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Stephanie Hahn

Stephanie Hahn hat schon immer ein Faible für Zahlen und war deshalb lange in der Buchhaltung tätig. Seit mittlerweile zwölf Jahren ist sie Texterin und hat sich vor Jahren auf Finanzthemen spezialisiert. Zudem investiert sie selbst in Aktien, ETF und Kryptowährungen und weiß, auf was es ankommt.

Der wohlverdiente Urlaub steht an und jeder freut sich auf die Ruhe, das Relaxen und das Abschalten vom Alltag. Leider kann sich dies schnell ändern, wenn in die Ferienwohnung oder in das Hotelzimmer eingebrochen wird und die Wertsachen entwendet werden. Doch der Schutz der Hausratversicherung endet nicht an Ihrer Wohnungstür – über die sogenannte Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch im Urlaub, beim Besuch von Freunden, im Fitnessstudio-Spind oder während eines Auslandssemesters abgesichert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Außenversicherung funktioniert, welche Grenzen gelten, was bei Diebstahl passiert und worauf Sie vor der nächsten Reise achten sollten.

Was ist die Außenversicherung?

Bei der Außenversicherung handelt es sich um einen Baustein der Hausratversicherung, der nahezu in jedem Vertrag vorzufinden ist. Sie ist kein optionaler Zusatz, den Sie gesondert abschließen müssen, sondern gehört zum Standardumfang der meisten Tarife – geregelt in den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (Abschnitt A12 der GDV-Musterbedingungen).

Der Kern: Die Außenversicherung erweitert vorübergehend den Versicherungsort. Normalerweise schützt die Hausratversicherung Schäden an Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen, die sich in einer Wohnung zur Lebensführung befinden. Die Außenversicherung dehnt diesen Schutz auf Orte außerhalb Ihrer Wohnung aus – weltweit.

Dabei deckt die Außenversicherung dieselben Gefahren ab wie Ihre Hausratversicherung zu Hause: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub. Wird also in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und Ihr Laptop gestohlen, greift die Hausratversicherung über die Außenversicherung – genauso, als wäre der Einbruch in Ihrer Wohnung passiert.

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ACHTUNG! Die Hausratversicherung bzw. die Außenversicherung für das Ferienhaus greift nur dann, wenn sie nicht der Eigentümer der Immobilie sind. Sind Sie der Eigentümer, müssen Sie eine gesonderte Hausratversicherung für den Hausrat in der Wohnung oder des Hauses abschließen!

Wann greift die Außenversicherung? Typische Situationen

Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat in einer Vielzahl von Alltagssituationen, nicht nur im Urlaub.

Im Urlaub – weltweit: Ob Hotel an der Ostsee, Ferienwohnung auf Mallorca oder Ferienhaus in Thailand – Ihr mitgenommener Hausrat ist über die Außenversicherung geschützt, solange er sich in einem verschlossenen Raum befindet. Wird beispielsweise bei einem Einbruch ins Hotelzimmer Ihre Kamera gestohlen, reguliert die Versicherung den Schaden.

Beim Besuch von Freunden oder Verwandten: Lassen Sie Ihren Laptop bei Freunden und dort bricht ein Feuer aus, ist der Laptop über Ihre Außenversicherung gedeckt. Haben die Gastgeber selbst eine Hausratversicherung, leistet zunächst deren Versicherung – erst wenn diese nicht greift, springt Ihre Außenversicherung ein (Prinzip „Außenversicherung vor Fremdversicherung”).

Im Schließfach oder Spind: Ihre persönlichen Gegenstände im Spind des Fitnessstudios, im Schließfach am Bahnhof oder im Freibad sind versichert, wenn der Spind aufgebrochen wird.

Sportgeräte außerhalb der Wohnung: Reitsattel im Reiterhof, Surfbrett im Sportclub, Golfausrüstung im Vereinsheim – sofern sie in verschlossenen Räumen gelagert werden, greift der Schutz. In einigen Top-Tarifen sind Sportgeräte sogar dauerhaft außerhalb der Wohnung versichert.

Zwischenlagerung in Mietlagern: Lagern Sie Hausrat vorübergehend in einem Self-Storage ein, besteht Versicherungsschutz. Vorsicht bei Langzeitlagerung: Übersteigt die Dauer die versicherte Frist, entfällt der Schutz.

Weitere Informationen dazu, welche Risiken die Hausratversicherung absichert, finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Wie lange gilt die Außenversicherung?

