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Stephanie Hahn

Stephanie Hahn hat schon immer ein Faible für Zahlen und war deshalb lange in der Buchhaltung tätig. Seit mittlerweile zwölf Jahren ist sie Texterin und hat sich vor Jahren auf Finanzthemen spezialisiert. Zudem investiert sie selbst in Aktien, ETF und Kryptowährungen und weiß, auf was es ankommt.

Der wohlverdiente Urlaub steht an und jeder freut sich auf die Ruhe, das Relaxen und das Abschalten vom Alltag. Leider kann sich dies schnell ändern, wenn in die Ferienwohnung oder in das Hotelzimmer eingebrochen wird und die Wertsachen entwendet werden. Hier fragen Sie sich natürlich, ob die Hausratversicherung für diesen Verlust aufkommt oder ob im Urlaub eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden muss. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Hausratsschutz wissen müssen und ob diese auch im Urlaub greift.

Gilt der Hausratschutz auch im Urlaub?

Viele der Hausratversicherungen gelten glücklicherweise auch im Urlaub. Allerdings ist hier bei Abschluss einiges zu beachten, damit Sie auch im Urlaub optimal abgesichert sind. Zuerst sollten Sie natürlich die unterschiedlichen Anbieter miteinander vergleichen und sich einen Überblick verschaffen, welche Angebote Ihnen zur Verfügung stehen.

Die Hausratversicherung schützt in der Regel Schäden an Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen, die sich in einer Wohnung zur Lebensführung befinden. Neben Kleidung, elektronischen Geräten, Bargeld und Schmuck sind auch Einrichtungsgegenstände versichert, die Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruch und Vandalismus zum Opfer fallen.

Des Weiteren gibt es noch zusätzliche Bausteine, die Sie abschließen können. Darunter fällt unter anderem die Elementarschadenversicherung, die Sie dann auch durch Schäden vor Hochwasser oder Erdbeben schützt.

Mit der Außenversicherung hingegen können Sie den Hausrat im Urlaub schützen. Im Grunde besteht der Versicherungsschutz am Versicherungsort. Nämlich im Haus oder in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Gleichzeitig wird aber auch der Schaden am Ferienhaus oder in der Ferienwohnung versichert, wenn er durch die Police abgedeckt ist. Für diese Schäden ist die sogenannte Außenversicherung zuständig.

Bei der Außenversicherung handelt es sich um einen Baustein der Hausratversicherung, der nahezu in jedem Vertrag vorzufinden ist. Dabei besagt dieser Baustein, dass der Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn Sie sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung aufhalten, also im Urlaub sind und eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus beziehen. Auch im Hotel oder im Zug besteht dieser Schutz.

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ACHTUNG! Die Hausratversicherung bzw. die Außenversicherung für das Ferienhaus greift nur dann, wenn sie nicht der Eigentümer der Immobilie sind. Sind Sie der Eigentümer, müssen Sie eine gesonderte Hausratversicherung für den Hausrat in der Wohnung oder des Hauses abschließen!

Zudem müssen Sie einen weiteren Punkt beachten. Denn die sogenannte Außenversicherung gilt nur für eine gewisse Zeit und ist somit zeitlich begrenzt. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft beträgt der Versicherungsschutz zwischen drei und sechs Monaten. Sind Sie länger unterwegs oder verreisen sehr oft, sollten Sie die Police unbedingt anpassen, damit Sie optimal abgesichert sind.

Welche Leistungsbegrenzungen gibt es?

Natürlich gibt es auch im Ausland eine Entschädigungsgrenze, auf die Sie achten müssen. Diese Entschädigungsgrenze gibt an, bis zu welcher Beitragshöhe die Hausratversicherung den Schaden reguliert. Zudem kommt es darauf an, wann die Police abgeschlossen wurde. Bei Policen, die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen wurden, beschränkt sich die Erstattung auf 10 Prozent der Versicherungssumme. Was bedeutet, dass bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro der Versicherungsnehmer nur 10.000 Euro bei einem Schaden in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus erstattet bekommt.

Bei späteren Abschlüssen variieren die Leistungen und die Entschädigungsgrenzen hängen dann natürlich von Tarif und Versicherungsgesellschaft ab.

Des Weiteren müssen Sie die Einschränkungen beachten, die bei Diebstahl von Bargeld und anderen Wertsachen bestehen. Bei der Erstattung von Bargeld ist es in der Regel auf 1.000 Euro beschränkt. Bei Schmuck und anderen Wertsachen sind die Versicherungsbedingungen ausschlaggebend. Denn gerade Schmuck und Wertgegenstände sind häufig besonders zu lagern. Werden sie nicht in Wertschränken oder Ähnliches gelagert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Achten Sie daher genau auf Ihren Versicherungsvertrag.

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BEISPIEL: Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Als Entschädigungsgrenze wurden in der Police 20 Prozent angegeben. Wird nun im Hotelzimmer eingebrochen und Schmuck im Wert von 30.000 Euro geraubt, zahlt die Versicherungen leider nur die 20.000 Euro, also die Entschädigungsgrenze von 20 Prozent. Wenn Sie also wertvollen Schmuck besitzen, sollten Sie die Versicherung gezielt anpassen.

