nämlich nur unter der folgenden Voraussetzung:

  • Einkommen sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze (für Arbeitnehmer relevant)
  • Sie werden arbeitslos
  • Sie sind noch keine 55 Jahre alt

Haben Sie also das 55. Lebensjahr erreicht, müssen Sie normalerweise bis zum Ende Ihres Lebens in der privaten Krankenversicherung bleiben. Das gilt selbst für den Fall, dass Sie im Laufe der folgenden Jahre in Hartz IV abrutschen.

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