Die Außenversicherung ist zeitlich begrenzt. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft beträgt der Versicherungsschutz zwischen drei und sechs Monaten. Einige Premium-Tarife bieten sogar bis zu zwölf Monate Schutz im Ausland. Sind Sie länger unterwegs oder verreisen sehr oft, sollten Sie die Police unbedingt anpassen, damit Sie optimal abgesichert sind.

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ACHTUNG! Wer von Anfang an länger verreist als die versicherte Dauer, hat auch in den ersten Monaten keinen Schutz. Planen Sie beispielsweise eine sechsmonatige Reise, Ihr Tarif deckt aber nur drei Monate ab, sind Sie ab dem ersten Tag unversichert – nicht erst ab dem vierten Monat. Diese Regelung wird von vielen Versicherungsnehmern übersehen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei der Außenversicherung?

Natürlich gibt es auch im Ausland eine Entschädigungsgrenze, auf die Sie achten müssen. Diese Entschädigungsgrenze gibt an, bis zu welcher Beitragshöhe die Hausratversicherung den Schaden reguliert. Zudem kommt es darauf an, wann die Police abgeschlossen wurde.

Altverträge: Bei Policen, die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen wurden, beschränkt sich die Erstattung auf 10 Prozent der Versicherungssumme. Was bedeutet, dass bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro der Versicherungsnehmer nur 10.000 Euro bei einem Schaden in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus erstattet bekommt.

Neuere Tarife: Bei späteren Abschlüssen variieren die Leistungen und die Entschädigungsgrenzen hängen von Tarif und Versicherungsgesellschaft ab. Üblich sind 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme, häufig mit einer absoluten Obergrenze von 10.000 bis 15.000 Euro. In Top-Tarifen entfällt die prozentuale Begrenzung teilweise komplett – dort gilt die volle Versicherungssumme auch außerhalb der Wohnung.

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BEISPIEL: Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Als Entschädigungsgrenze wurden in der Police 20 Prozent angegeben. Wird nun im Hotelzimmer eingebrochen und Schmuck im Wert von 30.000 Euro geraubt, zahlt die Versicherung leider nur die 20.000 Euro, also die Entschädigungsgrenze von 20 Prozent. Wenn Sie also wertvollen Schmuck besitzen, sollten Sie die Versicherung gezielt anpassen.

Des Weiteren müssen Sie die Einschränkungen beachten, die bei Diebstahl von Bargeld und anderen Wertsachen bestehen. Bei der Erstattung von Bargeld ist es in der Regel auf 1.000 Euro beschränkt. Bei Schmuck und anderen Wertsachen sind die Versicherungsbedingungen ausschlaggebend. Denn gerade Schmuck und Wertgegenstände sind häufig besonders zu lagern. Werden sie nicht in Wertschränken oder Ähnliches gelagert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Achten Sie daher genau auf Ihren Versicherungsvertrag.

Um sicherzustellen, dass Ihre Versicherungssumme insgesamt ausreicht, lesen Sie unseren Ratgeber zur Unterversicherung des Hausrates.

Einbruchdiebstahl, Raub und einfacher Diebstahl – was ist versichert?

Bei der Hausratversicherung unterscheidet sich der Versicherer bei Diebstahl hauptsächlich in der Vorgehensweise des Diebes. Diese Unterscheidung ist entscheidend – und gilt im Urlaub genauso wie zu Hause.

Einbruchdiebstahl: Der Standardfall

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter gewaltsam in einen verschlossenen Raum eindringt – etwa durch Aufbrechen einer Tür, Aufhebeln eines Fensters oder Knacken eines Schlosses. Dies ist der klassische Versicherungsfall, der von der Außenversicherung abgedeckt wird.

Beispiel: Sie übernachten in einem Hotel in Barcelona. Während Sie abends essen gehen, wird Ihr Hotelzimmer aufgebrochen und der Laptop sowie die Kamera werden gestohlen. Da Einbruchspuren vorhanden sind, liegt Einbruchdiebstahl vor – die Versicherung zahlt.

Raub: Wenn Gewalt angewendet wird

Raub liegt vor, wenn der Täter Gewalt anwendet oder androht, um Ihre Wertgegenstände zu bekommen. Diese Klausel gilt nicht nur zu Hause, sondern auch im Urlaub. Auch das gewaltsame Entreißen – etwa wenn jemand Ihnen das Handy aus der Hand reißt – gilt bei den meisten Versicherern als Raub und ist damit versichert.

