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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Das Girokonto ist für viele Menschen das Konto, welches die meisten Kosten verursacht. Das gilt sowohl für die Kontoführungsgebühren als auch eventuelle Dispozinsen, die bei Inanspruchnahme des Dispositionskredites anfallen. Aus dem Grund spielen zahlreiche Kunden mit dem Gedanken, ihr Girokonto zu kündigen und dann zu wechseln.

In unserem Beitrag möchten wir zunächst erklären, was Sie tun müssen, wenn Sie Ihr bisheriges Girokonto kündigen möchten und was Sie in dem Zusammenhang beachten sollten. Dazu gehen wir unter anderem darauf ein, was grundsätzlich für die Kündigung des Girokontos sprechen kann, warum Sie zuerst ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen sollten, was die Kontoauflösung beinhalten sollte und welche Kosten im Zusammenhang mit dem Girokonto kündigen anfallen können.

Was spricht für die Kündigung eines Girokontos?

Die meisten Bankkunden haben natürlich gute Gründe, wenn sie sich für die Kündigung ihres bisherigen Girokontos entscheiden. Typische Ursachen, die zum Beispiel bei Fragen an betroffene Kunden angegeben werden, sind:

  • Schlechter Service
  • Unzufriedenheit mit der Bank oder dem Mitarbeiter
  • Hohe Gebühren
  • Zu wenig Funktionen
  • Wenig oder keine Geldautomaten zum Bargeld verfügen
  • Online-Banking unverständlich oder TAN-Verfahren zu kompliziert

Der Hauptgrund für die Kündigung eines Girokontos ist sicherlich, dass die Gebühren relativ hoch sind und Sie deshalb bei einer anderen Bank oft Kosten einsparen können. Aber auch die Unzufriedenheit mit den Leistungen bzw. dem Service der Bank oder einzelnen Mitarbeitern führt in der Praxis häufiger dazu, dass das Girokonto gewechselt und demzufolge bei der bisherigen Bank gekündigt wird.

Ein rein praktischer Grund ist zudem, dass Sie umziehen, beispielsweise aufgrund eines Jobwechsels. Wenn Sie dann noch ein Filialnetz bevorzugen, müssen Sie häufig zwangsläufig eine andere Bank wählen und dementsprechend auch das Girokonto wechseln. Zu wenig Leistungen und Funktionen sowie ein – zumindest aus Sicht des Kunden – zu kompliziertes Online-Banking sind ebenfalls Gründe, die durchaus für die Kündigung des Girokontos sprechen können.

Wann darf ich mein Girokonto kündigen?

Wenn Sie Ihr Girokonto der bisherigen Bank kündigen möchten, müssen Sie dafür keine Begründung angeben. Darüber hinaus ist es auf Grundlage des Paragraphen 675 BGH so, dass Sie das Konto jederzeit kündigen dürfen. Im Gegensatz zu anderen Bankkonten, insbesondere bei Sparkonten, müssen Sie keine gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Allerdings ist es den Banken erlaubt, innerhalb ihrer AGBs festzulegen, dass die Frist zur Kündigung einen Monat betragen darf. Das ist allerdings gleichzeitig die längste Frist, die seitens des kontoführenden Kreditinstitutes festgelegt werden darf.

Erst neues Konto eröffnen, dann altes kündigen?

Falls Sie die Kündigung Ihres bisherigen Girokontos in Angriff nehmen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie auch ein neues Girokonto haben. Die Kreditinstitute in Deutschland sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, jedem Kunden ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Ausnahme ist lediglich, dass bisher noch kein Girokonto existiert, weil es das Recht auf das „Konto für jedermann“ gibt. Haben Sie jedoch bereits ein Girokonto bei einer Bank, ist ein neues Kreditinstitut nicht dazu verpflichtet, ein weiteres zu eröffnen, auch wenn Sie das bisherig Konto kündigen wollen.

Sie sollten also im ersten Schritt ein neues Konto eröffnen und erst – von der Reihenfolge her – danach die Kündigung Ihres bisherigen Kontos vornehmen. In dem Zusammenhang empfiehlt es sich, zunächst die Angebote am Markt zu vergleichen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie sich auch für ein möglichst günstiges Girokonto entscheiden, welches Sie zum Beispiel durch den Anbietervergleich gefunden haben.

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Beim Vergleich der Girokonten sollten Sie insbesondere auf die Kosten achten. Diese bestehen nicht nur aus den Kontoführungsgebühren, sondern sonstigen Gebühren für Extraleistungen und auch die Höhe des Dispozinses sollten Sie beachten, wenn Sie Ihr eigenes Girokonto kündigen und bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen.

