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Stephanie Hahn

Stephanie Hahn hat schon immer ein Faible für Zahlen und war deshalb lange in der Buchhaltung tätig. Seit mittlerweile zwölf Jahren ist sie Texterin und hat sich vor Jahren auf Finanzthemen spezialisiert. Zudem investiert sie selbst in Aktien, ETF und Kryptowährungen und weiß, auf was es ankommt.

Wenn Sie einer anderen Person Schaden zufügen, sind Sie verpflichtet, diesen wiedergutzumachen. Dies gilt nicht nur im Heimatland, sondern auch im Ausland. Je nachdem, welcher Schaden es ist, kann dabei eine sehr hohe Schadensersatzforderung auf Sie zukommen. Um die Kosten nicht aus eigener Tasche zu bestreiten, ist es sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch bei Schadensersatzansprüchen im Ausland greift. Worauf Sie dabei achten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung so wichtig

Eine private Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und es steht Ihnen frei, diese abzuschließen. Allerdings sind Sie gesetzlich verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen Personen zufügen. Dabei handelt es sich laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in § 823 um

  • Sachschäden
    Beim Fußballspielen mit dem Sohn oder der Tochter, schießen Sie den Ball in die Fensterscheibe des Nachbarn. Diese geht zu Bruch und Sie müssen diesen Schaden ersetzen.
  • Personenschäden
    Treffen Sie den Nachbar mit dem Ball und er stürzt und verletzt sich, liegt ein Personenschaden vor.
  • Vermögensschäden
    Kann der Nachbar dann durch den Sturz nicht mehr arbeiten gehen und erleidet einen Verdienstausfall, handelt es sich um einen Vermögensschaden.

Für diese Schäden müssen Sie aufkommen. Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, werden die entstehenden Schäden und die Schadensersatzansprüche durch die Versicherung geregelt.

Auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch seine Gültigkeit nur auf deutschem Staatsboden hat, können auch im Ausland Unfälle passieren, für die Sie haften müssen. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung für das Ausland ebenso wichtig wie zu Hause.

Haftpflichtversicherung im Ausland – wie lange ist sie gültig?

Verfügen Sie bereits über eine Haftpflichtversicherung, ist der Auslandsschutz in der Regel nicht inbegriffen. Diesen müssen Sie gesondert abschließen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Somit können Sie nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland eine solche private Haftpflichtversicherung abschließen.

Dies bedeutet, wenn Sie sich auf Geschäftsreise befinden oder im Urlaub sind, übernimmt die Versicherung die Regulierung im Ausland. Dabei wird vertraglich die Zeit festgelegt, wie lange der Schutz im Ausland gewährt wird. Da dies von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ist, müssen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und diesen Zeitraum erfragen.

Einige Anbieter haben zum Beispiel einen weltweiten Schutz für maximal drei Jahre. Andere wiederum gewähren Ihnen in Europa unbegrenzten Versicherungsschutz, weltweit jedoch nur bis zu fünf Jahre. Daher ist es wichtig, die Konditionen bei Ihrer Versicherung zu erfragen.

Wer jedoch seinen Wohnsitzwechsel ins Ausland verlegt, egal ob es sich um das europäische oder außereuropäische Ausland handelt, sollte seine private Haftpflichtversicherung am neuen Wohnort abschließen. Die alte Haftpflichtversicherung kann dann mit einer Kündigungsfrist von normalerweise drei Monaten gekündigt werden.

Diese Schäden werden nicht durch eine Haftpflichtversicherung im Ausland abgedeckt

Natürlich werden im Ausland, wie auch im Inland, nicht alle Schäden abgedeckt. Darunter zählen beispielsweise

  • Schäden, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
  • die Aufenthaltsdauer im Ausland ist länger als der vereinbarte Zeitraum der Abdeckung
  • den Schaden hat Ihr Kind, welches unter sieben Jahren ist, verursacht – Kinder, die jünger als sieben Jahre alt sind, sind deliktunfähig. Im Straßenverkehr sind Kinder unter 10 Jahren deliktunfähig und die Eltern haften dafür.
  • der Schaden wurde durch Ihr Haustier verursacht, welches in der Haftpflichtversicherung nicht inbegriffen ist
  • der Schaden wurde durch ein Auto verursacht

Welche Einschränkungen gibt es bei der Haftpflichtversicherung im Ausland?

In der Regel bietet die Haftpflichtversicherung im Ausland die gleichen Bedingungen und Regeln wie auch in Deutschland. Allerdings kann es auch zu Einschränkungen kommen. Dies ist insbesondere beim versicherten Zeitraum der Fall. In Deutschland gilt der Versicherungsschutz unbegrenzt, im Ausland nur für eine bestimmte Dauer.

Des Weiteren müssen Sie darauf achten, in welchen Ländern der Auslandsschutz gilt. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Ist das Land, in das Sie reisen, nicht abgedeckt, ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Haftpflichtversicherung für Europa

Der Versicherungsschutz in Europa wird von fast allen Versicherern angeboten. Hier sind lediglich die Zeiten unterschiedlich, in denen Sie sich versichern können. Reisen Sie ins außereuropäische Ausland, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsanbieter genau klären, ob die Versicherung auch dem Land, in das Sie reisen, gültig ist und die Schäden abgedeckt werden. Viele der Anbieter haben aber einen weltweiten Versicherungsschutz, der zeitlich begrenzt ist.

Was genau ist bei der Haftpflichtversicherung im Ausland abgedeckt?

Welche Besonderheiten Sie bei der Haftpflichtversicherung im Ausland beachten müssen

Hier kommt es ganz auf den Tarif an, den Sie abschließen. In der Regel wird Sie Ihr Vertreter nach den genauen Umständen der Reise fragen und so den Schutz individuell auf Sie zuschneiden.

