Sebastian Buosi

Sebastian Buosi

Über die Versicherungswirtschaft zur klassischen Bank hin zu digitalen und alternativen Anlagen kam Sebastian früh mit Finanzthemen in Berührung. Dieses Interesse wurde dank der Möglichkeiten aus dem digitalen Wandel in der Finanzbranche weiter verstärkt. Daher hat er sich weiter auf Themen wie Bitcoin, NFT, Uhren und das nachhaltige Investieren spezialisiert.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Quellensteuer: Was ist das und wie funktioniert sie?

überprüft durch Finanzreport
Quellensteuer: Was ist das und wie funktioniert sie?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die von den Einkünften einer Person oder juristischen Person erhoben wird. Sie wird direkt an der Quelle der Einkünfte erhoben und betrifft somit alle Erträge, die im Inland generiert wurden. Die Quellensteuer existiert in vielen Ländern und hat unterschiedliche Namen: Quellensteuer, Abgeltungssteuer, Spekulationsgewinn-Steuer etc. In diesem Artikel erklären wir dir, was genau die Quellensteuer ist, wie sie funktioniert und stellen noch eine Quellensteuer Übersicht der Länder zur Verfügung.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine direkte Steuer, die an der Quelle des Einkommens erhoben wird. Das bedeutet, dass sie von Personen oder juristischen Personen erhoben wird, die im Inland Einkünfte erzielen. Die Einkommensquelle kann eine Arbeitsstelle, ein Unternehmen, Renteneinkünfte oder Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden sein. Die Quellensteuer wird auf alle Einkünfte erhoben, die über dem Sparerpauschbetrag liegen.

Die Quellensteuern sind eine Steuererhebung auf den Nettowert aller Zinserträge sowie Kapitalerträgen (wie Dividendeneinnahmen) innerhalb Deutschlands – unabhängig vom steuersatzpflichtigen Sitz des Anteilseigners/Investors. Die Berechnung der jeweiligen Steuersatzhöhe orientiert sich am persönlichen Einkommens- bzw. Körperschaftssteuersatz des Steuersubjekts (= natürliche Person oder Gesellschaft).

Bei Betriebseinkünften (Gewinne aus Gewerbebetrieb), Vermietungseinkünften (Miet-, Pacht- und Leasinggewinne) sowie sonstige nichtselbstständige Einkünfte (zB Honorare für freiberufliche Tätigkeiten) gelten grundsätzlich dieselben Regeln analog zur Körperschafts­- bzw. Einkommensbesteuerung beim Anteilseigner/ Investor selbst.

Die Höhe der Quellensteuer in Deutschland

So ganz allgemein kann man dies nicht beantworten, da die Höhe der Quellensteuer von der Art des Einkommens und der Einkommenshöhe abhängig ist. Generell gilt aber, dass bei der Lohnsteuer im Schnitt 15,6 Prozent, bei Kapitalerträgen (z.B. Zinsen und Dividenden) wird in Deutschland seit 2009 eine einheitliche Steuer von 25 Prozent und bei Renten 25 Prozent Quellensteuer erhoben wird.

Welche Arten der Quellensteuer gibt es?

Die Quellensteuer kann in zwei verschiedene Arten unterteilt werden: Die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer sind verschiedene Quellensteuern.

Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist die Steuer, die auf das Einkommen von Arbeitnehmern erhoben wird. Die Lohnsteuer wird im Rahmen der Lohnzahlung vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden erhoben wird. Die Kapitalertragsteuer wird in der Regel von den Finanzinstituten oder Ihrer Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Somit nennt man sie auch Abgeltungssteuer.

Wie funktioniert die Quellensteuer?

Die Quellensteuer wird in der Regel von den Arbeitgebern, Banken oder anderen Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Person oder juristische Person, die die Einkünfte erzielt hat, bekommt also nur den Betrag netto ausgezahlt.

Wer muss die Quellensteuer zahlen?

Als quellensteuerpflichtig nach deutschem Steuerrecht gelten Personen und juristische Personen, die in Deutschland Einkünfte erzielen. Folgende sind quellensteuerpflichtig:

  • Arbeitslohn
  • Renten und Pensionen
  • Unternehmensgewinne
  • Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden)
  • Erträge aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien
  • Erträge aus der Verwaltung von Immobilien
  • Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien
  • andere Einnahmen (z.B. Erbschaften, Schenkungen)

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag der von der Quellensteuer befreit ist. Er liegt in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und in Höhe von 1.602 Euro für Verheiratete. Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag überschreiten, werden mit der in der Regel, 25-prozentigen Abgeltungssteuer belegt. Allerdings kommen noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag hinzu.