Beispiel: Auf einem Nachtmarkt in Bangkok wird Ihnen unter Androhung von Gewalt die Handtasche entrissen. Da Gewalt im Spiel war, handelt es sich um Raub – die Versicherung reguliert den Schaden.

Einfacher Diebstahl

Taschendiebstahl ist oft trotz Außenversicherung nicht versichert. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn der Täter ohne Gewalt und ohne Einbruch stiehlt – also ohne in einen verschlossenen Raum einzudringen und ohne Sie zu bedrohen.
Unter diesen Bedingungen gilt der Hausratsschutz für Sie auch im Urlaub

Beispiele: Die Geldbörse wird unbemerkt am Strand aus der Tasche gezogen. Eine Putzfrau in der Ferienwohnung nimmt Schmuck aus der Schublade. Gegenstände verschwinden aus dem Hotelsafe, ohne dass Einbruchspuren am Zimmer erkennbar sind.

Mittlerweile bieten einige Top-Tarife jedoch auch Schutz bei einfachem Diebstahl – oft unter dem Begriff „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat”. Diese Leistung ist in der Regel auf eine bestimmte Summe begrenzt (z. B. 3.000 Euro, bei Wertsachen bis 1.000 Euro). Wenn Sie häufig reisen, kann sich ein Tarif mit dieser Zusatzleistung lohnen.

Offene Fenster und unverschlossene Türen

Gleichzeitig sollten Sie beachten, dass bei offenstehenden Fenstern dem Dieb ein gewaltloser Zutritt zur Wohnung ermöglicht wurde und somit kein Schadenersatzanspruch besteht. Auch nicht verschlossene Türen ermöglichen dem Dieb den gewaltlosen Zutritt und Sie haben keinen Anspruch. Das gilt im Urlaub genauso wie zu Hause: Lassen Sie das Fenster der Ferienwohnung beim Weggehen offen, besteht bei einem Diebstahl kein Versicherungsschutz.

Ist Hausrat im Auto versichert?

Grundsätzlich greift die Außenversicherung auch für Gegenstände, die sich in Ihrem verschlossenen Auto befinden – etwa der Laptop im Kofferraum oder die Sporttasche auf der Rückbank. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern:

Strenge Tarife: Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Auto in einem geschlossenen Gebäude steht – also in einer Garage oder einem Parkhaus mit Schranke. Steht das Auto im Freien, zahlt die Versicherung nicht.

Großzügigere Tarife: Der Schutz gilt auch im Freien, allerdings nur wenn die Gegenstände von außen nicht sichtbar sind – also im Kofferraum oder unter einer Abdeckung.

Grobe Fahrlässigkeit: Wertsachen, die offen sichtbar auf dem Beifahrersitz liegen, sind in keinem Tarif versichert. Dies gilt als grobe Fahrlässigkeit und schließt den Versicherungsschutz aus.

Für den Diebstahl von Wertsachen (Schmuck, hochwertige Elektronik) aus dem Auto gelten häufig nochmals niedrigere Entschädigungsgrenzen oder ein vollständiger Ausschluss. Beachten Sie außerdem: Fest verbaute Teile wie ein integriertes Navigationssystem gehören nicht zum Hausrat, sondern werden über die Teilkasko Ihrer Kfz-Versicherung abgesichert.

Haftet das Hotel bei Diebstahl?

Selbstverständlich werden Sie sich jetzt fragen, ob nicht das Hotel oder der Ferienwohnungsbesitzer für die entstandenen Schäden aufkommen. In Deutschland gibt es beispielsweise einen speziellen Paragrafen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Diebstähle im Hotel. Nach § 701 BGB haftet der Hotelier, wenn Gegenstände aus dem Hotelzimmer gestohlen werden. Dabei ist es gleich, ob die Wertsachen im Safe verwahrt wurden oder nicht. Allerdings gibt es auch hier Erstattungsgrenzen.

Eine Obergrenze von 3.500 Euro liegt bei Kameras und Laptops vor. Bei Bargeld ist diese Obergrenze auf 800 Euro festgelegt. Von der Haftung befreit ist der Hotelier aber, wenn Wertsachen aus dem Auto gestohlen wurden, auch wenn diese in der Hotelgarage geparkt wurden. Hinterlässt der Gast dem Hotelier die Wertgegenstände zur Aufbewahrung, entfallen die Haftungsbeschränkungen. Hier haftet das Hotel in unbegrenzter Höhe.

