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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Im Bereich der Krankenzusatzversicherung gibt es einige Varianten, die für gesetzlich Krankenversicherte attraktiv sein können. Allerdings stellt sich auch in diesem Bereich die grundsätzliche Frage, ob es eigentlich in der Summe günstiger ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen oder stattdessen Rücklagen zu bilden, um dann die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Exakt mit dieser Frage möchten wir uns beschäftigen und dabei beispielhaft auf die verschiedenen Zusatzversicherungen eingehen, die am Markt angeboten werden.

Welche Krankenzusatzversicherung können Verbraucher abschließen?

Grundsätzlich sind zwar die meisten Krankenzusatzversicherungen1Private Krankenzusatzversicherung – https://www.test.de/thema/zusatzversicherungen/ – Abgerufen am 23.08.22 für gesetzlich Krankenversicherte gedacht. Allerdings haben natürlich auch in einer privaten Krankenversicherung Versicherte die Möglichkeit, ihren Schutz noch etwas durch eine Krankenzusatzversicherung zu erweitern. In aller Regel sind es die folgenden Versicherungsarten, die in den Bereich der Krankenzusatzversicherung fallen:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Augenversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Versicherung für stationäre Aufenthalte
  • Auslandskrankenversicherung

Mit diesen Versicherungen möchten wir uns jetzt beschäftigen und beispielhaft berechnen, ob es bei der jeweiligen Versicherungsart günstiger wäre, die Versicherung abzuschließen oder stattdessen eigene Rücklagen zu bilden.

Zahnzusatzversicherung: Absicherung des Eigenanteils im Bereich Zahnersatz

Die Krankenzusicherung, die von Fachleuten häufig als die sinnvollste empfohlen wird, ist die Zahnzusatzversicherung. Ein Grund besteht darin, dass schon bei Abschluss der Versicherung faktisch feststeht, dass diese später einmal und meistens sogar mehrfach in Anspruch genommen werden muss. Das wiederum ist darauf zurückzuführen, dass im Grunde jeder Bürger früher oder später einmal Zahnersatz benötigen wird und dann entsprechende Kosten auf ihn zukommen werden.

Diese Tatsache macht es allerdings nicht ganz einfach, beispielhaft zu berechnen, ob sich die Krankenzusatzversicherung in Form der Zahnzusatzversicherung lohnt oder Sie besser Rücklagen bilden, weil es von der Höhe her sehr verschieden ist, welche Art Zahnersatz benötigt wird und wie häufig das geschieht.

Für unser Berechnung gehen wir beispielhaft davon aus, dass Sie in Ihrem Leben insgesamt den folgenden Zahnersatz mit den entsprechenden Kosten (Eigenanteil nach Abzug der gesetzlichen Krankenversicherung) benötigen werden:

  • 3 Implantate: 3.800 €
  • Brücke: 3.200 €
  • Prothese: 4.000 €
  • Gesamtkosten: 11.000 Euro

Nun gehen wir im zweiten Schritt für die Berechnung davon aus, dass Sie sich im Alter von 40 Jahren für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung in Form der Zahnzusatzversicherung entschieden haben und in dem Rahmen monatlich 30 Euro an Versicherungsprämie zahlen. Die Versicherung läuft bis zu Ihrem 70. Lebensjahr, also Sie zahlen insgesamt 30 Jahre ein. Daraus ergibt sich dann die folgende Berechnung:

28 Euro * 12 Monate * 30 Jahre = 10.080 Euro

Sie haben also insgesamt Beiträge in Höhe von rund 10.000 Euro in die Zahnzusatzversicherung eingezahlt und im Laufe der Zeit Kosten in Höhe von 11.000 Euro erstattet bekommen. Das bedeutet, dass sich der Abschluss der Zahnzusatzversicherung rein rechnerisch gelohnt hat, die Versicherung also günstiger gewesen wäre, als wenn Sie selbst Rücklagen für die späteren Kosten gebildet hätten. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass Sie Ihre Rücklagen zwischenzeitlich mit einer Rendite angelegt haben könnten, was allerdings die Berechnung zu komplex machen würde.

Augenversicherung: Hauptleistung oftmals das Bezahlen des Augenlasern

Eine Augenversicherung nehmen die meisten Inhaber dann in Anspruch, wenn Augen-Laserbehandlungen bezahlt werden sollen. Diese werden nämlich von der gesetzlichen Krankenkasse oft gar nicht bezahlt oder nur dann, wenn eine relativ hohe Dioptrin bei der Seeschwäche besteht. Andere, mögliche Leistungen eine Augenversicherung sind zum Beispiel das Bezahlen einer Augeninnendruckmessung, die allerdings mit 30 bis 50 Euro relativ günstig ausfällt und dementsprechend kein Abschluss einer Versicherung notwendig wäre. Im Gegensatz zur Zahnzusatzversicherung wird die Augenversicherung daher oft noch einmal im Anspruch genommen, nämlich um die Augenlasern zu lassen. Dabei fallen je Auge meistens Kosten zwischen 3.000 und 4.000 Euro an.

In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass Sie sich beide Augen lasern lassen und dafür zusammen 8.000 Euro bezahlen müssten. Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, eine Augenversicherung abzuschließen. Dies könnten Sie zum Beispiel ab Ihrem 35. Lebensjahr tun, wobei Sie bis zu Ihrem 65. Lebensjahr in die Versicherung einzahlen, also 30 Jahre. Als Versicherungsbeitrag nehmen wir an, dass die Augenversicherung monatlich mit 15 Euro zu Buche schlägt.

