Grundsätzlich haben Sie bei einer Hausratversicherung natürlich einen Anspruch darauf, dass der entsprechende Schaden gemäß den Versicherungsbedingungen reguliert wird. Trotzdem gibt es einen gewissen Ermessensspielraum. Ferner haben Sie bestimmte Pflichten, damit der Versicherer im Schadensfall zahlt. Wer diese Pflichten nicht kennt oder im Stress nach einem Einbruch, Wasserschaden oder Brand Fehler macht, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder sogar ganz verweigert. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen Schaden in der Hausratversicherung richtig melden, welche Obliegenheiten Sie beachten müssen und was Sie bei Einbruch, Brand und Wasserschaden konkret tun sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Melden Sie jeden Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung, am besten noch am selben Tag telefonisch.
- Ergreifen Sie Sofortmaßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten (z. B. Wasser abstellen, Fenster sichern).
- Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und Videos, bevor Sie etwas verändern oder reparieren.
- Bei Einbruch, Vandalismus oder Diebstahl ist eine Polizeianzeige> zwingend erforderlich. Erstellen Sie eine detaillierte Stehlgutliste, die mit der Liste für die Polizei identisch sein muss.
- Achten Sie auf Ihre Obliegenheiten, denn bei Verstößen kann der Versicherer die Zahlung kürzen oder verweigern.
Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer: Obliegenheiten im Überblick
In nahezu allen Versicherungsbedingungen ist festgehalten, dass der Versicherungsnehmer sogenannte Obliegenheitspflichten hat. Diesen muss er nachkommen, wenn er bei einem Schaden möchte, dass dieser anstandslos und zu 100 Prozent von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Wenn Sie einer dieser Pflichten nicht nachkommen, kann das tatsächlich im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherer den Schadensfall nicht reguliert oder er Sie anschließend in Regress nimmt. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Pflichten vor dem Schadensfall
Auch ohne dass ein Schaden eingetreten ist, haben Sie gegenüber Ihrer Hausratversicherung bestimmte Pflichten. Dazu gehört, dass Sie Gefahrerhöhungen melden müssen. Wird beispielsweise ein Gerüst an Ihrem Haus aufgestellt, erleichtert das Einbrechern den Zutritt. Das müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen. Gleiches gilt, wenn Sie Wohnraum in Gewerberaum umwandeln, eine Alarmanlage abbauen oder die Wohnung über längere Zeit leer stehen lassen.
Außerdem müssen Außenwasserleitungen im Winter entleert und frostsicher gemacht werden. Und natürlich muss die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entsprechen. Stimmt sie nicht mehr, droht eine Unterversicherung, bei der der Versicherer im Schadensfall die Leistung anteilig kürzt.
Pflichten im Schadensfall
Ist ein Schaden eingetreten, gelten drei zentrale Pflichten:
- Unverzüglich melden. Sie müssen den Schaden sofort und ohne schuldhafte Zeitverzögerung der Versicherung melden. In der Praxis bedeutet das: am besten noch am selben Tag telefonisch, spätestens innerhalb von drei Tagen auch schriftlich.
- Schaden mindern. Sie sind verpflichtet, weitere Schäden zu verhindern, die Folge eines bereits entstandenen Versicherungsschadens sein können. Man spricht in dem Zusammenhang von der sogenannten Schadensminderungspflicht (§ 82 VVG). Gibt es zum Beispiel in Ihrer Wohnung einen Rohrbruch, sind Sie unter anderem dazu verpflichtet, das Wasser abzustellen, damit nicht noch mehr Wasser aus dem Rohr fließt und zu weiteren Schäden führen kann.
- Wahrheitsgemäß Auskunft geben. Wenn die Versicherung Nachweise und Erläuterungen zum Schadensfall benötigt, ist es Ihre Pflicht, dem nachzukommen. Machen Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben, denn sonst kann es sich unter Umständen sogar um einen Versicherungsbetrug handeln.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Die Folgen hängen davon ab, wie schwer der Verstoß wiegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit (z. B. Schadensmeldung einen Tag zu spät) darf der Versicherer den Vertrag kündigen, muss aber den Schaden regulieren. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen, bei Vorsatz (z. B. bewusste Falschaussagen) kann er die Zahlung komplett verweigern, auch für die tatsächlich entstandenen Schäden.
