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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Es gibt eine Reihe von privaten Versicherungen, die faktisch jedem Verbraucher zu empfehlen sind. Dazu gehören sicherlich unter anderem die Privathaftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und auch eine Hausratversicherung sollte jeder haben, der einen eigenen Hausstand hat. Eigentlich ist die Hausratversicherung eine relativ einfach verständliche Versicherung, jedoch gibt es dennoch einige Konditionen und Bedingungen, die Sie kennen und beachten sollten.

In unserem Beitrag möchten wir gezielt auf die sogenannte Unterversicherung eingehen, die durchaus innerhalb der Hausratversicherung ein finanzielles Risiko Versicherungsnehmer darstellen kann. Wir erläutern, worum es sich bei einer Unterversicherung handelt, wie es dazu kommen kann und welche Möglichkeiten es gibt, dass Sie im Schadensfall keinen Nachteil durch eine zu geringe Versicherungssumme haben.

Was beinhaltet die Hausratversicherung?

Bevor wir näher auf die Unterversicherung bei der Hausratversicherung eingehen, möchten wir noch kurz einige Dinge zum Hintergrund dieser Versicherungsvariante erläutern. Bei der Hausratversicherung1Hausratversicherung – https://www.test.de/thema/hausratversicherung/ – Abgerufen am 06.09.22handelt es sich um eine sogenannte Sachversicherung, bei der es darum geht, finanzielle Schäden zu regulieren, die zum Beispiel aufgrund einer Beschädigung des Hausrates entstanden sind. Mit dem Hausrat ist übrigens für gewöhnlich das gesamte Inventar gemeint, welches sich innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung befindet.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Elektrogeräte
  • Mediengeräte
  • Möbel
  • Teppiche
  • Kleidung
  • Haushaltsgegenstände
  • Dekoration

All diese Gegenstände können einen Schaden nehmen, beispielsweise durch Wasser, Feuer oder auch Diebstahl. Diese Gefahren sind es, die in erster Linie durch die Hausratversicherung abgedeckt werden. Gibt es als beispielsweise in Ihrer Wohnung einen Rohrbruch und werden dadurch Sachwerte beschädigt, so reguliert die Hausratversicherung für gewöhnlich den daraus entstandenen Schaden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Näher wir uns nun langsam dem Thema Unterversicherung, indem wir zunächst darauf eingehen, wie hoch die Versicherungssummen bei der Hausratversicherung eigentlich sein sollte. Normalerweise sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass die entsprechende Versicherungssumme mindestens so hoch sein sollte, wie sich der Gesamtwert des Hausrates darstellt.

Das allerdings abzuschätzen ist durchaus ein Problem, denn der Hausrat setzt sich für gewöhnlich aus mehreren Hundert Einzelteilen zusammen, deren Wert der Eigentümer in der Regel nur mehr oder weniger genau schätzen kann. Oder wissen Sie noch, was Sie ein vielleicht vor acht Jahren erworbener Schrank im Detail gekostet hat? Tendenziell zeigen Untersuchungen, dass der Gesamtwert des Hausrates von den entsprechenden Eigentümern häufig unterschätzt wird.

Sie nehmen also beispielsweise an, dass sämtliche Möbel, Elektrogeräte, Ihre Kleidung und die sonstige Wohnungseinrichtung einen Gesamtwert von 30.000 Euro haben, jedoch liegt der tatsächliche Wert zum Beispiel bei 50.000 Euro. Exakt das ist die Situation, in der man von einer Unterversicherung sprechen würde. Im optimalen Fall sollte die Versicherungssumme also mindestens so hoch wie der Gesamtwert des Hausrates sein.

Was ist eine Unterversicherung?

Von einer Unterversicherung spricht man im Rahmen der Hausratversicherung – und übrigens auch bei manch anderen Versicherungen – immer dann, wenn die Versicherungssumme geringer als der zu versichern Wert ist, also in diesem Fall der Hausrat. Daher lässt sich eine mögliche Unterversicherung sehr gut an einem Praxisbeispiel wie dem folgenden verdeutlichen:

  • Versicherungssumme: 45.000 Euro
  • Wert des Hausrates: 65.000 Euro
  • Unterversicherung: 20.000 Euro bzw. 30 Prozent

Für gewöhnlich wird eine Unterversicherung in Prozent angegeben. In unserem Beispielfall haben Sie den Gesamtwert des Hausrates also um 20.000 Euro geringer eingeschätzt, als er tatsächlich ist. Daraus ergibt sich auf Grundlage der zu niedrigen Versicherungssumme eine Unterversicherung in Höhe von 30 Prozent.