Wie kündige ich mein Girokonto im Detail?

Wenn Sie Ihr bisheriges Girokonto kündigen1Girokonto kündigen: Das sollten Sie unbedingt beachten – … Weiterlesenmöchten, müssen Sie bei der Bank eine sogenannte Kontoauflösung bzw. Kontolöschung beantragen. In aller Regel muss dieser Antrag schriftlich erfolgen, entweder per seitens der Bank vorgesehenem Formular, oft auch als Online-Formular, oder alternativ werden mittlerweile häufig auf E-Mails oder ein Telefax akzeptiert.

Die Kündigung ist auf jeden Fall rechtlich notwendig, da bei der Eröffnung des Girokontos zwischen Ihnen und dem Kreditinstitut ein rechtlich bindender Vertrag geschlossen wurde. Dieser muss anschließend durch die Kündigung beendet werden, nämlich indem das Konto seitens der Bank aufgelöst wird. Wenn es kein Formular oder Online-Formular seitens der Bank gibt oder Sie die Kündigung selbst formulieren möchten, dann sollte das Schreiben insbesondere die folgenden Angaben haben:

  • Ihr vollständiger Name nebst Anschrift
  • Name des Kreditinstitutes
  • Wunsch der Kündigung erwähnen (Betreff)
  • Ihre IBAN bzw. Kontonummer
  • Ihre neue Bankverbindung (IBAN)
  • Name und Bankleitzahl der neuen Bank

Mit diesen Angaben hat es die Bank recht einfach, die entsprechenden Daten zuzuordnen zum Beispiel ein Guthaben auf Ihr neues Girokonto zu überweisen. Auch deshalb ist es übrigens wichtig, dass Sie zuerst ein neues Girokonto eröffnen, bevor das bestehende Konto bei der alten Bank aufgelöst wird.

Was passiert bei einem negativen Saldo?

Eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Bank Ihrem Wunsch der Kündigung entspricht und das bisherige Girokonto aufgelöst, besteht darin, dass dort kein Sollsaldo mehr existiert. Oftmals ist das jedoch der Fall, wenn Sie zum Beispiel Ihren zugesagten Dispositionskredit in Anspruch genommen haben. In dem Fall wird das Kreditinstitut Sie bitten, das Konto zunächst auszugleichen. Dazu teilt Ihnen der Mitarbeiter normalerweise einen sogenannten Auflösungssaldo mit. Dieser besagt, wie viel Geld Sie auf Ihr Konto transferieren müssen, damit der Kontostand exakt Null ist. Befindet sich hingegen ein Guthaben auf Ihrem Girokonto, wird die Bank – nach Ihren Anweisungen – diesen Betrag auf das neue Konto überweisen.

Was beinhaltet der Kontowechsel- bzw. Umzugsservice?

Die Kündigung Ihres bisherigen Girokontos können Sie selbst in die Wege leiten, indem Sie der entsprechenden Bank wie zuvor erläutert mitteilen, dass das Girokonto aufgelöst werden soll. Die meisten Kreditinstitute bieten allerdings auch einen bestimmten Service an, der Ihnen diese und noch andere Arbeiten abnimmt. Das Angebot wird oft unter den folgenden Bezeichnungen offeriert:

  • Umzugsservice
  • Kontowechsel-Service
  • Konto-Umzugsservice

All diese Bezeichnungen treffen auf sehr das gleiche Angebot zu. In dem Fall übernimmt das neue Kreditinstitut, bei dem Sie gerade das Girokonto eröffnet haben, die administrativen Aufgaben. Das bedeutet, dass gewöhnlich im Rahmen des Kontowechsel-Services folgende Maßnahmen seitens des neuen Kreditinstitutes eingeleitet werden:

  • Kündigung des Kontos bei der bisherigen Bank
  • Übernahme der existierenden Daueraufträge
  • Mitteilung an die Zahlungsempfänger (bei Lastschrifteinzug) über die neue Bankverbindung
  • Optional: Übernahme des Dispositionskredites

Diese Maßnahmen, insbesondere das Einrichten neuer Daueraufträge und auch die Mitteilung an Zahlungsempfänger, dass sich Ihre Bankverbindung ändert, müssten Sie ohne den Wechselservice selbst durchführen. Normalerweise berechnen die Banken für diesen Service keine Gebühren, da sie sich in der Regel darüber freuen, dass Sie mit Ihrem Girokonto weg von der alten zur neuen Bank wechseln. Aber darf eigentlich die auflösende Bank für ihre Arbeiten eine Gebühr verlangen?