Schaden melden: Schritt für Schritt
Die meisten Versicherungsnehmer sind nach einem entdeckten Schaden erst einmal geschockt. Trotzdem ist es wichtig, schnell zu handeln und die wichtigsten Maßnahmen zu ergreifen.
Schritt 1: Sofortmaßnahmen ergreifen
Halten Sie den Schaden so klein wie möglich, ohne sich selbst zu gefährden. Bei einem Wasserrohrbruch drehen Sie das Wasser ab. Bei einem Brand rufen Sie die Feuerwehr und verlassen das Gebäude. Wurde bei einem Einbruch ein Fenster eingeschlagen oder das Türschloss aufgebrochen, müssen Sie dafür sorgen, dass nicht der nächste Einbrecher leichtes Spiel hat: Fenster mit Brettern abdichten, neues Türschloss einbauen oder notfalls einen Wachdienst beauftragen.
Schritt 2: Polizei informieren
Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub müssen Sie sofort eine Anzeige bei der Polizei stellen. Ohne Polizeianzeige wird die Versicherung die Regulierung in der Regel verweigern. Notieren Sie die Namen der aufnehmenden Beamten und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben. Sperren Sie außerdem umgehend Bank- und Kreditkarten.
Schritt 3: Schaden dokumentieren
Entstandenen Schaden bestmöglich dokumentieren. Heutzutage stehen dazu eine Reihe von Mitteln zur Verfügung: Fotos, Videos und Skizzen. Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven, bevor Sie irgendetwas verändern oder aufräumen. Das Nennen von Zeugen, die den Schaden gesehen haben, gehört ebenfalls zu den sinnvollen Dokumentationen. Je mehr Nachweise Sie für den Schaden sammeln, desto seltener muss die Versicherung später kritisch prüfen, ob der Schaden in der Form reguliert werden kann.
Bei Einbruch oder Diebstahl erstellen Sie zusätzlich eine Stehlgutliste mit genauer Beschreibung und geschätztem Wert jedes gestohlenen Gegenstands.
Schritt 4: Versicherung kontaktieren
Sie können sich also einfach merken, dass Sie einen entstandenen Schaden sofort beim Versicherer melden, am besten telefonisch, weil das der meistens schnellste Weg ist. Zudem haben Sie dann die Sicherheit, dass eine Schadensaufnahme stattfindet, während zum Beispiel eine E-Mail durchaus im Spam landen kann und dann nicht gelesen wird. Klären Sie im Telefonat direkt ab, ob Sie vor Ort handeln dürfen (z. B. aufräumen, reparieren lassen) oder ob die Versicherung erst einen Mitarbeiter zur Besichtigung schicken möchte.
Schritt 5: Schadensmeldung einreichen
Die Meldung muss auf korrekte Art und Weise erfolgen. Nutzen Sie ein vom Versicherer vorgegebenes Schadensformular, falls vorhanden. Jede Schadensmeldung sollte folgende Angaben beinhalten:
Persönliche Daten: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Versicherungsnummer. Zum Schaden: Genaue Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs, Zeitpunkt und Ort des Schadens, Nachweise (Fotos, Videos) und gegebenenfalls Zeugenaussagen. Bei Diebstahl zusätzlich: Stehlgutliste, Aktenzeichen der Polizeianzeige, Name des Schadensverursachers (falls bekannt).
Was tun bei Einbruch?
Ein Einbruch ist für die meisten Betroffenen ein Schock. Umso wichtiger ist es, trotzdem besonnen zu handeln:
Rufen Sie sofort die Polizei (110). Verändern Sie nichts am Tatort, bis die Polizei da war. Sperren Sie gestohlene Bank- und Kreditkarten über den zentralen Sperr-Notruf 116 116. Erstellen Sie die Stehlgutliste so genau und so schnell wie möglich, solange die Erinnerung frisch ist. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Hausratversicherung. Sichern Sie die Wohnung: Fenster abdichten, Schloss austauschen. In vielen Tarifen übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Bewachungsdienst, wenn Türen oder Fenster nicht mehr zu schließen sind.