Sollten Sie in einem europäischen Hotel die Klausel “Für Diebstähle übernimmt das Hotel keine Haftung” finden, machen Sie sich keine Gedanken. Diese Klausel ist rechtlich haltlos, da die Haftung des Hotels auch nach europäischem Recht gilt.

Außenversicherung für Studierende und Auszubildende

Auch dies ist kein Problem, da die Außenversicherung der Hausratversicherung auch dann die Sachen absichert, wenn Sie während der Ausbildung oder eines Studiums vorübergehend im Ausland sind. Wichtig ist nur, dass die versicherte Wohnung der Lebensmittelpunkt bleibt, also dass Sie dort den Hauptwohnsitz haben.

Dies heißt, dass Sie immer in der Wohnung gemeldet bleiben müssen, für die die Versicherung abgeschlossen wurde. Eine Auswanderung würde beispielsweise bedeuten, dass Sie sich aus der Wohnung abmelden müssen und somit kein Versicherungsschutz mehr besteht.

In der Regel gilt die Drei-Monatsfrist für die Außenversicherung. Allerdings nicht für Studierende und Auszubildende. Diese sind über das gesamte Auslandssemester oder die Ausbildung versichert. Vollkommen gleich, ob Sie eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen haben oder ob Sie noch bei den Eltern mitversichert sind. Gleiches gilt für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den freiwilligen Wehrdienst.

Allerdings müssen Sie auch darauf achten, wie hoch die Versicherungssumme ist. Die meisten Versicherer übernehmen innerhalb der EU die Leistungen bis zur vollen Versicherungssumme. Die Entschädigungsgrenze entfällt dann. Jedoch müssen Sie dies unbedingt vorher mit der Versicherungsgesellschaft abklären. Häufig ist es auch so, dass die Versicherung dann für bis zu zwei Jahre gilt, da die Ausbildung in der Regel nicht nach einem Jahr abgeschlossen ist. Auch dies können Sie der Police entnehmen.

Wichtig ist jedoch, dass das Ausbildungsjahr im Ausland der Versicherung gemeldet wird. Wer jedoch ein Auslandssemester außerhalb von Europa absolviert, muss eine Zusatzversicherung abschließen, die in der Regel aber nicht sehr teuer ist.

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TIPP: Für Studierende, die in eine WG ziehen, gilt eine wichtige Einschränkung: Die Außenversicherung schützt nur den Hausrat im eigenen Zimmer, nicht in den Gemeinschaftsräumen (Küche, Wohnzimmer, Bad). Für die Gemeinschaftsräume empfiehlt sich eine gemeinsame WG-Hausratversicherung.

Außenversicherung bei Umzug

Auch bei einem Umzug spielt die Außenversicherung eine Rolle. Während des Umzugs erweitert sich der Versicherungsschutz vorübergehend auf die alte und die neue Wohnung gleichzeitig. Diese Übergangsfrist beträgt in der Regel drei Monate ab Umzugsbeginn.

Auch Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, sind mitversichert – sofern sie durch eine versicherte Gefahr (etwa Brand oder Leitungswasser im Transporter) verursacht wurden. Beauftragen Sie eine Spedition, gelten zusätzlich deren Haftungsbedingungen.

Wichtig: Melden Sie den Umzug Ihrer Versicherung, passen Sie die Wohnfläche an und prüfen Sie, ob sich die Versicherungssumme ändern muss. Bei Umzügen ins Ausland endet der Versicherungsschutz in der Regel an der deutschen Grenze.

Was tun im Schadensfall im Urlaub?

In den meisten Fällen wird die Hausratversicherung im Ausland aktiv, wenn Schäden entstehen. Damit die Regulierung reibungslos funktioniert, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Sofort handeln: Bank- und Kreditkarten sperren lassen, um weiteren finanziellen Schaden zu verhindern. Falls Ausweisdokumente gestohlen wurden, die nächste deutsche Botschaft oder das Konsulat kontaktieren.

Beweise sichern: Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten – die Diebstahlsanzeige ist für die Versicherung essenziell. Erstellen Sie eine detaillierte Stehlgutliste mit Beschreibung und geschätztem Wert jedes gestohlenen Gegenstands. Dokumentieren Sie Einbruchspuren mit Fotos.

