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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Die Privathaftpflicht-Versicherung ist unbestritten mit die wichtigste Versicherung, die im Grunde alle volljährigen Bürger besitzen sollten. Beim Vergleich der Angebote geht es weniger um die Beiträge, denn mit durchschnittlich 50 bis 100 Euro im Jahr ist die Privathaftpflicht relativ günstig. Vielmehr sollten Sie auf die Leistungen und optionale Zusatzleistungen achten, denn diese können im Schadensfall den Ausschlag geben, ob tatsächlich der entstandene Schaden reguliert wird.

Was sind die Hauptleistungen der Privathaftpflicht-Versicherung?

Jede Privathaftpflicht-Versicherung hat mehrere Hauptleistungen, die auch so in allen Verträgen festgehalten sind. Diese Hauptleistungen müssen Sie demnach bei verschiedenen Anbietern nicht unbedingt vergleichen, denn zunächst werden alle folgenden Schadensarten in jeder Privathaftpflicht berücksichtigt:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die Hauptleistung besteht demnach darin, solche Schäden zu regulieren, die Sie schuldhaft an anderen Sachen oder Personen verursacht haben. Die zweite Hauptleistung ist ebenfalls in jeder Haftpflichtversicherung enthalten, nämlich dass der Versicherer an ihn gestellte Ansprüche prüft und unberechtigte Schadensansprüche abwehrt.

Neben diesen Hauptleistungen gibt es allerdings bei den meisten Privathaftpflicht-Versicherungen noch optionale Zusatzleistungen, die nicht automatisch enthalten sind, sondern die Sie – falls angeboten – separat wählen müssen. Je nach Schadensfall können diese Zusatzleistungen jedoch maßgeblich dafür sein, ob Sie auf dem Schaden sitzen bleiben oder nicht.

Daher möchten wir im Folgenden einige typische Zusatzleistungen aufführen und erläutern, warum auf diese Art von Schäden möglichst durch die Privathaftpflicht abgedeckt werden sollten. Viele Schadensursachen kommen in der Praxis relativ häufig vor, sodass Sie – auch auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation – entscheiden sollten, ob für Sie auch die eine oder andere Zusatzleistung sinnvoll ist.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Insbesondere etwas ältere Versicherungsnehmer üben häufiger ein Ehrenamt aus. Das bedeutet, dass die entsprechende Tätigkeit zum einen freiwillig ist und zum anderen nicht bezahlt wird. Das geschieht zum Beispiel bei karitativen Vereinen oder im Sportbereich. Sollten Sie in Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Schaden verursachen, ist dieser nur dann durch die Privathaftpflicht abgedeckt, wenn Sie eben ehrenamtliche Tätigkeiten als mögliche Schadensursache mit in den Vertrag einschließen.

Deliktunfähige Kinder

Minderjährige und im Haushalt lebende Kinder sind meistens im Zuge der Privathaftpflicht der Eltern ebenfalls mit abgesichert. Das gilt entweder bis zur Volljährigkeit oder manchmal auch bis zum Ende einer Ausbildung, falls das Kind noch unter 25 Jahren alt ist. Was allerdings viele Eltern nicht wissen: Bis zum Alter von einschließlich sechs Jahren sind Kinder deliktunfähig.

Das bedeutet, dass sie für einen verursachten Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können. Sollten Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften auch sie nicht für den verursachten Schaden. Oftmals sind allerdings Nachbarn betroffen und man möchte bei einem vom Kinder verursachten Schaden aus verständlichen Gründen deshalb nicht in Streit mit den Nachbarn geraten. Daher kann es sinnvoll sein, auch Schäden durch deliktunfähige Kinder in den Schutz der Privathaftpflicht zu integrieren.

Gefälligkeitsschaden

Nicht selten kommt es zu einem Haftpflichtschaden, der als Gefälligkeitsschaden zu bezeichnen ist. Wenn Sie zum Beispiel einem Freund beim Umzug helfen und dabei etwas fallen lassen, wäre dies ein typischer Gefälligkeitsschaden. Gleiches gilt zum Beispiel unter der Voraussetzung, dass Sie – unentgeltlich – auf die Kinder eines Freundes aufpassen dabei in der Wohnung versehentlich eine teure Vase fallen lassen. In solchen Fällen wird der Schaden von der Privathaftpflicht jedoch nur übernommen, wenn eben sogenannte Gefälligkeitsschäden mit abgesichert sind.