Kommt das Hotel für Schäden auf?

Selbstverständlich werden Sie sich jetzt fragen, ob nicht das Hotel oder der Ferienwohnungsbesitzer für die entstandenen Schäden aufkommen. In Deutschland gibt es beispielsweise eine speziellen Paragrafen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Diebstähle im Hotel. Hier ist verankert, dass der Hotelier haftet, wenn Gegenstände aus dem Hotelzimmer gestohlen werden. Dabei ist es gleich, ob die Wertsachen im Safe verwahrt wurden oder nicht. Allerdings gibt es auch hier Erstattungsgrenzen.

Eine Obergrenze von 3.500 Euro liegt bei Kameras und Laptops vor. Bei Bargeld ist diese Obergrenze auf 800 Euro festgelegt. Von der Haftung befreit ist der Hotelier aber, wenn Wertsachen aus dem Auto gestohlen wurden, auch wenn diese in der Hotelgarage geparkt wurden. Hinterlässt der Gast dem Hotelier die Wertgegenstände zur Aufbewahrung, entfallen die Haftungsbeschränkungen. Hier haftet das Hotel in unbegrenzter Höhe.

Sollten Sie in einem europäischen Hotel die Klausel “Für Diebstähle übernimmt das Hotel keine Haftung” finden, machen Sie sich keine Gedanken. Diese Klausel ist rechtlich haltlos, da die Haftung des Hotels auch nach europäischem Recht gilt.

Ist Taschendiebstahl ebenfalls inbegriffen?

Unter diesen Bedingungen gilt der Hausratsschutz für Sie auch im Urlaub

Bei der Hausratversicherung unterscheidet sich der Versicherer bei Diebstahl hauptsächlich in der Vorgehensweise des Diebes. Taschendiebstahl ist bedauerlicherweise nicht versichert. Sie können nur dann auf eine Regulierung hoffen, wenn Sie nachweisen können, dass der Täter Gewalt angewendet hat, um Ihre Wertgegenstände zu bekommen. Diese Klausel gilt nicht nur zu Hause, sondern auch im Urlaub. Gleichzeitig sollten Sie beachten, dass bei offenstehenden Fenstern dem Dieb ein gewaltloser Zutritt zur Wohnung ermöglicht wurde und somit kein Schadenersatzanspruch besteht. Auch nicht verschlossene Türen ermöglichen dem Dieb den gewaltlosen Zutritt und Sie haben keinen Anspruch.

Wie sieht es mit dem Schutz beim Auslandssemester aus?

Auch dies ist kein Problem, da die Außenversicherung der Hausratversicherung auch dann die Sachen absichert, wenn Sie während der Ausbildung oder eines Studiums vorübergehend im Ausland sind. Wichtig ist nur, dass die versicherte Wohnung der Lebensmittelpunkt bleibt, also dass Sie dort den Hauptwohnsitz haben.

Dies heißt, dass Sie immer in der Wohnung gemeldet bleiben müssen, für die die Versicherung abgeschlossen wurde. Eine Auswanderung würde beispielsweise bedeuten, dass Sie sich aus der Wohnung abmelden müssen und somit kein Versicherungsschutz mehr besteht.

In der Regel gilt die Drei-Monatsfrist für die Außenversicherung. Allerdings nicht für Studierende und Auszubildende. Diese sind über das gesamte Auslandssemester oder die Ausbildung versichert. Vollkommen gleich, ob Sie eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen haben oder ob Sie noch bei den Eltern mitversichert sind.

Allerdings müssen Sie auch darauf achten, wie hoch die Versicherungssumme ist. Die meisten Versicherer übernehmen innerhalb der EU die Leistungen bis zur vollen Versicherungssumme. Die Entschädigungsgrenze entfällt dann. Jedoch müssen Sie dies unbedingt vorher mit der Versicherungsgesellschaft abklären. Häufig ist es auch so, dass die Versicherung dann für bis zu zwei Jahre gilt, da die Ausbildung in der Regel nicht nach einem Jahr abgeschlossen ist. Auch dies können Sie der Police entnehmen.

Wichtig ist jedoch, dass das Ausbildungsjahr im Ausland der Versicherung gemeldet wird. Wer jedoch ein Auslandssemester außerhalb von Europa absolviert, muss eine Zusatzversicherung abschließen, die in der Regel aber nicht sehr teuer ist.

Fazit

In den meisten Fällen wird die Hausratversicherung im Ausland aktiv, wenn Schäden entstehen. In der Regel muss ein Auslandsaufenthalt nur dann gemeldet werden, wenn der Aufenthalt länger dauert. Ansonsten sollte in der Police geprüft werden, wie lange man sich im Ausland aufhalten darf, ohne dies zu melden. Meistens ist eine Urlaubsreise kein Problem und muss auch nicht gesondert gemeldet werden.

Um Leistungen zu erhalten, wenn im Hotelzimmer oder im Ferienhaus etwas gestohlen wurde, ist es natürlich wichtig, sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und eine Schadensmeldung zu erstellen. Bevor Sie jedoch in den Urlaub fahren, sollten Sie prüfen, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist, um optimal versichert zu sein – auch im Urlaub.

Der Überblick zu Hausratsversicherungen

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