Eine Hausratversicherung ist keine Pflicht und muss nicht abgeschlossen werden. Allerdings kommt es immer häufiger vor, dass Vermieter verlangen, dass eine Hausratversicherung abgeschlossen werden muss. Dies nicht ganz zu Unrecht, wenn die Wohnung oder das Haus möbliert vermietet wird. Trotzdem ist diese aufgezwungene Pflicht nicht erlaubt. Doch eine Hausratversicherung kommt für Schäden am gesamten Hausrat auf. Was alles dazu gehört und für welche Schäden die Hausratversicherung aufkommt, erfahren Sie hier.
Was genau ist eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung kommt für Schäden am gesamten Hausrat auf. Dies bedeutet, dass das gesamte Inventar in Ihren Räumen wie etwa der Wohnung, den Nebengebäuden, im Keller, Speicher oder Schuppen sowie im Garten versichert ist. Dazu zählen unter anderem auch Gartenmöbel oder Gartengeräte, die sich im Garten befinden.
Wann ist eine Hausratversicherung notwendig?
Eine Hausratversicherung hängt immer vom Wert Ihres Besitzes ab. Haben Sie eine wertvolle Einrichtung, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Es kommt aber nicht nur auf den Wert der Einrichtung an und es muss sich auch nicht immer um feines Porzellan handeln. Wird die Einrichtung wegen eines Brandes oder eines Rohrbruchs geschädigt, kann die Neuanschaffung selbst bei günstigen Möbeln, Fernsehern oder Fahrrädern schon sehr teuer werden.
Damit Sie nach einem solchen Schaden keine hohen Kosten aufbringen müssen, gibt es die Hausratversicherung. Diese kommt für die Schäden auf und genau deshalb lohnt sie sich für Mieter wie auch für Hauseigentümer. Denn Ihnen steht für das beschädigte Eigentum eine Neuwertentschädigung durch die Hausratversicherung zu. Dabei ist es gleich, wie alt die Einrichtungsgegenstände sind. Der Betrag wird Ihnen ausgezahlt, damit Sie die betreffenden Gegenstände wieder neu anschaffen können.
Wie lange sind die Wartefristen bei einer Hausratversicherung?
Der große Vorteil bei der Hausratversicherung ist, dass es keine Wartezeiten gibt. Dies bedeutet, dass bereits am ersten Tag nach Abschluss die Versicherung greift.
Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung ab?
Die Hausratversicherung deckt ihr gesamtes Hab und Gut im Haus, im Garten und in den Nebengebäuden ab. Von Elektrogeräten bis zur Kleidung sind alle beweglichen Gegenstände versichert. Werden die Gegenstände beschädigt, ist der Schaden häufig groß und finanziell kann das ein großes Loch in den Geldbeutel reißen. Damit Sie den Schaden ersetzt bekommen, ist die Hausratversicherung wichtig.
Zusammenfassende sind folgende Gegenstände über die Hausratversicherung versichert:
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Bilder etc.
- Gebrauchsgegenstände wie Bücher, Kleidung, Elektrogeräte etc.
- Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel
Welche Gefahren werden von der Hausratversicherung abgedeckt?
Die Hausratversicherung deckt in der Regel Feuer, Explosion und Implosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag wie auch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Grobe Fahrlässigkeit und Elementarschäden werden normalerweise nicht abgesichert. In einigen Verträgen sind sie jedoch vorhanden. Daher sollten Sie die Police genau lesen, um zu wissen, ob dies abgedeckt ist oder nicht.
- Feuer
Im Bereich Feuer sind das Rauchen und Kochen, wie auch die Überlastung von Mehrfachsteckdosen abgesichert. Zudem gibt es Dienstleister, die zusätzlich auch Sengschäden und Ruß- und Rauchschäden übernehmen. Dies ist aber nur noch bei wenigen Versicherern im Tarif enthalten. - Leitungswasser
Hierbei sind Schäden von einer Undichtigkeit an der Waschmaschine oder einem Rohrbruch abgesichert. Einige Tarife bieten auch die Abdeckung beim Wasseraustritt aus Wasserbetten oder Aquarien an. Dies ist allerdings kein Standard und sollte erfragt werden. Handelt es sich um einen Schaden, der durch Starkregen oder Unwettern ausgegangen ist, greift hier die Elementarschadenversicherung, da diese nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen ist. - Hagel und Sturm
Wird beispielsweise durch einen starken Sturm das Fenster aufgedrückt und Möbel werden beschädigt, dann ist auch dies bei der Hausratversicherung abgedeckt. Gleiches gilt bei Schäden an Garten- und Balkonmöbeln, die durch Hagel und Sturm beschädigt werden. Allerdings greift die Hausratversicherung erst ab Windstärke 8. - Blitzschlag
- Insbesondere Blitzeinschläge in Stromleitungen kommen sehr häufig vor. Auch hier greift die Hausratversicherung, wenn es Schäden an Computern, Fernsehern oder Kühlschränken und anderen Elektrogeräten gibt.
