Sebastian Buosi

Sebastian Buosi

Über die Versicherungswirtschaft zur klassischen Bank hin zu digitalen und alternativen Anlagen kam Sebastian früh mit Finanzthemen in Berührung. Dieses Interesse wurde dank der Möglichkeiten aus dem digitalen Wandel in der Finanzbranche weiter verstärkt. Daher hat er sich weiter auf Themen wie Bitcoin, NFT, Uhren und das nachhaltige Investieren spezialisiert.

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Was ist ein Privatkonto?

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Was ist ein Privatkonto?

Konten sind in Deutschland längst Gang und Gebe. Allein 108 Millionen Girokonten existierten 2019 in Deutschland. Und dabei handelt es sich nur um einen der gängigsten Kontotypen. Konten werden sowohl für geschäftliche Zwecke als auch für private Belange genutzt. Letztere, die Privatkonten, sind für jeden Bürger ein Muss und erfordern ein gewisses Grundwissen über deren Typen und Führung. Über Privatkonten, ihre Ausprägungen und die idealen Bedingungen. 

Was ist ein Privatkonto? 

Bei einem Privatkonto handelt es sich um ein Konto, das ausschließlich den privaten Zwecken einer Person dient. In der Regel versteht man darunter ein Girokonto, den am meisten verbreiteten Kontotypen in Deutschland. Ein Girokonto (auch als Sicht- oder Zahlungskonto bezeichnet) stellt dabei ein herkömmliches, von einer Bank geführtes Konto dar, das für den privaten Zahlungsverkehr genutzt wird. 

Der Begriff Privatkonto findet darüber hinaus in der Finanzbuchhaltung Anwendung. Dort beschreibt es ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos, auf das Privatentnahmen abgeführt werden oder von dem Einlagen zugunsten des Firmenkapitals getätigt werden. In der Regel handelt es sich bei diesem Konto um das Girokonto einer Privatperson.

 Arten von Privatkonten (Girokonto)

Privatkonten gibt es in zahlreichen Ausführungen, die jeweils auf unterschiedliche Anwendungszwecke zugeschnitten sind. Das Girokonto ist der größte Typus der in Deutschland genutzten Privatkonten und kann ebenfalls in einige Untertypen aufgeteilt bzw. mit einigen Zusatzkonten erweitert werden. Diese wären: 

  • Das Gehaltskonto: Das Gehaltskonto geht in den meisten Fällen mit dem Girokonto einher. Dabei handelt es sich um das Konto, auf das das Gehalt des Kontoführenden ausgezahlt wird. Das ist von Bedeutung, da die Kontoführungsgebühren von der Höhe des monatlichen Gehalts der kontoführenden Person abhängig gemacht werden können. 
  • Das Guthabenkonto (auch Jedermannkonto): Wie der Name bereits sagt, handelt es sich hierbei um eine Art Girokonto, die ausschließlich auf Guthabenbasis funktioniert. Ist das Konto nicht gedeckt, wird der Zahlungsverkehr eingestellt. Ist es gedeckt, laufen alle Zahlungen weiter. Im Verzögerungsfall kommen Gebühren auf. 
  • Das Girokonto mit Dispositionskredit: Das Pendant zum Guthabenkonto ist das Girokonto mit Regelung zum Dispositionskredit. Dieses erlaubt einen monatlichen Kreditrahmen, mit dem der Kontoführer sein Guthaben überziehen kann. Den Kredit zahlt er anschließend mitsamt einem festgelegten Zinssatz mit demselben Konto zurück. 
  • Das Gemeinschaftskonto: Ein herkömmliches Girokonto schließt nur eine kontoführende Person ein, die unter Umständen Vollmächte an Dritte vergeben kann. Ein Gemeinschaftskonto erlaubt jedoch mehreren Personen, z. B. mehreren Familienmitgliedern, Zugang zum Konto. Weiter unterteilt werden Gemeinschaftskonten in Und- und Oder-Konten. Und-Konten erfordern die Zustimmung aller Kontoführenden bei jeder finanziellen Transaktion. Oder-Konten erlauben auch finanzielle Transaktionen einzelner kontoführender Personen. 
  • Das Anderkonto: Das Anderkonto ist ein weiterer Kontotyp, der erweiterten Zugriff auf ein und dasselbe Konto erlaubt. Hierbei handelt es sich aber um ein Konto, das für einen Steuerberater oder einen Makler angelegt wird, damit dieser finanzielle Transaktionen im Namen seines Klienten ausführen kann. Ein Anderkonto ist in der Regel eine Erweiterung eines herkömmlichen Girokontos. 
  • Das P-Konto: Das P-Konto ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz. Dieses hat sich zum Schutz vor Pfändungen eingebürgert, da diese nicht gesetzlich verboten sind. Ohne Pfändungsschutz stünde der Hausbank also nichts im Weg, das Konto des Inhabers zu pfänden. Dabei wäre auch nicht von Belangen, worum es sich bei den auf dem Konto liegenden Geldern handelt. Das P-Konto bietet zumindest Schutz über einen Teil des Guthabens. 