Versicherung informieren: Setzen Sie sich umgehend mit dem Versicherer in Verbindung und erstellen Sie eine Schadensmeldung. Die meisten Versicherer bieten eine telefonische Schadenhotline, die auch aus dem Ausland erreichbar ist. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer und nach Möglichkeit Kaufbelege oder Rechnungen der gestohlenen Gegenstände bereit.

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CHECKLISTE: Vor der Reise prüfen
– Vertragsbedingungen der Außenversicherung lesen (Dauer, Entschädigungsgrenze)
– Kopien wichtiger Dokumente anfertigen und separat aufbewahren
– Wertsachen im Hotelsafe verwahren
– Schadenhotline der Versicherung notieren
– Kaufbelege wertvoller Gegenstände fotografieren und in der Cloud speichern

Weitere praktische Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber was im Schadensfall zu beachten ist.

Brauche ich zusätzlich eine Reisegepäckversicherung?

In vielen Fällen ist eine separate Reisegepäckversicherung überflüssig, weil die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung die wichtigsten Szenarien bereits abdeckt. Einbruch ins Hotelzimmer, Brand in der Ferienwohnung, Raub auf der Straße – all das ist über die Außenversicherung versichert.

Eine Reisegepäckversicherung erstattet zudem häufig nur den Zeitwert (nicht den Neuwert) und enthält zahlreiche Ausschlüsse bei Fahrlässigkeit. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist daher oft ungünstig.

Eine Reisegepäckversicherung kann sich allerdings lohnen, wenn Sie besonders hochwertiges Gepäck mitnehmen, das die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung übersteigt, wenn Ihre Reise länger dauert als die Außenversicherungsfrist, oder wenn Sie sich gegen Gepäckverlust durch die Airline absichern möchten (die Airline haftet zwar bis ca. 1.400 Euro nach dem Montrealer Übereinkommen, das Verfahren kann aber langwierig sein).

Für die meisten Reisenden gilt: Eine gute Hausratversicherung mit solider Außenversicherung macht eine separate Reisegepäckversicherung unnötig.

Ob Ihre aktuelle Versicherungssumme ausreicht, können Sie in unserem Ratgeber prüfen: Ab welchem Wert eine Hausratversicherung lohnt.

Fazit: Worauf Sie bei der Außenversicherung achten sollten

Die Außenversicherung ist ein wertvoller Bestandteil Ihrer Hausratversicherung, der Ihren Besitz auch außerhalb der eigenen vier Wände schützt. Bevor Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie drei Dinge prüfen: Wie lange gilt die Außenversicherung in Ihrem Tarif? Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze? Und gibt es Sonderregelungen für Wertsachen und Bargeld?

Achten Sie außerdem darauf, dass einfacher Diebstahl (z. B. Taschendiebstahl) in den meisten Tarifen nicht versichert ist – nur Einbruchdiebstahl und Raub. Wer häufig reist, sollte einen Tarif mit erweitertem Diebstahlschutz und längerer Außenversicherungsfrist in Betracht ziehen.

Um optimal versichert zu sein, vergleichen Sie verschiedene Anbieter. Unser Hausratversicherung-Test hilft Ihnen bei der Auswahl. Den Überblick über alle Themen zur Hausratversicherung finden Sie auf unserer Hausratversicherung-Ratgeberseite.

Häufige Fragen zur Außenversicherung

  • Gilt die Außenversicherung auch für mein Kind im Studium?

    Ja, solange Ihr Kind keinen eigenen Hausstand gegründet hat und bei Ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, greift die Außenversicherung der Eltern für die gesamte Ausbildungsdauer – ohne die übliche Drei-Monatsfrist.

  • Wie lange gilt die Außenversicherung im Urlaub?

    In den meisten Tarifen beträgt die Frist drei Monate. Je nach Anbieter sind auch sechs oder sogar zwölf Monate möglich. Wer von Anfang an eine längere Reise plant als die versicherte Dauer, ist ab dem ersten Tag nicht versichert.

  • Gilt die Außenversicherung weltweit?

    Ja, grundsätzlich besteht weltweiter Versicherungsschutz, sowohl in Hotels als auch in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und anderen verschlossenen Unterkünften.

  • Ist die Außenversicherung in jeder Hausratversicherung enthalten?

    Ja, in nahezu jedem Tarif ist die Außenversicherung enthalten. Der Umfang – also die Dauer und die Entschädigungsgrenze – variiert allerdings von Anbieter zu Anbieter erheblich.