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Beim Festlegen der Versicherungssumme innerhalb der Hausratversicherung sollten Sie unbedingt vermeiden, dass diese geringer als der Gesamtwert des Hausrates ist. Um diesen möglichst gut abschätzen zu können, helfen zum Beispiel Rechnungen oder auch eine Recherche im Internet, wie der aktuelle Wert von Einrichtungsgegenständen oder Elektrogeräten in Ihrem Haushalt ist.

Welche Folgen hat eine Unterversicherung?

Unterversicherung des Hausrates - so schützen Sie sich vor einer Eigenbeteiligung

Das Problem an einer Unterversicherung ist, dass diese in der Praxis dazu führt, dass ein entstandener Versicherungsschaden nur anteilig übernommen wird. Hier gibt es seitens vieler Verbraucher einen Irrtum, der fatale Folgen haben kann. Manche Versicherungsnehmer sind nämlich der Auffassung, dass eine Unterversicherung lediglich dann relevant ist, wenn die Schadenssumme die Versicherungssumme übersteigt. Was ist damit gemeint?

Angenommen, Sie haben eine Versicherungssumme Höhe von 50.000 Euro gewählt. Der Hausrat hat jedoch einen Wert von 70.000 Euro. Sollte dann ein Schaden von beispielsweise 30.000 Euro eintreten, sind viele Versicherungsnehmer der Auffassung, dass dann keine Unterversicherung existiert, weil der Schaden geringer als die Versicherungssumme ist. Dem ist allerdings nicht zu, denn die Unterversicherung greift bereits ab dem ersten Euro an Schadenssumme. Lassen Sie uns also für dieses Beispiel einmal ermitteln, wie hoch die Unterversicherung ist und was dies im konkreten Schadensfall für den Versicherungsnehmer bedeuten würde:

  • Versicherungssumme 50.000 €
  • Wert des Hausrates: 70.000 €
  • Unterversicherung: 20.000 €  bzw. knapp 30 Prozent
  • Schaden: 30.000 €
  • Abzug wegen Unterversicherung: 9.000 Euro
  • Schadensregulierung: 21.000 Euro

Beim Schadensfall existiert also eine Unterversicherung in Höhe von ca. 30 Prozent. Dieser Prozentsatz wird dann vom Schadenswert subtrahiert, sodass die Versicherungsgesellschaft in diesem Beispiel nur die Differenz in Höhe von 21.000 Euro reguliert. Obwohl die Schadenssumme deutlich geringer als die Versicherungssumme ist, erstattet die Hausratversicherung in dem Beispielfall nur 21.000 Euro statt den vollen Schadensbetrag in Höhe von 30.000 Euro – ausschließlich aufgrund der vorliegenden Unterversicherung.

Wie kommt eine Unterversicherung überhaupt zum Vorschein?

Vielleicht fragen Sie sich an dieser Stelle, wie eine Unterversicherung in der Hausratversicherung überhaupt zum Vorschein kommen kann? Tatsächlich entdecken die Versicherer natürlich nicht jede vorhandene Unterversicherung, zumal sich der Wert des Hausrates im Laufe der Jahre natürlich deutlich verändern kann. Bei manchen Schadensfällen bestellen die Versicherer jedoch zur Überprüfung einen Sachverständigen, der dann den Gesamtwert des Hausrates schätzt.

Diese Experten kennen sich sehr gut bei den einzelnen Werten der Versicherungsgegenstände aus und können so auf jeden Fall größere Differenzen zwischen Versicherungssumme und dem tatsächlichen Gesamtwert des Hausrates ausmachen. Können Sie dann nicht das Gegenteil beweisen, insbesondere durch Rechnungen oder andere Nachweise, ist eine Unterversicherung relativ schnell entdeckt.

Tipp: Gesamtwert des Hausrates regelmäßig überprüfen

Wie zuvor bereits kurz erwähnt, kann sich der Gesamtwert eines Hausrates im Laufe der Jahre deutlich verändern. Insbesondere junge Erwachsene haben oft noch keine größeren Gegenwerte in ihrer Wohnung, sodass der Gesamtwert des Hausrates relativ gering ist. Im Laufe der Jahre kann man sich dann mehr leisten oder erweitert den Hausrat um einen Gegenstände und Elektrogeräte, sodass dessen Gesamtwert steigt. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, zumindest die Rechnungen von Gegenständen aufzubewahren, die einen Wert von mindestens mehreren Hundert Euro haben.