Versicherungsschutz im Ausland

Nicht immer ist es bei der Privathaftpflicht-Versicherung so, dass verursachte Schäden automatisch weltweit abgesichert sind. Manche Versicherer beschränken sich auf Europa oder sogar nur auf Deutschland. Wenn Sie sich also häufiger im (außereuropäischen) Ausland aufhalten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass in Ihrer Privathaftpflicht der Auslandsschutz integriert ist. Werfen Sie zudem einen Blick darauf, ob er tatsächlich weltweit gilt oder vielleicht bestimmte Länder ausgeschlossen sind.

Mietsachschäden

Über 50 Prozent aller Menschen in Deutschland leben in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus. Neben dem eigenen Hausrat gehört nicht nur die Wohnung oder das Haus dem Vermieter, sondern ebenfalls häufiger Teile der Inneneinrichtung. Das betrifft zum Beispiel Parkettböden und eventuell die Einbauküche.

Sollten Sie zum Beispiel am Parkett einen Schaden verursachen, indem Sie einen schweren Stuhl darauf fallen lassen und Kratzer entstehen, wäre das ein klassischer Mietsachschaden. Das gilt in der Regel auch für vorübergehende Aufenthalte in einem Hotelzimmer. Solche Mietsachschäden werden nur reguliert, wenn diese innerhalb Privathaftpflicht-Versicherung eingeschlossen sind.

Internetnutzung

Das Internet spielt heutzutage eine bedeutende Rolle. Eine Auswirkung der Nutzung kann auch zu Schäden führen, die in den Bereich der Privathaftpflicht fallen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie auf Ihrem Computer einen Virus haben und dadurch ein Schaden bei anderen Personen entsteht, zum Beispiel durch eine unberechtigte Weitergabe von Daten. Solche Schäden müssen ebenfalls als Zusatzleistung in der Privathaftpflicht eingeschlossen werden, damit der entstandene Schaden auch reguliert wird.

Schlüsselverlust

Diese (Zusatz-) Leistungen sollte eine gute Privathaftpflicht beinhalten

Beim Schlüsselverlust denken die meisten Verbraucher daran, dass es vielleicht 100 oder 200 Euro kosten wird, an der Haustüre ein neues Schloss einbauen zu lassen. Tatsächlich können die Folgen eines verlorenen Schlüssels finanziell jedoch deutlich gravierender sein. Das gilt insbesondere unter der Voraussetzung, dass Sie nicht nur Ihren Wohnungsschlüssel verlieren, sondern den Haustürschlüssel eines Mehrparteienhauses oder gar Ihren Büroschlüssel.

Dann müssen nicht nur für alle Betroffenen neue Schlüssel angefertigt werden, sondern auch das Schloss ist selbstverständlich zu ersetzen. Das kann dazu führen, dass derartige Schäden sogar im höheren vierstelligen Bereich angesiedelt sein können. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, darauf zu achten, dass Schäden durch einen Schlüsselverlust in der Privathaftpflicht abgedeckt sind.

Tätigkeit als Tagesmutter

Tagesmütter sind heutzutage oft gefragt und gut beschäftigt. Manchmal passen die entsprechenden Personen auch nur hin und wieder sowie ohne Bezahlung auf andere Kinder auf. Sollte das der Fall sein, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass für Tagesmütter innerhalb Versicherung eine Abdeckung besteht. Ein typischer Schadensfall wäre, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht über die fremden Kinder verletzen und dadurch ein Schaden entsteht.

Hüten fremder Hunde und reiten fremder Pferde

Im Bereich der Tiere gibt es ebenfalls Zusatzleistungen in der Privathaftpflicht-Versicherung. Abgedeckt sind zunächst einmal sämtliche Schäden, die durch eigene Tiere verursacht werden. Dies bezieht sich auf Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Vögel und weitere Kleintiere. Nicht abgesichert sind Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, denn dafür brauchen Sie einen separate Hundehaftpflicht-Versicherung. Doch wie sieht es mit Schäden aus, die entweder beim Hüten fremder Hunde oder reiten fremder Pferde entstehen?

