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Finanzreport Redaktion

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Die meisten Bankkunden kommen mittlerweile schon in Kindes- oder Jugendalter mit den ersten Bankprodukten in Berührung, nämlich zum einen mit dem klassischen Sparbuch und zum anderen dem ersten, eigenen Girokonto. Zahlreiche Kreditinstitute bieten dies zum Beispiel unter der Bezeichnung Kinderkonto an. Ebenfalls wird alternativ auch vom Taschengeldkonto gesprochen, welches Schülern zum ersten Mal bereitgestellt wird.

Wir möchten uns damit beschäftigen, worum es sich beim Kinderkonto für den Nachwuchs handelt und worauf Sie in dem Zusammenhang bei einem Taschengeldkonto als Eltern achten sollten. Ferner beantworten wir einige Fragen, zum Beispiel, ob ein solches Taschengeldkonto auch zum Ansparen geeignet ist und ob Kinder die Möglichkeit haben, das Girokonto zu überziehen.

Worum handelt es sich bei einem Taschengeldkonto?

Mit einem Taschengeldkonto meinen die Banken nahezu ausnahmslos ein Girokonto, welches für Minderjährige angeboten wird. Je nach Kreditinstitut gibt es ganz unterschiedliche Produktbezeichnungen. Die gängigsten sind:

  • Taschengeldkonto
  • Kinderkonto
  • Schülerkonto
  • Jugendgiro
  • Jugendkonto

Mit allen Bezeichnungen wird zum Ausdruck gebracht, dass es in dem Fall Minderjährige sind, die das entsprechende Konto haben. Da es sich also beim Taschengeldkonto um ein Girokonto handelt, dient dies in erster Linie den Zahlungsverkehr. Zwar haben Kinder und Jugendliche naturgemäß noch kaum Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge, die über das Konto laufen könnten. Darum geht es bei einem Kinderkonto auch weniger, sondern im Vordergrund steht, dass die Schüler und Jugendlichen lernen, selbstständig mit ihrem eigenen Geld umzugehen.

Wie funktioniert ein Kinderkonto?

Das Kinderkonto funktioniert vom Grundsatz her genauso, wie Sie es von Ihrem eigenen Girokonto kennen. Das bedeutet, es können Überweisungen auf das Konto stattfinden, der minderjährige Kontoinhaber kann aber natürlich auch Transaktionen von seinem Konto veranlassen. Im Bereich des Zahlungsverkehrs gibt es dementsprechend kaum Einschränkungen des Taschengeldkontos, wenn man es mit einem gewöhnlichen Girokonto für Erwachsene vergleicht.

Welche Einschränkungen gibt es beim Kinderkonto?

Wenn wir das Taschengeldkonto mit einem gewöhnlichen Girokonto vergleichen, dann geht es im Wesentlichen eine Einschränkung. Diese besteht darin, dass keine Kontoüberziehung stattfinden darf. Minderjährigen ist es in Deutschland nämlich gesetzlich verboten, Schulden zu machen. Wenn jedoch das Girokonto im Minus wäre, wäre der Kontoinhaber damit Schulden gegenüber der Bank eingegangen. Daher sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, ein Kinderkonto als Guthabenkonto zu führen. Das bedeutet nichts anderes, als dass das Girokonto ausschließlich im Haben geführt werden darf.

Damit verbunden ist eine weitere Einschränkung des Taschengeldkontos, nämlich dass die Bank selbstverständlich keinen Dispositionskredit einräumen darf. Darüber hinaus erhalten minderjährige Kontoinhaber in aller Regel auch keine Kreditkarte zum Konto, weil diese wiederum oft mit einem Kreditlimit versehen ist. Einzige Ausnahme sind mitunter Prepaid-Kreditkarten, weil damit wiederum nur innerhalb des Guthabens verfügt werden kann. Ebenfalls gibt es meistens Einschränkungen beim Online-Banking, was allerdings von Bank zu Bank unterschiedlich ist.