Auf dieser Grundlage sollten Sie den Gesamtwert Ihres Hausrates einmal festlegen und dann in regelmäßigen Abständen, beispielsweise alle drei Jahre, überprüfen. Daher sollten natürlich insbesondere teurere Sachwerte beachtet werden. Im Bedarfsfall ist es ratsam, anschließend die Versicherungssumme zur Hausratversicherung entsprechend zu erhöhen. So können Sie das Risiko deutlich senken, in eine Unterversicherung zu geraten.

Unterversicherungsverzicht als mögliche Lösung

Falls Sie sich schwer damit tun, den Gesamtwert Ihres Hausrates realistisch einzuschätzen, gibt es seitens nahezu aller Versicherer eine mögliche Lösung: den Unterversicherungsverzicht. Was hat es damit auf sich? Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet die Versicherungsgesellschaft Fall eines möglichen Schadens darauf, die Einrede der Unterversicherung geltend zu machen. Das bedeutet, dass keine Unterversicherung greift, selbst wenn die Versicherungssumme tatsächlich geringer als der Gesamtwert des Versicherten Hausrates ist. Allerdings gibt es eine Bedingung, die seitens der Versicherungsgesellschaft an einen Unterversicherungsverzicht geknüpft ist, nämlich dass Sie eine bestimmte Mindestversicherungssumme wählen.

Für gewöhnlich fordern die Versicherungsgesellschaften, dass die Versicherungssumme sich auf mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beläuft. Unter dieser Voraussetzung wird dann keine Einrede der Unterversicherung mehr im Schadensfall geltend gemacht und auch kein Sachverständiger bestellt, der den Gesamtwert des Hausrates schätzt und dementsprechend eine Unterversicherung feststellen könnte.

Wie eine solche Berechnung aussehen kann, zeigt das folgende Beispiel:

  • Wohnfläche: 90 m²
  • Versicherungssumme pro Quadratmeter: 600 €
  • Versicherungssumme Hausrat: 54.000 €

In dem Fall würde die Versicherungsgesellschaft also auf die Einrede der Unterversicherung verzichten, weil die Mindestversicherungssumme von 600 Euro pro Quadratmeter seitens des Versicherungsnehmers erfüllt wurde. Entsteht dann beispielsweise ein Schaden in Höhe von 30.000 Euro und beträgt der Gesamtwert des Hausrates 70.000 Euro, würde die Versicherungsgesellschaft dennoch die volle Schadenssumme begleichen – eben aufgrund des von ihr getätigten Unterversicherungsverzichts.

Ob der Unterversicherungsverzicht allerdings auch dann greift, wenn Sie die Versicherungssumme wissentlich zu gering ansetzen, ist meistens eine Einzelfallentscheidung. Um beim Beispiel zu bleiben: Haben Sie zum Beispiel relativ teure Gegenstände in Ihrer Wohnung, sodass der Gesamtwert des Hausrates sich zum Beispiel auf 100.000 Euro beläuft? Haben Sie allerdings trotzdem nur die Mindestversicherungssumme von 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewählt, kann dies durchaus seitens des Versicherers Konsequenzen haben.

Zwar hat er in dem Fall auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet, aber dennoch ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Hausrates und der Versicherungssumme so groß, dass eventuell die Schadensregulierung in vollem Umfang verweigert wird. Deshalb sollten Sie trotz des möglichen Unterversicherungsverzichts darauf achten, dass die Versicherungssumme gemessen am Gesamtwertes des Hausrates realistisch bleibt.

Fazit zur Unterversicherung in der Hausratversicherung

Die Unterversicherung ist im Rahmen der Hausratversicherung ein häufig unterschätztes Risiko. Viele Versicherungsnehmer sind der fälschlichen Meinung, dass die Unterversicherung nur dann relevant wäre, wenn die Schadenssumme höher als die Versicherungssumme ist. Da dies nicht der Fall ist, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherungssumme immer mindestens genauso hoch wie der Gesamtwert des Hausrates ist. Ist das Abschätzen schwer, können Sie durch einen Unterversicherungsverzicht erreichen, dass im Schadensfall der Versicherungsgeber keine Einrede der Unterversicherung geltend macht. Dann müssen Sie den Hausrat im Regelfall mit mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichern.

Quellen & Verweise[+]

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