Sebastian Buosi

Sebastian Buosi

Über die Versicherungswirtschaft zur klassischen Bank hin zu digitalen und alternativen Anlagen kam Sebastian früh mit Finanzthemen in Berührung. Dieses Interesse wurde dank der Möglichkeiten aus dem digitalen Wandel in der Finanzbranche weiter verstärkt. Daher hat er sich weiter auf Themen wie Bitcoin, NFT, Uhren und das nachhaltige Investieren spezialisiert.

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Kapitalertragsteuer: Höhe, Freibetrag und alles Wichtige

Kapitalertragsteuer: Höhe, Freibetrag und alles Wichtige

Die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, ist eine Steuer, die auf Erträge aus Kapitalgeschäften erhoben wird. Sie beträgt 25 Prozent und wird vom Finanzamt direkt von der Kapitalsumme abgezogen. In diesem Beitrag schauen wir uns alles Wichtige zur Kapitalertragsteuer an: welche Erträge davon betroffen sind, was man beim Freibetrag beachten muss und welche Ausnahmen gelten.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Kapitalerträge sind Erträge, die aus Kapitalanlagen erzielt werden. Dazu gehören Zinsen, Dividenden, Renten und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren. Die Kapitalertragsteuer ist eine Einkommensteuer, die auf diese Erträge erhoben wird. Sie beträgt 25 Prozent und wird bei jeder Kapitalertragsteuer-Anlage fällig.

Im Vergleich zur Abgeltungssteuer unterscheidet sich die Kapitalertragsteuer in ihrer Art der Abführung. In Deutschland werden die Steuern auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt abgeführt, als sogenannte Quellensteuer. Wenn Steuern nicht automatisch an das Finanzamt abgeführt werden, muss man diese selbst erklären und bezahlen.

Zu der Kapitalertragsteuer zählen Einnahmen aus:

  • Zinsen, z.B. vom Girokonto oder Tagesgeldkonto
  • Dividenden, z.B. aus Aktien
  • Gewinne aus Aktienverkäufen
  • Renditen aus Fonds und ETFs
  • Einkünfte aus Währungs- und Rohstoffhandel

Wann ist die Kapitalertragssteuer zu zahlen?

Die Kapitalertragsteuer fällt auf Erträge aus Geldanlagen an. Das sind zum Beispiel Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs oder Zertifikate. In der Regel sind das 25 % + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer.

Wenn aber zusätzlich noch Investitionen im Ausland getätigt wurden, ist die Kapitalertragsteuer in Deutschland fällig. Die Erträge aus den Geldanlagen müssen dann in der Steuererklärung angegeben werden. Im Falle, dass die Einkünfte in Deutschland erzielt und von den Banken und Anbietern der Geldanlagen einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt wurden, handelt es sich um die Abgeltungssteuer. Dieser Vorgang ist vollautomatisch und als Anlegerinnen und Anleger muss man nichts weiter tun.

Wann fällt keine Kapitalertragsteuer an?

Jede Person, die in Deutschland wohnhaft ist, kann einen Freibetrag von 801 Euro pro Jahr und Person nutzen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können sogar 1.602 Euro pro Jahr steuerfrei investieren. Erst, wenn dieser sogenannte Sparer Pauschbetrag überschritten wird, ist die Kapitalsteuer zu zahlen.

Zu beachten ist jedoch, dass Anlegerinnen und Anleger nicht automatisch von dem Sparerpauschbetrag profitieren. Zuerst muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt werden. Damit wird angegeben, dass man von dem Sparerpauschbetrag Gebrauch machen möchte und die Bank soll die Kapitalerträge entsprechend versteuern.

Hinweis: Der Sparer-Pauschbetrag gilt nicht für Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren, zum Beispiel Aktien oder ETFs. Für diese Erträge gilt ein und derselbe Freibetrag wie für sonstige Kapitalerträge.