Die Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen

Wenn Sie in Aktien eines ausländischen Unternehmens investieren, müssen Sie sich darauf gefasst machen, in zwei Ländern Steuern zu zahlen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Unternehmen seinen Sitz in einem Land hat, mit dem Deutschland kein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat. In einem solchen Fall würden Sie nämlich in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, Steuern auf die Kapitalerträge zahlen müssen und darüber hinaus auch noch in Deutschland Steuern auf die gleichen Einkünfte.

Bei ausländischen Kapitalerträgen muss also die ausländische Quellensteuer abgeführt werden. Diese wird in der Regel direkt vom Unternehmen eingehoben und auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Liegt die ausländische Quellensteuer unter der deutschen Abgeltungssteuer, müssen Sie den Differenzbetrag an das Finanzamt abführen.

Paragraph § 50a EStG

Die Quellensteuer wird im § 50a EStG geregelt. Dieser Paragraf gilt für inländische und ausländische Quellensteuer und beschreibt die Einbehaltung und Abführung der Steuer.

Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Abkommen zwischen zwei Ländern, in dem geregelt wird, welchem Land die Steuern auf bestimmte Einkünfte zustehen. Durch ein solches Abkommen wird verhindert, dass Einkommen in beiden Ländern besteuert werden. In der Regel sind in einem Doppelbesteuerungsabkommen auch die Höhe und der Zeitraum der Steuerfestsetzung geregelt.

Derzeit hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, sodass in vielen Fällen keine Doppelbesteuerung entsteht. Allerdings gibt es auch noch Länder, mit denen Deutschland kein solches Abkommen hat. In diesem Fall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen, um zu prüfen, ob und wie viel Steuern Sie in beiden Ländern zahlen müssen.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind zwei weitere Abgaben, die auf Ihr Einkommen anfallen können. Die Kirchensteuer wird von den Kirchen erhoben und beträgt je nach Bundesland zwischen acht und neun Prozent. Der Solidaritätszuschlag wurde für die Finanzierung des Aufbaus Ost erhoben und beträgt zwei Prozent des Einkommens. Der Bundestag hat jedoch beschlossen, den Soli ab 2021 für rund 90 Prozent der bisherigen Soli-Zahler komplett wegfallen zu lassen. So zum Beispiel im Jahr 2022 für Alleinstehende mit einem Bruttojahresverdienst von bis zu 75.000 Euro.

Wie können Sie Steuern sparen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man Steuern sparen kann. Eine davon ist die Entlastung von der ausländischen Quellensteuer. Die Erstattung einbehaltener Steuern oder Freistellung vom Steuerabzug kann direkt von Anleger von den ausländischen Behörden beantragt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Anrechnung der Quellensteuer auf die Einkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Durch diese beiden Möglichkeiten kann man die Quellensteuer vermeiden oder zumindest die Zahlung ans Finanzamt reduzieren. Dadurch spart man nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Mühe.

Wenn Sie sich als Anleger für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, sollten Sie jedoch beachten, dass die ausländischen Behörden die Formulare fortwährend ändern. Daher ist es ratsam, sich vorab bei dem Bundeszentralamt für Steuern zu informieren und die erforderlichen Ansässigkeitsbescheinigungen der deutschen Finanzverwaltung einzuholen. Diese Bescheinigungen müssen dann bei den Anträgen auf Rückerstattung der Quellensteuer beigefügt werden.

Fazit

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die von den Einkünften einer Person oder juristischen Person erhoben wird. Sie wird an der Quelle der Einnahmen erhoben und betrifft somit alle Erträge aus Kapitalvermögen, Renten und Lohnzahlungen. Die Quellensteuer kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland erhoben werden. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel weitergeholfen hat und Sie nun wissen, was die Quellensteuer ist und wie sie funktioniert. Falls Sie noch Fragen haben hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Viel Erfolg!

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich die Quellensteuer bezahlen?

Die Quellensteuer ist eine Abgabe, die direkt an der Quelle der Verdienste erhoben wird. Das bedeutet, dass sie bei jeder Zahlung von Kapitalerträgen, Renten oder Lohnzahlungen fällig wird.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine besondere Form der Quellensteuer, die seit dem 01.01.2009 in Deutschland erhoben wird. Sie beträgt pauschal 25 Prozent und gilt für Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinsen oder Kursgewinne und wir von Ihrer Bank automatisch eingezogen.

Finanzreport.com nutzt Cookies

Auch unsere Website verwendet Cookies, um den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr erfahren