Solche Schäden sind nur dann durch die Privathaftpflicht abgedeckt, wenn dieser Schutz auch separat vereinbart worden ist. Dazu müssen Sie sich nur einmal vorstellen, dass Sie – unentgeltlich – auf einen fremden Hund aufpassen, dieser sich von der Leine losreißt, auf die Straße läuft und dadurch ein Unfall verursacht wird. Ist dann kein Schutz durch die Haftpflicht-Versicherung vorhanden, zahlen Sie eventuell Ihr Leben lang für die entsprechenden Unfallfolgen. Gleiches gilt für das Reiten fremder Pferde, wenn zum Beispiel durch ein entlaufenes Pferd ebenfalls ein Sach- oder sogar Personenschaden verursacht wird.

Gewässerschäden

Gewässerschäden sind in der Privathaftpflicht nicht automatisch integriert, können aber für die Betroffenen im Einzelfall sogar zum finanziellen Ruin führen. Haben Sie zum Beispiel einen Öltank im Keller und würde lediglich ein Liter Öl auslaufen und ins Grundwasser gelangen, werden dadurch mehrere 100.000 Liter Trinkwasser pro unbrauchbar. Die sehr aufwendigen und kostenintensiven Reinigungsarbeiten können leicht zu einem Schaden im sechs- bis siebenstelligen Bereich führen.

Forderungsausfalldeckung

Eine oft unterschätzte Zusatzleistung, die gar nicht so bekannt ist, ist die Forderungsausfalldeckung. Dabei geht es nicht um Schäden, die Sie an anderen Sachen oder Personen verursacht werden, sondern die Ihnen selbst entstanden sind. Schadensverursacher wäre in diesem Fall eine Person, die selbst keine Privathaftpflicht hat und den regulierten entstandene Schaden auch nicht aus eigenen Mitteln heraus regulieren kann. Haben Sie innerhalb Ihrer Privathaftpflicht jedoch die Forderungsausfalldeckung integriert, würde der Versicherer auch derartige Schäden vornehmen.

Regress-Verzicht der Sozialversicherungsträger

Eine eher unbekannte, aber unter Umständen wichtige Zusatzleistung in der Privathaftpflicht, ist der sogenannte Regress-Verzicht der Sozialversicherungsträger. Ein klassisches Beispiel ist, dass Sie während eines Fußballspiels jemanden durch ein Foul verletzen und dieser behandelt werden muss. Zwar übernimmt im ersten Schritt die Krankenkasse des Geschädigten die Kosten, wird diese von Ihnen allerdings normalerweise zurück verlangen.

Sie werden also von der Krankenkasse in Regress genommen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, wenn der sogenannte Regress-Verzicht der Sozialversicherungsträger innerhalb Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung als besonderes Klausel integriert ist, denn dann sind die entstandenen Kosten abgedeckt.

Leihsachen

Eine weitere Zusatzleistung innerhalb der Privathaftpflicht-Versicherung können sogenannte Schäden an Leihsachen sein. Dabei handelt es sich nicht um gemietete, sondern unentgeltlich geliehenen Gegenstände, beispielsweise von Familienmitgliedern oder Freunden. Verursachen Sie dann an diesem Eigentum eines Dritten einen Schaden, wird dieser durch die Privathaftpflicht nur abgedeckt, wenn eben derartige Leihsachen im Schutz integriert sind.

Allmählichkeitsschäden

Ein weiterer Zusatzbaustein in der Privathaftpflicht sind sogenannte Allmählichkeitsschäden. Wie der Name bereits vermuten lässt, entstehen diese Schäden an Gegenständen nicht sofort, sondern erst im Laufe der Zeit. Ursache für derartige Schäden sind normalerweise insbesondere:

  • Wasserdämpfe
  • Feuchtigkeit
  • Gas
  • Niederschlag
  • Ruß
  • Temperaturen

Wenn zum Beispiel in Ihrer Wohnung stetig – aber oft unbemerkt – Feuchtigkeit eindringt, könnten so Wände, Tapeten und gegebenenfalls Gegenstände allmählich einen Schimmel-Schaden erleiden. Solche Allmählichkeitsschäden können Sie ebenfalls separat in die Privathaftpflicht-Versicherung integrieren lassen.

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