Sind Sie allein unterwegs, ist es sinnvoll, den Single-Tarif abzuschließen. Der gilt nur für Sie allein und deckt keine weiteren Personen ab.

Der Familien-Tarif hingegen ist ein Schutz für Sie, Ihre/n Partner/in, die unverheirateten Kinder und im Grunde für alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben.

Im kombinierten Single-Familien-Tarif sind zusätzlich alle Personen versichert, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind. Dies können Gärtner, Haushaltshilfe oder auch Pflegepersonal sein.

Sind die Haustiere in der Haftpflichtversicherung im Ausland mitversichert?

Meerschweinchen, Katzen oder auch Kaninchen, also die kleineren Haustiere, sind in den meisten Fällen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Doch auch hier kommt es auf den Versicherer und seine Konditionen an. Pferde und Hunde sind leider meist ausgeschlossen. Für diese müssen Sie eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Ob diese dann auch im Ausland greift, müssen Sie ebenfalls mit Ihrem Versicherer abklären.

Ein Vergleich bei der Haftpflichtversicherung im Ausland ist empfehlenswert

Die Leistungen der Anbieter sind sehr unterschiedlich, weshalb sich ein Vergleich immer lohnt. Dabei sollten Sie auf die folgenden Punkte unbedingt achten:

  1. Höhe der Versicherungssumme im Ausland
  2. Dauer des Versicherungsschutzes im Ausland
  3. Welche Länder sind abgedeckt?
  4. Werden Schäden an Einrichtungsgegenständen (Hausrat, Möbel etc.) im Ferienhaus oder im Hotelzimmer übernommen?
  5. In welcher Höhe greift die Forderungsausfalldeckung?
  6. Welche Kautionshöhe zur Sicherstellung von Leistungen übernimmt der Versicherer?
  7. Sind Tiere ebenfalls abgedeckt? Wenn ja, welche?

Beachten Sie die oben genannten Punkte genau, damit Sie für sich persönlich die besten Konditionen erhalten. Mit einem Vergleich können Sie so schnell eine Übersicht erhalten, welche Leistungen von welchem Versicherer abgedeckt sind und welchen Preis Sie für die Dauer der Versicherung zahlen.

Gleichzeitig können Sie auch die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten vergleichen. Bei vielen Versicherern ist eine längere Vertragslaufzeit deutlich günstiger. Allerdings sollten Sie dabei beachten, dass die Reise die Vertragslaufzeit nicht überschreitet, da sonst der Versicherungsschutz erlischt.

Welche Höhe sollte die Versicherungssumme aufweisen?

Damit auch hohe Schäden abgedeckt sind, sollte die Deckungssumme nicht zu niedrig gewählt werden. Bei Personenschäden kann es zu sehr hohen Schadensersatzforderungen kommen. Daher sollte die Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro betragen. Die meisten Versicherer bieten jedoch mittlerweile deutlich höhere Deckungssummen an, ohne dass es beim monatlichen Beitrag groß ins Gewicht fällt.

Sollte der Versicherungsvertrag mit Selbstbeteiligung gewählt werden?

Die Selbstbeteiligung bei Haftpflichtversicherungen im Ausland beträgt zwischen 150 und 500 Euro. Wenn Sie eine Versicherung mit Selbstbeteiligung wählen, sinkt auch der Versicherungsbeitrag. Allerdings muss auch dazu gesagt werden, dass die Ersparnis eher gering ist, da die Beiträge für die Haftpflichtversicherung im Ausland in der Regel nicht sehr hoch sind. Aus diesem Grund sollten Sie auf die minimale Reduktion der Beiträge verzichten und eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung wählen.

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Sie verursachen einen Schaden in Höhe von 500 Euro. Haben Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro abgeschlossen, müssen Sie 150 Euro zahlen und der Versicherer übernimmt die restlichen 350 Euro.

Das kostet eine private Haftpflichtversicherung fürs Ausland

Wie oben schon erwähnt, kostet eine private Haftpflichtversicherung für das Ausland nicht sehr viel. Schon ab einem Betrag von rund 50 Euro pro Jahr sind diese speziellen Versicherungen abzuschließen. Natürlich kommt es immer auf Ihre individuellen Prioritäten und die Deckungssumme wie auch die Laufzeit an.

Welche Zusatzleistungen gibt es für die Haftpflichtversicherung im Ausland?

Selbstverständlich gibt es auch noch besondere Zusatzleistungen, die Sie abschließen können. Dabei kommt es vor allem auf Ihre persönlichen Lebensumstände, Hobbys und Pläne an. Insbesondere, wenn Sie für längere Zeit im Ausland sind, ist es ratsam, entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen. Dabei gibt es Zusatzversicherungen, die bei folgenden Hobbys greifen:

  • das Steuern von Drohnen, die versicherungspflichtig sind
  • das Segeln mit einem gemieteten oder eigenen Boot
  • Ausübung von Kite-Sport
  • Schäden, die durch deliktunfähige, also unter siebenjährige Kinder entstehen
  • Schäden, die unbezahlte Helfer verursachen
  • Rechtsschutzversicherung, damit Sie Ansprüche geltend machen können

Gehen Sie für längere Zeit ins Ausland, hoffen wir, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag helfen konnten, auf was Sie bei der Haftpflichtversicherung im Ausland achten müssen. Wenn Sie die Tipps befolgen und auch einen Vergleich durchführen, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um Schäden geht, die Sie, Ihre Familie oder Ihr Haustier verursacht haben.

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