- Raub und Einbruchdiebstahl
Werden Sie ausgeraubt, da Diebe Schmuck und Elektronik bei einem Einbruch gestohlen haben, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Sogar Bargeld ist bis zu einem bestimmten Betrag versichert. - Vandalismus
Wird bei einem Einbruch das Haus oder die Wohnung verwüstet (Vandalismus), kommt ebenfalls die Hausratversicherung dafür auf, da Leistungsanspruch besteht.
Fast alle Versicherer übernehmen die Folgekosten bei bestimmten Ereignissen. Das bedeutet, dass beispielsweise die Unterbringung im Hotel übernommen wird, wenn die Wohnung oder das Haus nach einem Brand oder einem Rohrbruch unbewohnbar geworden ist. Des Weiteren zählen auch die Schlosssicherungskosten nach einem Einbruch zu den Folgekosten. Welche noch in der Hausratversicherung abgedeckt sind, können Sie aus Ihrem Tarif ersehen.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Die meisten Hausratversicherungen kommen nicht bei Schäden auf, die grob fahrlässig verursacht wurden.
Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Angebot für die Hausratversicherung genau prüfen, ob der Tarif auch grobe Fahrlässigkeit enthält oder nicht.
Diese Leistungen können zusätzlich versichert werden
Es gibt auch Leistungen, die zusätzlich zur Hausratversicherung abgeschlossen werden können. Diese sind nicht obligatorisch im Vertrag enthalten, können aber gegen einen geringen Mehrbetrag hinzugefügt werden. Diese wären:
- Elementargefahren
Zu den Elementargefahren zählen beispielsweise Überschwemmungen, Schneedruck und Lawinen sowie Erdbeben, Starkregen, Erdrutsche, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche. Allerdings müssen Sie hierbei berücksichtigen, dass für Elementarschäden unterschiedliche Selbstbehalte anfallen. - Fahrraddiebstahl
In einigen Tarifen ist der Fahrraddiebstahl enthalten. Sollte er in Ihrem Tarif nicht vorhanden sein, können Sie den Fahrraddiebstahl auch gesondert abschließen. Durch diesen werden Fahrräder versichert, die gestohlen wurden, obwohl sie abgeschlossen waren. Sie müssen hier aber besondere Vorsicht walten lassen, da es auch einige Tarife gibt, bei denen eine Klausel vorhanden ist, dass der Diebstahl des Fahrrades nicht erstattet wird, wenn es zwischen 22 und 6 Uhr auf offener Straße gestohlen wurde. - Wertsachen
Zu Wertsachen zählen beispielsweise Schmucke, Perlen, Uhren, Teppiche, Münzen, Medaillen, Gold und Silber wie auch Pelze, Kunstobjekte, Antiquitäten und Briefmarken. Sie sind in der Hausratversicherung zwar gegen die regulären Gefahren abgesichert, meist aber nur, wenn sie in einem Tresor oder ähnlich gesichert sind. Zudem kommt es auch auf die Versicherungssumme an. - Glasbruch
Einige Versicherer bieten eine Kombination aus Hausratversicherung und Glasversicherung an. Bei der Glasversicherung sind beispielsweise Bruchschäden an Fenstern und Glastüren sowie bei Mobiliarverglasung abgedeckt. Auch Keramikkochfelder sowie Elektronikgeräte sind versichert. Laut Verbraucherschützern ist diese Zusatzversicherung jedoch absolut unnötig. Dennoch sollten Sie bedenken, dass die Versicherung für kleines Geld alle teuren Gegenstände mit Glas absichert.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Hausratversicherung
In der Regel beträgt die Entschädigung 20 Prozent der Versicherungssumme. Diese kann bei Bedarf aber auch erhöht werden. Allerdings gilt für einige Wertsachen eine Entschädigungsgrenze.
Bei Bargeld liegt die Entschädigungsgrenze bei 1.000 Euro, bei Wertpapieren und Sparbüchern bei 2.500 Euro und bei Schmuck, Edelsteinen, Perlen oder Münzen, Gold, Silber und Briefmarken bis 20.000 Euro.
Es heißt immer, dass eine Hausratversicherung vor allem für Haushalte optimal ist, wenn der Haushalt über viele Wertgegenstände verfügt. Dies ist so aber nicht ganz richtig. Denn überlegen Sie sich einmal, dass ein Brand Ihre komplette Wohnung verwüstet und Sie alles neu anschaffen müssen. Die Kosten übersteigen dabei häufig das Budget der Betroffenen. Doch nicht nur das. Auch wenn das Haus oder die Wohnung unbewohnbar wird, haben Sie eine solche Versicherung, die die Hotelkosten übernimmt – natürlich nur bis zur Vertragssumme. Dennoch sollte sich jeder überlegen, eine Hausratversicherung abzuschließen, da die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen ein kleines Vermögen verschlingen kann. Aus diesem Grund sollte auch eine entsprechende Versicherungssumme gewählt werden.