Zusammengefasst sind es die folgenden Leistungen, die beim Taschengeldkonto im Vergleich zu einem gewöhnlichen Girokonto fehlen:

  • Keine Kontoüberziehung möglich
  • Keine Einräumung eines Dispositionskredites
  • Keine (gewöhnliche) Kreditkarte
  • Kein Online-Banking oder sehr enge Limits

Alle anderen Zahlungsverkehrsfunktionen, wie zum Beispiel das unbare Bezahlen mit der girocard in Geschäften oder auch das Einrichten von Daueraufträgen, können minderjährige Kontoinhaber für gewöhnlich in Anspruch nehmen.

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Mit einem Taschengeldkonto stehen den minderjährigen Kontoinhabern alle wichtigen Zahlungsverkehrsfunktionen zur Verfügung. Das bedeutet, dass zum Beispiel Überweisungen getätigt werden können und auch, dass der Kontoinhaber mit seiner Bankkarte am Geldautomaten Bargeld verfügen kann.

Für wen bieten Banken ein Taschengeldkonto an?

Das Taschengeldkonto1Konto für Kinder und Jugendliche – https://www.test.de/Konto-fuer-Kinder-und-Jugendliche-Gratis-Konten-und-guenstige-Konten-4731064-0/ – Abgerufen am 17.08.22 richtet sich als Kinderkonto eindeutig an Minderjährige. Ab welchem Alter die Kreditinstitute allerdings ein solches Jugendkonto anbieten, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Viele kontoführende Institute setzen die Grenze frühestens mit sechs oder sieben Jahren, wenn das Kind also erstmals eine Schule besucht. Andere Banken stellen ein Girokonto zum Beispiel erst ab 12 oder 13 Jahren zur Verfügung, wenn also schon von Teenagern gesprochen werden kann.

Ab wann ist ein Taschengeldkonto überhaupt sinnvoll?

Viele Eltern werden sich fragen, ob und ab welchem Alter ein Kinderkonto überhaupt sinnvoll ist. Die wesentliche Intention zum Eröffnen eines Taschengeldkontos ist nach wie vor, dass Kinder und Jugendliche dadurch lernen, mit ihrem eigenen Geld zu haushalten. Das bedeutet, dass die Eltern zum Beispiel per Dauerauftrag monatlich das Taschengeld in Höhe von 100 Euro auf das Kinderkonto überweisen und der Jugendliche dann frei darüber verfügen darf.

Auf diese Weise lernen Kinder und Jugendliche nicht nur, wie sie mit ihrem Geld umgehen, sondern gleichzeitig zumindest in den Grundzügen das Bankgeschäft kennen. Auf diese Weise werden die Kontoinhaber schnell mit typischen Vorgängen vertraut gemacht, wie zum Beispiel dem Abheben von Bargeld an Geldautomaten. Zudem ist es für Eltern natürlich bequem, wenn sie das Taschengeld zum Beispiel nicht mehr wöchentlich in bar auszahlen müssen, sondern einfach dementsprechend einen Dauerauftrag einrichten.

In der Zusammenfassung ist das Einrichten eines Taschengeldkontos also durchaus sinnvoll und kann auch schon im Alter von sechs oder sieben Jahren erfolgen:

  • Selbstständigkeit wird gefördert
  • Schnelles Lernen des Bankverkehrs
  • Verantwortungsvoll mit dem eigenen Geld umgehen

Dürfen Kinder ein Taschengeldkonto alleine eröffnen?

Manche Eltern haben die Sorge, dass ihr Kind einfach zur Bank gehen könnte, um dort eigenständig ein Taschengeldkonto zu öffnen. Das ist allerdings nicht möglich, denn zumindest in Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass bei einer Kontoeröffnung von Minderjährigen immer die Eltern als gesetzliche Vertreter zustimmen müssen. Die Bank darf also auf keinen Fall ein Taschengeldkonto und auch kein anderes Bankkonto auf den Namen Ihres Kindes eröffnen, ohne dass Sie als Eltern zuvor ihre Zustimmung erteilt haben. Deshalb müssen Sie stets auf dem entsprechenden Kontoeröffnungsantrag mit unterschreiben und sich legitimieren.