Zweckgebundene Privatkonten (Girokonto)

Die oben genannten Privatkonten beziehen sich auf die grundlegende Wahrnehmung und Funktionsweise von und die Zugriffsrechte auf das Konto. Ein weitere Unterscheidungsfaktor von Privatkonten, speziell Girokonten, ist die Zweckbindung. Anbei die populärsten zweckgebundenen Konto-Typen: 

  • Das Sparkonto: Das für den Zweck des Sparens geführte Sparkonto ist nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt. Einzahlungen auf das Sparkonto bleiben dort liegen und werden unter Umständen durch einen Sparzins gemehrt. Darüber hinaus gilt, dass das Sparguthaben über einen bestimmten Zeitraum hinweg festgemacht wird und somit nicht immer flüssig ist. 
  • Das Tagesgeldkonto: Ein Tagesgeldkonto ist eine weitere von der Bank gegebene Sparmöglichkeit. Diese basiert auf einem festen Zinssatz. Wie der Name zudem besagt, ist der Zugriff im Gegensatz zum Sparkonto täglich möglich. So wie das Sparkonto ist es nicht für den Zahlungsverkehr vorgesehen. 
  • Das Wertpapierkonto: Ein Wertpapierkonto dient zur Ausführung von meist automatisierten und periodisierten Aktienkäufen. Das Geld dafür überweist der Kontoführer in regelmäßigen Abständen von seinem Hauptkonto, bevor es vom Wertpapierkonto an den Broker übermittelt wird. 
  • Das Kautionskonto: Auf einem Kautionskonto werden von Vermietern oder Mietern Mietkautionen hinterlegt. Die Hinterlegung hat eine Absicherung des Geldbetrages zur Folge, die auch einer Bankpleite oder Insolvenz standhält.  
  • Das Devisenkonto: Auch beliebt ist das Fremdwährungskonto, das eigens für die Haltung von Fremdwährungen eingerichtet wird. Hier findet keine Umrechnung der überwiesenen Beträge statt. Werden beispielsweise Dollarbeträge überwiesen, erscheinen sie tatsächlich auch als Dollarbeträge. 
  • Das Jugendkonto: Das nur für Jugendliche zugängliche Jugendkonto zeichnet sich dadurch aus, dass es in der Regel gebührenfrei geführt werden kann. Hiermit suchen Banken zukünftige zahlungskräftige Kunden zu werben. 
  • Das Seniorenkonto: Das altersorientierte Pendant zum Jugendkonto zielt auf die Bedürfnisse von Rentnern wie etwa das Sparen für Projekte und den Ausgleich hoher Zahlungen ab. Im Gegensatz zum Jugendkonto handelt es sich hierbei aber um eine Erweiterung des Girokontos als Sparkonto und nicht um ein vollwertiges Konto. 

Die Liste der zweckgebundenen Konten ist beinahe endlos. Mehr Kontotypen bedeuten mehr potentielle Kunden für Banken, weswegen diese nicht davor zurückschrecken, neue Angebote auszuarbeiten, auch wenn sich diese teils nur marginal von anderen Angeboten unterscheiden. An dieser Stelle seien weitere Kontotypen wie das Sperrkonto, das Termingeldkonto, das Treuhandkonto und das Metallkonto genannt.  

So eröffnet man ein Privatkonto (Girokonto) 

Zieht eine Privatperson in Erwägung ein Privatkonto, in diesem Beispiel ein Girokonto, zu eröffnen, sollte sie folgende Schritte beachten: 

Der Antragsteller muss bestimmte Voraussetzungen für die Eröffnung eines Girokontos in Deutschland erfüllen. Diese wären: 

  • ein fester Wohnsitz in Deutschland
  • ein für den Kontotyp geeignetes Alter
  • eine gute Bonität
  • ein regelmäßiges Einkommen (nicht bei Jugendkonten) 
  • keine offenen Verpflichtungen
  • keine negativen SCHUFA-Einträge
  1. Bei der Kontoeröffnung in einer Bankilie reicht das Mitführen eines Personalausweises zur Eröffnung eines herkömmlichen Girokontos aus.
  2. Der Interessent lässt sich von seinem Bankberater beraten und holt Information zu den oben erwähnten Unterkonten und Modifikationen ein, sofern sie für ihn interessant sind.
  3. Für manche Anpassungen sind weitere Nachweise nötig. Diese stellt die kontoeröffnende Person zur Verfügung. 
  4. Im Anschluss gilt es noch den Girovertrag zu unterschreiben und der frischgebackene Kontoinhaber erhält alle nötigen Unterlagen zur Kontoführung, wo Zugangsdaten zum Konto und Online-Banking und alle Konditionen aufgelistet sind. 