Die Geschichte der Kapitalertragssteuer und die Erleichterung in 2009

Bis zum 31. Dezember 2008 war die Steuer sehr komplex. Jeder Bürger musste die Erträge aus Kapitalertrag zum persönlichen Einkommensteuersatz oder zum Kapitalertragsteuer-Satz versteuern. Je nachdem, welche der beiden Steuern höher ausgefallen wäre, galt diese. Dieses System hatte den großen Nachteil, dass Anlegerinnen und Anleger ihre Einkünfte nicht richtig einschätzen konnten.

Die Steuerreform 2009 hat dieses System vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Anlegerinnen und Anleger der gleiche Steuersatz von 25 Prozent auf ihre Kapitalerträge. Dieser ist unabhängig davon, ob es sich um Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne handelt. Die Abgeltungssteuer wird von Banken und anderen Anbietern der Geldanlagen direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dafür muss man als Anlegerinnen und Anleger nur noch einen Freistellungsauftrag erteilen.

Allerdings hatte es vor der Steuerreform in 2009 auch den Vorteil, dass Anlegerinnen und Anleger Gewinne aus Aktien vor 2009 nicht versteuern mussten, sobald sie die Aktien mindestens ein Jahr in ihrem Portfolio haben. Diese sogenannte Buy-and-Hold-Strategie zahlte sich vor allem bei stark steigenden Kursen aus, da die Anleger nach einem Jahr die Gewinne komplett steuerfrei ausschütten lassen konnten. Zudem konnte die Kapitalertragssteuer bei der Einkommenssteuer angerechnet werden. Beides ist heute nicht mehr möglich.

Für Anlegerinnen und Anleger, die vor 2009 in Aktien investiert haben und diese seitdem halten, hat sich die Steuerreform daher nicht positiv ausgewirkt. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die Aktien vor 2009 erworben und dann 2009 verkauft werden, können Anlegerinnen und Anleger den Verlust geltend machen und so Steuern sparen.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird auf alle Kapitalerträge erhoben. Das sind Zinsen aus Sparbüchern, Festgeldern und Tagesgeldern sowie Erträge aus Aktien, Fonds und ETFs. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25%. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8-9%.

Zusammen würde das einen Steuersatz von 38,5 – 39,5 % bedeuten. Allerdings werden die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag nicht auf die Kapitalerträge, sondern auf die Abgeltungssteuer erhoben. Damit ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 26,375 % ohne Kirchensteuer und 27,82 – 27,99 % mit Kirchensteuer.

Was gibt es bei der Steuererklärung zu beachten?

Wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind und Kapitalerträge erzielen, müssen Sie diese in der Einkommensteuererklärung angeben. Dafür gibt es die Anlage KAP. Allerdings müssen Sie die Kapitalerträge nur angeben, wenn Sie den Freibetrag von 801 EUR überschritten haben. Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Person. Verheiratete Paare haben auch insgesamt einen Freibetrag von 1.602 EUR.

Beachte aber: Wenn bei verschiedenen Banken Freistellungsaufträge über unterschiedliche Beträge bestehen, kann es zu einer Über- oder Unterzahlung der Kapitalertragsteuer kommen. In diesem Fall müssen Sie die Steuern nachzahlen oder eine Steuerrückerstattung erhalten.

Weitere Informationen zur Anlage KAP und der Einkommensteuererklärung finden Sie in unseren Ratgebern.

Änderungen der Kapitalertragsteuer in 2023

Es ist geplant, dass der Sparerpauschbetrag von 801 EUR für Einzelpersonen und 1.602 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem Jahr 2023 auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR angehoben wird.

Das heißt, dass Kapitalerträge bis zu diesem Betrag komplett besteuert werden.

Fazit

Die Kapitalertragssteuer ist eine Abgeltungssteuer, die auf alle Kapitalerträge erhoben wird. Seit 2009 wird die Steuer von Banken und anderen Anbietern der Geldanlagen direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dafür muss man als Anlegerin und Anleger nur noch einen Freistellungsauftrag erteilen.

Der aktuelle Sparerpauschbetrag beträgt 801 EUR für Einzelpersonen und 1.602 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Ab dem Jahr 2023 soll der Sparerpauschbetrag auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR angehoben werden.

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