Nach der Kontoeröffnung steht Ihnen übrigens ein Verfügungsrecht zu. Das bedeutet, dass Sie als Elternteile genauso das Recht haben, von dem Girokonto Ihres Kindes Geld abzuheben, wie es beim Kind selbst der Fall ist. Trotzdem dürfen Sie nicht einfach größere Summen vom Konto abheben, denn vom Grundsatz her gehört das Geld natürlich dennoch Ihrem Kind. Diesbezüglich gab es in der Vergangenheit schon oft gerichtliche Auseinandersetzungen, sodass Sie tatsächlich vorsichtig im Umgang mit dem Geld Ihres Kindes sein sollten.

Was kostet ein Kinderkonto?

Kinderkonto für den Nachwuchs - darauf sollten Sie beim Taschengeldkonto achten

Während viele Banken bei gewöhnlichen Girokonten für Erwachsene mittlerweile die kostenlosen Angebote aus dem Programm genommen haben, ist es bei einem Jugendgiro Konto nach wie vor eher üblich, dass dieses kostenfrei geführt wird. Das bedeutet, dass für ein Taschengeldkonto in den meisten Fällen keine Kontoführungsgebühren anfallen. Manche Banken zahlen sogar noch einen kleinen Guthabenzins, auch wenn sich dieser normalerweise eher im Bereich von bis zu 0,5 Prozent bewegt.

Mitunter gibt es auch eine Prämie für die Kontoeröffnung, wie zum Beispiel bestimmte Werbeartikel oder einen Gutschein über 10 Euro, der praktisch als Bargeld auf das Konto eingezahlt werden kann. Aufgrund dieser Tatsache macht es für Sie als Eltern durchaus Sinn, die verschiedenen Angebote im Bereich der Taschengeldkonten miteinander zu vergleichen. Dabei sollten Sie zusammengefasst auf die folgenden Konditionen achten:

  • Kostenfrei oder Kontoführungsgebühren?
  • Guthabenzins?
  • Prämien / Bonus für die Kontoeröffnung?

Eignet sich das Schülerkonto zum Sparen?

Manche Eltern halten es für sinnvoll, das Taschengeldkonto auch als Sparkonto in Anspruch zu nehmen. Das trifft vor allem dann zu, wenn die Bank einen Guthabenzins zahlt. Generell ist das allerdings keine gute Idee. Selbst wenn es eine Verzinsung für Guthaben gibt, so bewegt sich diese meistens nur im eher „symbolischen“ Bereich von vielleicht 0,5 oder maximal 1,0 Prozent. Daher sollten Sie das Schülerkonto wirklich vorwiegend zum Zahlungsverkehr einsetzen. Zum Sparen gibt es auch für Kinder deutlich bessere Alternativen, wie zum Beispiel einen ETF-Sparplan oder speziellere Produkte zum Vermögensaufbau.

Spricht etwas gegen die Eröffnung eines Taschengeldkontos?

Prinzipiell hat das Taschengeldkonto einige Vorteile, wie zum Beispiel, dass Kinder und Jugendliche auf diese Weise schnell den Umgang mit Geld lernen. Da eine Kontoüberziehung nicht stattfinden kann, der minderjährige Kontoinhaber demzufolge keine Schulden eingeht, gibt es im Grunde keinen nennenswerten Nachteil, mit dem ein Kinderkonto verbunden sein könnte. Dies gilt besonders unter der Voraussetzung, dass es sich um ein meistens ohnehin kostenfreies Girokonto handelt. Demzufolge spricht im Prinzip nichts dagegen, wenn Sie zum Beispiel für Ihren zehnjährigen Sohn oder Ihre siebenjährige Tochter ein Taschengeldkonto bei der Bank eröffnen.

Fazit zum Taschengeldkonto

Beim Taschengeldkonto handelt sich heutzutage um ein vollkommen übliches Kinderkonto, welches zahlreiche Banken den Minderjährigen – über deren Eltern – anbieten. Da es kein Risiko gibt, weil das Taschengeldkonten ausschließlich als Guthabenkonten geführt werden dürfen, brauchen Eltern keinerlei Bedenken bei der Einrichtung des Kontos zu haben. Meistens sind Jugendkonten ohnehin kostenfrei und manchmal gibt es sogar eine kleine Guthabenverzinsung oder eine Prämie.

Quellen & Verweise[+]

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