Sebastian Buosi

Sebastian Buosi

Über die Versicherungswirtschaft zur klassischen Bank hin zu digitalen und alternativen Anlagen kam Sebastian früh mit Finanzthemen in Berührung. Dieses Interesse wurde dank der Möglichkeiten aus dem digitalen Wandel in der Finanzbranche weiter verstärkt. Daher hat er sich weiter auf Themen wie Bitcoin, NFT, Uhren und das nachhaltige Investieren spezialisiert.

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Joint Venture - alles, was es dazu zu wissen gibt

überprüft durch Finanzreport
Joint Venture - alles, was es dazu zu wissen gibt

Man hört immer wieder einmal davon, doch nur wenige wissen, was sich hinter dem Begriff eines sogenannten Joint Venture tatsächlich verbirgt. Um Licht ins Dunkle zu bringen, erläutert dieser kurze Ratgeber alles Wissenswerte zur vorliegenden Thematik, sodass man in Wirtschaftsangelegenheiten bald schon ebenfalls kompetent mitreden kann. Im Grunde genommen ist das Ganze aber ohnehin nicht allzu kompliziert.

Was ist ein Joint Venture überhaupt?

Zu Beginn bietet sich logischerweise die Klärung der zentralen Begrifflichkeit an, um darauf aufbauend weitere Ausführungen anfertigen zu können. Ein Joint Venture lässt sich recht simpel mit dem Wort Gemeinschaftsunternehmen ins Deutsche übersetzen, zumindest sinngemäß. Ganz genau müsste es nämlich gemeinsames Wagnis heißen. Damit ist das Grundlegende eigentlich schon gesagt. Einige Details gibt es natürlich dennoch zu nennen.

Aus Sicht des Handelsrechts liegt ein Joint Venture immer dann vor, wenn sich zwei oder durchaus auch mehr Firmen dazu entschließen, künftig gemeinsame Sache zu machen und zusammen auf ein Ziel hinzuarbeiten. Wer es juristisch noch genauer nehmen möchte, sollte sich folgenden Satz durchlesen, der es fachlich sozusagen auf den Punkt bringt. Bei einem Joint Venture handelt es sich um ein Vorhaben, das zumindest zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige Unternehmen miteinander planen, wobei sie sowohl die Führungsaufgaben, die Verantwortung und das wirtschaftliche Risiko teilen. Trotz des Joint Venture bleiben die beteiligten Unternehmen weiterhin eigenständig bestehen.

Selbstverständlich braucht ein solch großer Schritt eine solide Grundlage, die in diesem Fall durch den Joint-Venture-Vertrag gegeben ist. Hierin werden unter anderem die gemeinsamen Ziele definiert sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Kooperation wie etwa Fragen der Finanzierung oder Details zur Gewinnverteilung niedergeschrieben. Sollte es zu einem Joint Venture über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus kommen, müssen zusätzlich die entsprechenden nationalen Vorschriften Beachtung finden und schließlich natürlich auch eingehalten werden.

Im Übrigen lassen sich die Joint Ventures in unterschiedliche Kategorien einteilen, die meist anhand der folgenden Kriterien gebildet werden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Standort
  • Anzahl der Kooperationspartner
  • Kapitalbeteiligung bei gleichen oder ungleichen Partnern
  • Zeitlicher Rahmen der Zusammenarbeit
  • Klar definierter Kooperationsbereich

Es gibt jedoch noch mehr zu dieser spannenden Thematik festzuhalten. Hierzu zählen beispielsweise die diversen Gründe für die Entscheidung zugunsten der Bildung eines Joint Venture oder die verschiedenen Formen des Letztgenannten.

Joint Venture ist gleich Joint Venture?

Ein bisschen greift die zugegebenermaßen etwas provokante Fragestellung die Antwort vermutlich schon auf. Auch bei einem Joint Venture ist auf Verschiedenheiten zu achten, wenn man es ganz genau nehmen will. Welche zwei das im Konkreten sind, soll nachfolgend prägnant beschrieben werden.

Equity Joint Venture: Hierzu kommt es, wenn sich zwei oder mehr Geschäftspartner mit Kapitalbeteiligung zusammenschließen. Es handelt sich dann um eine rechtlich selbständige Unternehmung. Die Kapitalbeteiligung jedes Einzelnen fällt individuell aus, sodass an dieser Stelle keine pauschalen Aussagen möglich sind. In der Regel ist es aber so, dass die Höhe der Beteiligung unmittelbar mit dem Ausmaß der Entscheidungsbefugnisse zusammenfällt. Die untenstehenden Punkte zeigen, worauf es bei einem Equity Joint Venture sonst noch ankommt.