Beachten Sie auch, dass bei offenstehenden Fenstern dem Dieb ein gewaltloser Zutritt ermöglicht wurde und somit kein Schadenersatzanspruch besteht. Auch nicht verschlossene Türen ermöglichen dem Dieb den gewaltlosen Zutritt und Sie haben keinen Anspruch. Mehr zu den Unterschieden zwischen Einbruchdiebstahl, Raub und einfachem Diebstahl erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Außenversicherung.
Was tun bei Wasserschaden?
Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Hausratversicherung. So gehen Sie vor:
Stellen Sie sofort das Wasser ab (Hauptventil oder Eckventil). Stellen Sie Möbel hoch und retten Sie unbeschädigte Gegenstände aus dem Gefahrenbereich. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Videos, bevor Sie mit dem Aufwischen beginnen. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
Was tun bei Brand?
Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr (112). Versuchen Sie, das Feuer zu löschen, aber gehen Sie dabei kein Risiko ein. Verlassen Sie das Gebäude, wenn Sie den Brand nicht selbst unter Kontrolle bringen können. Retten oder sichern Sie unbeschädigte Gegenstände, wenn keine Gefahr für Sie besteht. Betreten Sie die Wohnung nach dem Brand erst wieder, wenn die Feuerwehr die Freigabe erteilt hat. Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
Die Versicherung übernimmt in der Regel nicht nur den Schaden an Ihrem Hausrat, sondern auch Folgeschäden durch Löschwasser, Rauch und Ruß.
Grobe Fahrlässigkeit: Wann kürzt der Versicherer?
Haben Sie durch schlimmes Fehlverhalten zum Schaden beigetragen, darf der Versicherer je nach Tarif die Zahlung kürzen. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen, bei mehrtägiger Abwesenheit die Wohnungstür nur zuziehen statt abzuschließen, Reisegepäck im Zug nicht im Blick behalten oder die Waschmaschine laufen lassen, während Sie das Haus verlassen.
Allerdings gibt es mittlerweile viele Tarife, die auch bei grober Fahrlässigkeit die volle Leistung erbringen. In unserem Hausratversicherung-Test empfehlen wir grundsätzlich Tarife, die diesen Schutz beinhalten. Denn im Alltag kann grobe Fahrlässigkeit schneller passieren, als man denkt.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung zusätzlich?
Neben dem eigentlichen Schaden an Ihrem Hausrat übernimmt die Versicherung in der Regel auch eine Reihe von Folgekosten:
Aufräum- und Entsorgungskosten: Für das Wegräumen, den Transport und die Entsorgung zerstörter Gegenstände, auch wenn dabei Sachen des Nachbarn aus dem Weg geräumt werden müssen.
Hotelkosten: Wird Ihre Wohnung durch Brand, Sturm oder einen schweren Wasserschaden unbewohnbar, übernimmt der Versicherer die Unterbringung im Hotel. Je nach Tarif werden die Kosten für maximal 100 Tage bis zu einem bestimmten Tagessatz übernommen. Verpflegung ist allerdings nicht mitversichert.
Bewachungsdienst: Nach einem Einbruch, wenn Türen oder Fenster nicht mehr verschließbar sind, übernehmen viele Tarife die Kosten für einen Wachdienst, zumindest für einige Tage.
Transport und Einlagerung: Falls der Hausrat transportiert oder zwischengelagert werden muss, sehen einige Tarife die Erstattung dieser Kosten vor.
Provisorische Reparaturen: Kosten für die notdürftige Sicherung der Wohnung (Brettervernagelung, Notschloss) werden in der Regel übernommen.
Die Obergrenze für die Entschädigung ist grundsätzlich die vereinbarte Versicherungssumme, einschließlich zehn Prozent Vorsorgebetrag. Die Vorsorge soll Preissteigerungen auffangen, damit die Versicherungssumme auch nach ein paar Jahren reicht, um die Schäden zum Neuwert zu ersetzen. Mehr dazu, wie Sie den Wert Ihres Hausrats richtig ermitteln, erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber.
Was tun wenn die Versicherung nicht zahlt?