Welche Kosten fallen für die Kündigung des Girokontos an?

Girokonto kündigen - so funktioniert es
Girokonto kündigen – so funktioniert es

Bis vor geraumer Zeit war es bei den Kreditinstituten üblich, dass für die Auflösung eines Girokontos eine gewisse Gebühr in Rechnung gestellt wurde, beispielsweise einmalig 10 oder 20 Euro. Seit einigen Jahren ist das allerdings nicht mehr erlaubt. Im BGB steht nämlich, dass die Banken eine Auflösung des Girokontos kostenfrei durchführen müssen und dementsprechend keine extra Gebühren dafür verlangen dürfen.

Was passiert nach der Kündigung?

Gehen wir in diesem Fall davon aus, dass Sie keinen beschriebenen Kontowechsel-Service in Anspruch nehmen, sondern sich selbst um die Kündigung Ihres alten Girokontos kümmern möchten. Dann sollten Sie noch einige Punkte beachten, insbesondere:

  • Daueraufträge neu einrichten
  • Zahlungsempfängern Ihre geänderte Bankverbindung mitteilen
  • Ihre Bankverbindung in Onlineshops und an anderen Orten im Internet ändern
  • Dispositionskredit bei der neuen Bank beantragen (wenn gewünscht)
  • Online-Banking beantragen
  • Eventuell neue Kreditkarte beantragen

Wie Sie erkennen, hängen durchaus einige nützliche Leistungen und Services an einem Girokonto, an die Sie vielleicht zunächst nicht unbedingt denken. Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr neues Konto möglichst die gleichen Funktionen und Leistungen beinhaltet und Sie diese nutzen können, die Sie schon von Ihrem alten Konto gewohnt waren. Allgemein kann es durchaus mit einem größeren Aufwand verbunden sein, wenn zum Beispiel im Internet an vielen Stellen die gespeicherte Bankverbindung geändert werden muss.

Darüber hinaus sollten Sie bereits vor dem Wechsel daran denken, dass die neue Bank nicht unbedingt zwangsläufig dazu bereit ist, einen zuvor bestehenden Dispositionskredit bei Ihrem bisherigen Kreditinstitut ebenfalls einzurichten. Hier ist es auf jeden Fall hilfreich, wenn Sie gegenüber der Bank folgenden Dokumente vorlegen können:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsbescheinigungen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Sollte kein negativer Eintrag in der Schufa gespeichert sein, wird das neue Kreditinstitut in aller Regel nichts dagegen haben, Ihnen ebenfalls einen Dispositionskredit einzurichten. Darüber hinaus benötigen Sie normalerweise eine neue Kreditkarte, da diese natürlich an das bisherige Girokonto gekoppelt ist. Gleiches gilt ebenfalls für die Bankkarte, mit der Sie zum Beispiel an Geldautomaten Bargeld verfügen können.

Darf die Bank meiner Kündigung des Girokontos widersprechen?

Grundsätzlich darf das bisher kontoführende Kreditinstitut nicht widersprechen, wenn Sie Ihr Girokonto auflösen möchten. Lediglich unter der Voraussetzung, dass Sie entweder die Kündigungsfrist nicht eingehalten und vor allem noch ein Sollsaldo auf dem Konto besteht, kann das Kreditinstitut natürlich die Auflösung verzögern. Sie müssen das Konto dann erst ausgleichen, bevor die Kündigung akzeptiert und Ihr bisheriges Girokonto aufgelöst wird. Davon abgesehen allerdings muss das Kreditinstitut Ihrem Wunsch entsprechend und das Girokonto schnellstmöglich auflösen. Normalerweise müssen Sie hier mit einer Bearbeitungszeit zwischen wenigen Tagen und bis zu manchmal zwei Wochen rechnen.

Wie gehe ich bei einem Girokonto im Ausland vor?

Manche Bankkunden haben ihr Girokonto nicht bei einem deutschen Kreditinstitut, sondern bei einer ausländischen Bank. Daher stellt sich durchaus die Frage, wie deine die Kündigung erfolgen muss. Der Weg ist im Prinzip der gleiche, der allerdings naturgemäß in der Regel online durchgeführt wird. Das bedeutet, dass Sie der ausländischen Bank zum Beispiel eine E-Mail mit dem Wunsch der Kündigung als Schreiben im Anhang senden oder ein Telefax verschicken. Da mittlerweile zwischen den Banken ohnehin vieles digital und online passiert, wird auch diese Kontokündigung im Normalfall relativ zügig abgewickelt werden.

Quellen & Verweise[+]

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