  • Die Laufzeit beträgt meist zwischen drei und fünf Jahrzehnte
  • Gewinne wie auch Verluste werden zwischen den Parteien aufgeteilt
  • Das Unternehmen stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar
  • Die Profitentnahme ist manchmal nur in Absprache mit den Behörden möglich
  • Produkte können importiert und exportiert werden
  • Ausländische Mitarbeiter können beschäftigt und Landnutzungsrechte gekauft werden

Contractual Joint Venture: Bei dieser Eigenart wird kein Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Die Geschäftspartner haben vielmehr lediglich Verträge geschlossen, die Dinge wie beispielsweise Kosten, Risiken sowie die Gewinnverteilung regeln. Weiterhin zu berücksichtigen sind die untenstehend aufgelisteten Aspekte.

  • Vertragliche Grundlagen lassen sich relativ offen gestalten
  • Alle Partner können direkt haftbar gemacht werden 
  • Stimmrechte werden für gewöhnlich frei verteilt 
  • Die Kosten während der Gründung fallen vergleichsweise niedrig aus
  • Gewinne und Verluste können zwischen den Partnern frei verteilt werden
  • Die Partner haften nicht unbedingt mit ihren Einlagen

Warum entscheidet man sich eigentlich für ein Joint Venture?

Auch diese Frage ist aufgrund der in der Praxis zu beobachtenden individuellen Umstände nicht ohne Weiteres zu beantworten. Allerdings liefert die Vergangenheit einige Indizien, die zumindest zur Orientierung herangezogen werden können und dies auch sollten. Oftmals haben die nun vorgestellten Gründe einen zentralen Einfluss darauf, ob man sich letztlich tatsächlich für ein Joint Venture entscheidet oder eben nicht.

Ein Hauptmotiv bildet die Aufteilung der unternehmerischen Risiken, die keineswegs unterschätzt werden dürfen. Ferner kann auch die Nutzung lokaler Marktkenntnisse eines Partnerunternehmens eine große Rolle spielen. Darüber hinaus fließen nicht selten die Verfügbarkeiten bestimmter Ressourcen in die Entscheidungsfindung mit ein.

Am Ende steht jedenfalls das Ziel, zusammen Synergien zu schaffen und von diesen wiederum möglichst umfangreich zu profitieren. Die Kombination der jeweiligen Stärken kann im besten Fall sogar zu unverhofften Wettbewerbsvorteilen führen. Damit dies jedoch auch funktionieren kann, ist es unabdingbar, etwaige Missverständnisse schon im Vornherein auszuräumen. Besonders gut funktioniert dies etwa durch die Definition klarer Ziele und Erwartungen, die dann aber auch deutlich und verbindlich kommuniziert werden müssen. 

Überdurchschnittlich verbreitet sind beziehungsweise waren Joint Ventures übrigens im US-amerikanischen Raum. In der Nachkriegszeit nutzten viele in den USA ansässige Firmen ihre Verbindungen zu ausländischen Gesellschaften, um ihre unmittelbaren Handelsgrenzen auszuweiten. Ferner legen auch heute noch vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer großen Wert darauf, bei etwaigen Direktinvestitionen regionale Partnerunternehmen zu beteiligen. Damit lässt sich erklären, warum Joint Ventures nicht immer ausschließlich auf kooperative Zwecke abzielen, sondern manchmal einfach nur erzwungen sind.

Doch selbstverständlich hat jede Medaille sprichwörtlich zwei Seiten. Damit gibt es selbst bei den vielgelobten Joint Ventures so manchen negativen Punkt, der nicht unter den Tisch gekehrt werden sollte. Zu nennen ist in diesem Zuge insbesondere der erhöhte organisatorische Aufwand, der schon einige Projekte ausgebremst haben dürfte. Vorkommen können überdies auch sprachliche sowie kulturelle Barrieren, auch wenn diese eher die Ausnahme darstellen sollten. Selten sprechen auch gesetzliche Auflagen beziehungsweise Hürden gegen die Gründung eines Joint Venture.

Welche Rechtsform hat ein Joint Venture normalerweise?

In den häufigsten Fällen entscheiden sich die Verantwortlichen für eine Kapitalgesellschaft, also entweder für eine GmbH oder gar für eine AG. Aus buchhalterischer Sicht ist die Wahl enorm wichtig. Für Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften sind nämlich beispielsweise die Vorschriften des HGB bindend. Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt das wiederum nicht. Sie muss keinen speziellen Pflichten bezüglich der Buchführung und der Rechnungslegung nachkommen.

Fazit

Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen aus unterschiedlichsten Gründen und zu diversen Zwecken wird es auch in Zukunft weiter geben. Das ist quasi sicher. Fraglich bleibt jedoch, ob ein Joint Venture tatsächlich immer die beste Alternative ist oder ob es nicht sinnvollere Optionen zu erwägen gäbe. Nicht immer ist in der Vergangenheit nämlich alles nach Plan gelaufen. Das allerdings ist nicht weiter verwunderlich. Alles in allem überwiegen die Vorteile eines Joint Venture dann doch deutlich. 

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