Nahezu jede Versicherung hat einen gewissen Ermessensspielraum. Nicht immer läuft die Schadensregulierung reibungslos. Wenn Ihr Versicherer die Leistung verweigert oder deutlich kürzt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Widerspruch einlegen. Legen Sie schriftlich und mit Begründung Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Beziehen Sie sich dabei auf die konkreten Versicherungsbedingungen und legen Sie Ihre Dokumentation bei.
Eigenen Gutachter beauftragen. Insbesondere bei größeren Schäden kann es sinnvoll sein, dass Sie auf eigene Faust einen Gutachter beauftragen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Ihr Versicherer sich im Hinblick auf die Schadenssumme zum Teil aus der Verantwortung ziehen möchte. Beachten Sie allerdings, dass Sie die Kosten dafür zunächst selbst tragen müssen.
Versicherungsombudsmann einschalten. Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die kostenlos zwischen Ihnen und dem Versicherer vermittelt. Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmanns für den Versicherer sogar bindend.
Fachanwalt für Versicherungsrecht. Führt keine der anderen Maßnahmen zum Erfolg, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht Ihre Ansprüche durchsetzen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.
Vorsorge: Was Sie vor einem Schadensfall tun sollten
Wer vorbereitet ist, hat es im Schadensfall deutlich leichter. Diese Maßnahmen kosten wenig Zeit und können Ihnen im Ernstfall viel Ärger ersparen:
Inventarliste erstellen. Gehen Sie Raum für Raum durch und notieren Sie alle wertvollen Gegenstände mit ihrem ungefähren Neuwert. Aktualisieren Sie die Liste mindestens einmal im Jahr, vor allem nach größeren Anschaffungen.
Fotos und Rechnungen sichern. Fotografieren Sie Ihre Einrichtung und bewahren Sie die Bilder zusammen mit wichtigen Kaufbelegen an einem sicheren Ort auf, etwa in einer Cloud. Im Schadensfall erleichtert das die Regulierung erheblich. Bewahren Sie Rechnungen von Gegenständen ab einem bestimmten Wert auf, zum Beispiel ab 500 Euro.
Versicherungssumme regelmäßig prüfen. In der Regel sollten Sie einmal im Jahr Ihre Versicherung prüfen, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind und keine Unterversicherung riskieren.
Gefahrerhöhungen melden. Gerüst am Haus, Umbau, längere Abwesenheit, Vermietung an Feriengäste: all das müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen.
Versicherungsbedingungen kennen. Lesen Sie Ihre Police, bevor der Schadensfall eintritt. Prüfen Sie insbesondere, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, wie hoch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind und ob die Außenversicherung für den Urlaub ausreicht.
Fazit: Das ist beim Schadensfall wichtig für die Hausratversicherung
Damit die Hausratversicherung im Schadensfall zahlt, müssen Sie Ihre Pflichten kennen und einhalten: Schaden sofort melden, dokumentieren, Folgeschäden verhindern und wahrheitsgemäße Angaben machen. Bereiten Sie sich am besten schon vor dem Ernstfall vor, indem Sie eine Inventarliste erstellen, Fotos machen und Ihre Versicherungsbedingungen kennen.
Wenn Sie all diese Tipps und Ratschläge beherzigen, besteht eine gute Chance, dass der Versicherer im Schadensfall ohne Einwände und ohne größere Rückfragen die Regulierung des entstandenen Versicherungsschadens vornehmen wird. Wer den passenden Tarif mit Schutz bei grober Fahrlässigkeit und ausreichender Versicherungssumme sucht, findet auf unserer Hausratversicherung-Vergleichsseite einen aktuellen Überblick.
Häufige Fragen zum Schadensfall bei der Hausratversicherung
- Was ist eine Stehlgutliste?
Eine detaillierte Aufstellung aller gestohlenen und beschädigten Gegenstände mit Beschreibung, geschätztem Wert und wenn möglich Kaufbelegen. Sie wird sowohl bei der Polizei als auch beim Versicherer eingereicht und muss in beiden Fällen identisch sein.
- Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung. In der Praxis bedeutet das: am besten noch am selben Tag telefonisch. Meistens sehen Versicherungsbedingungen vor, dass die schriftliche Schadensmeldung spätestens innerhalb von drei Tagen eingereicht werden muss.