Übrigens: Die Eröffnung eines Privatkontos im Internet wird immer attraktiver. Diese kann Zeit sparen, erfordert allerdings, dass sich Interessenten selbständig in die Konditionen des Kontos einlesen. Die Identitätsbestätigung und die Erbringung von Nachweisen verlaufen über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post. 

Das sollte man bei der Eröffnung beachten 

Es gibt zahlreiche Anbieter von Girokonten in Deutschland. Interessenten sollten vor dem Bankbesuch Anbieter vergleichen. Am leichtesten gelingt das über Vergleichsportale, die individuelle Bedürfnisse mit Suchfiltern auskundschaften können. Gerade bei der Auswahl von Unterkonten bzw. besonderen Konditionen können sich zwischen Anbietern große Unterschiede auftun. 

Sollte vor der Eröffnung des Privatkontos schon ein anderes Privatkonto bei einer anderen Bank bestehen, das nun seine Funktion verliert, sollte der Kontoführer seine alte Bank über den Wechsel informieren, damit diese zum Beispiel die Übertragung des Geldes und die Auflösung von Unterkonten in die Wege leiten kann. Auch Daueraufträge, die auf das alte Konto ausgerichtet sind, müssen umgeleitet werden, bevor dieses aufgelöst ist. 

Weitere Privatkonten – Das Kreditkartenkonto 

Die oben genannten Kontotypen haben gemeinsam, dass sie alle entweder Girokonten mit besonderen Konditionen sind oder aber an eines gekoppelt sind. Sparkonten werden oft im Zusammenhang mit Girokonten geführt bzw. durch diese bespart. 

Deutlicher als die anderen Kontotypen unterscheidet sich das Kreditkartenkonto vom Girokonto. Dieses ist sowohl schwerer zu eröffnen als auch deutlich anders zu handhaben. Das Kreditkartenkonto ist ausschließlich für den Zahlungsverkehr bestimmt und ermöglicht Zahlungen innerhalb eines festgelegten Kreditrahmens. Jede Zahlung, die mit einer Kreditkarte getätigt wird, ist in diesem Sinne ein Kredit. Dieser wird regelmäßig, meist zum Monatsende beglichen, meist mit einer Ausgleichszahlung vom Girokonto. Je nach Rückzahlungsrate fallen die Zinsen auf den angesammelten Kredit unterschiedlich aus. 

Zum Eröffnen einen Kreditkartenkontos fordern Banken nicht nur persönliche Daten, sondern auch Nachweise über die persönliche Bonität. Das kann eine SCHUFA-Auskunft, aber auch Angaben zu offenen Schulden und zum persönlichen Einkommen sein. Im Kontrast zum Girokonto wird ein Kreditkartenkonto seltener bewilligt, aber auch deutlich öfter beantragt. Damit befinden sich in Deutschland 2020 fast 159 Millionen Kreditkarten im Umlauf. 

Das Privatkonto – Gestaltungsspielraum en masse 

Beinahe jeder Deutscher verfügt über ein Privatkonto in irgendeiner Form. Das Privatkonto ist das primäre Konto für den privaten Zahlungsverkehr. Hier geht das Gehalt einer Privatperson ein. Von hier werden Zahlungen getätigt und zweckgebundene Unterkonten bespeist. In der Buchhaltung ist das Privatkonto jenes Unterkonto, auf das Privatentnahmen fließen oder von dem Einlagen in das Unternehmen ausgehen. 

Privatkonten treten in zahllosen Variationen auf, die zum Ziel haben, Kunden sämtlicher Nischen ein möglichst attraktives Angebot zu unterbreiten. Private Girokonten können auf die unterschiedlichsten Zwecke ausgerichtet werden. Für gewöhnlich wird nach Alter der kontoführenden Person, der Anzahl der Zugriffsberechtigten, dem Zweck und den Konditionen unterschieden. Am meisten vom herkömmlichen Girokonto unterscheidet sich das Kreditkartenkonto, das nicht auf Guthabenbasis, sondern auf Grundlage eines Kredits funktioniert. 

Zieht eine Privatperson die Eröffnung eines Privatkontos in Erwägung, kann sie das online und vor Ort in einer Filiale tun. In jedem Fall sollte sie einen nahtlosen Übergang des Zahlungsverkehrs vom ehemaligen Konto zum neuen Konto sicherstellen. Informationen zum neuen Konto kann sie über Vergleichsportale und persönliche Beratungsgespräche einholen. Ein herkömmliches Girokonto ist unkompliziert mit einer Unterschrift und einem Identitätsnachweis zu eröffnen. Spezielle Kontotyoen, vor allem solche mit Kreditoptionen erfordern eine Reihe von Nachweisen, die die Bonität des Kontoführenden nachweisen sollen. 

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