Daraus ergibt die folgenden Berechnung in 30 Jahren:

15 Euro im Monat * 12 Monate * 30 Jahre = 5.400 Euro

Am Ergebnis erkennen Sie sofort, dass es in diesem Fall günstiger gewesen wäre, die Versicherung abzuschließen. Sie zählen nämlich de facto weniger Beiträge in die Augenversicherung ein, als Sie später in Eigenleistung für beide Augen beim Lasern zahlen müssten.

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Das Rücklagen bilden statt der Abschluss einer Versicherung ist meistens dann günstiger, wenn Sie die Versicherung nur einmal in Anspruch nehmen oder die Kosten relativ moderat sind. Allerdings ist individuelle Risikoeinschätzung wichtig, denn manche Versicherungsnehmer haben natürlich ein potenziell höheres Risiko, die Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen als andere Versicherungsnehmer.

Krankentagegeldversicherung: Rechnerisch meistens nicht lohnenswert

Was günstiger ist - Zusatzversicherung abschließen oder Rücklagen bilden

Die Krankenhaustagegeldversicherung zählt ebenfalls zu den Krankenzusatzversicherungen. Sie besteht darin, dass Sie für jeden Fall, dass Sie im Krankenhaus stationär behandelt werden, eine bestimmte Summe ausgezahlt bekommen, eben das sogenannte Krankenhaustagegeld. Ob sich diese Versicherung lohnt oder das Rücklagen bilden sinnvoller wäre? Wenn wir uns an den Durchschnittswerten orientieren, dann ist jeder Bundesbürger in seinem Leben etwa dreimal im Krankenhaus. Dann lässt sich bereits ohne genauer zu berechnen verstehen, dass die Krankenhaustagegeldversicherung sicherlich in der Summe zu mehr Beiträgen führen würde, als Sie dann später an Leistung erhalten.

An diesem Beispiel zeigt sich übrigens auch ein „Problem“ einer jeden Versicherung, nämlich dass Sie natürlich im Vorhinein nicht wissen werden, wie oft und in welchem Umfang Sie die entsprechende Versicherung in Anspruch nehmen werden. Gehören Sie zum Beispiel nicht zum Durchschnitt und müssen – aus welchen Gründen auch immer – in Ihrem Leben vielleicht 10 oder 20 Mal ins Krankenhaus, könnte sich die Krankenhaustagegeldversicherung natürlich in der Summe rechnen.

Einen Aspekt dürfen wir zudem gerade bei der Krankenhaustagegeld- und auch bei der im nächsten Abschnitt aufgeführten Krankentagegeldversicherung nicht vernachlässigen, nämlich den Absicherungscharakter. Beim stationären Krankenhaushausaufenthalt werden Sie nämlich in der Regel Ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Für Arbeitnehmer ist das relativ unerheblich, da sie eine Lohnfortzahlung erhalten. Nicht so für viele Selbstständige, für die jeder Tag im Krankenhaus einen echten Verdienstausfall bedeuten würde. Auf der anderen Seite können Sie natürlich auch dafür Rücklagen bilden, sodass wieder die gleiche Frage entsteht, nämlich ob es günstiger ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen oder Rücklagen zu bilden.

Auf die Krankentagegeldversicherung möchten wir an der Stelle nur kurz eingehen, denn bei ihr verhält es sich ganz ähnlich wie bei der Krankenhaustagegeldversicherung. In der Regel werden Sie die Versicherung nicht benötigen bzw. die Beitragszahlungen werden in der Summe oft höher als die dann später in Anspruch genommene Leistung sein. Auf der einen Seite dient auch die Krankentagegeldversicherung oftmals dazu, einen Verdienstausfall – insbesondere für Selbstständige und Freiberufler – zu kompensieren. Dann könnte die Versicherung durchaus sinnvoll sein, obwohl letztendlich auch hier die Rücklagenbildung sicherlich oft die günstigsten Variante darstellt.

Versicherung für stationäre Aufenthalte

Als eine Art Luxusversicherung wird im Bereich der Krankenzusatzversicherung oft die Versicherung für stationäre Aufenthalte beschrieben. Der Grund besteht darin, dass Sie natürlich im Krankenhaus, zum Beispiel bei Operationen, in der Regel die entsprechenden Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt bekommen. Deshalb beinhalten solche Versicherungen spezielle Leistungen, die letztendlich vor allem einen erhöht Komfort darstellen. Dazu zählen:

  • Unterbringung im 1- oder 2-Bett Zimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Chefarzt-Visite

Insbesondere bei der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer handelt es sich natürlich um eine Komfortleistung, denn in einem Dreibettzimmer werden Sie rein medizinisch genauso gut versorgt. Daher lässt sich dieser Faktor auch nur schwer messen und in entsprechende Beiträge berechnen. Zudem kommt es natürlich auch bei dieser Versicherung wieder darauf an, wie häufig Sie im Krankenhaus stationär behandelt werden, um so ermitteln zu können, ob das Rücklagen bilden oder die Versicherung als solche die günstigere Variante darstellt.

Fazit: Individuelle Situation entscheidet, was günstiger ist

Bei einer Krankenzusatzversicherung ist es sehr schwer, vorab zu kalkulieren, ob der Abschluss der Versicherung oder die Rücklagenbildung günstiger ist. Tendenziell wird die Zahnzusatzversicherung auch deshalb oft empfohlen, weil es in dem Fall doch wahrscheinlich ist, dass Sie in der Summe weniger Beiträge einzahlen als Sie später in Form der Kostenübernahme als Leistung erhalten. Bei einigen anderen Krankenzusatzversicherungen, wie zum Beispiel bei der Krankentagegeldversicherung, ist es hingegen oftmals so, dass Sie besser Rücklagen bilden und davon dann die anfallenden Kosten bezahlen.

Quellen & Verweise[+]

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