Nicht nur für Privatkunden, sondern ebenfalls für Gewerbetreibende ist ein Geschäftskonto von großer Bedeutung. Das Girokonto wird in Anspruch genommen, um darüber den gesamten Zahlungsverkehr des Unternehmens oder des Selbstständigen abzuwickeln. Nach wie vor handelt es sich beim Geschäftskonto um das Bankprodukt, bei dem für Kunden in der Regel die meisten Kosten anfallen, abgesehen natürlich von einem Kredit mit zu zahlenden Zinsen.
Die meisten Banken sind im Geschäftskundenbereich aktiv, sodass unter anderem auch ein Girokonto für Gewerbetreibende angeboten wird. Wir möchten in unserem Beitrag vor allem darauf eingehen, worauf Sie im Zusammenhang mit einem Geschäftskonto achten sollten. Dazu gehört auch, welche Gebühren im Zusammenhang mit einem Geschäftskonto anfallen und wie Sie eventuell die Möglichkeit haben, Kosten einzusparen.
Was ist ein Geschäftskonto?
Als Geschäftskonto wird ein Girokonto bezeichnet, welches die Banken Gewerbetreibenden anbieten, demzufolge ihren Geschäftskunden. Von den Leistungen her entspricht das Geschäftskonto im Prinzip einem Privatgirokonto, welches die Banken Privatkunden zur Verfügung stellen. Es handelt sich also um ein Zahlungsverkehrskonto, welches dazu dient, dass darüber Eingänge und Ausgänge verbucht werden können.
Das Geschäftskonto ist mit einer Reihe von Leistungen verbunden, die sich im Bereich Zahlungsverkehr ergeben. So können Sie das Konto für Gewerbetreibende zum Beispiel für die folgenden Vorgänge in Anspruch nehmen:
- Überweisungen tätigen
- Dauerauftrag einrichten
- Bargeldlos Zahlen mittels Bankkarte
- Bargeldlos Zahlen mittels Kreditkarte
- Bargeld am Geldautomaten verfügen
- Online-Banking
- Kontoüberziehung (Kontokorrentkredit)
Das Geschäftskonto beinhaltet demnach eine Reihe von Leistungen, die natürlich für die Bank mit Kosten verbunden sind. Das ist die Grundlage dafür, dass diese Aufwendungen in Form von Gebühren an die Kunden weitergegeben werden. Daher möchten uns im weiteren Verlauf des Beitrages damit beschäftigen, welche Kosten es im Zusammenhang mit einem Geschäftskonto geben kann.
Welche Kosten stellen Banken in Rechnung – eine Übersicht
Es gibt mehrere Kostenarten, die im Zusammenhang mit einem Geschäftskonto stehen können. Dazu zählen in erster Linie:
- Kontoführungsgebühren
- Gebühren für besondere Leistungen
- Zinsen für Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites
Mit diesen Kosten wollen wir uns etwas näher beschäftigen, sodass auch Sie beim Geschäftskonto für Gewerbetreibende wissen, mit welchen Aufwendungen Sie ungefähr rechnen müssen.
Kontoführungsgebühren: Regelmäßige Aufwendungen für Gewerbetreibende
In erster Linie fallen auch beim Geschäftskonto für Gewerbetreibende die sogenannten Kontoführungsgebühren1Erstattung rechtswidriger Erhöhungen – https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/ – Abgerufen am 19.08.22an. Wie der Name schon sagt, stellen die Kreditinstitute diese Gebühren in Rechnung, um für die Führung des Geschäftskontos ein Entgelt zu vereinnahmen. Bei den Kontoführungsgebühren gibt es auch bei Geschäftskunden zum Teil unterschiedliche Gebührenmodelle und Preise, sodass ein Vergleich der jeweiligen Banken für Kunden nicht immer einfach ist. Die Kontoführungsgebühren beziehen sich normalerweise auf die regulären Standardleistungen, mit denen die Kosten abgegolten sind. Dazu gehört zum Beispiel die Einrichtung eines Dauerauftrages, Überweisungen tätigen, mit Bank- oder Kreditkarte zahlen sowie das gesamte Online-Banking.
Die meisten Kreditinstitute bieten ihren Kunden eines oder mehrere der folgenden Gebührenmodelle an, wenn wir uns im Bereich der Kontoführungsgebühren bewegen:
- Grundgebühr pro Monat
- Abrechnung pro Buchungsposten
- Mischung aus Grundgebühr plus Abrechnung je Buchungsposten
Insbesondere in den letzten Jahren haben sich immer mehr Kreditinstitute dafür entschieden, ihren Kunden das zuerst aufgeführte Modell anzubieten. Dies beinhaltet, dass die Kontoführungsgebühren jeden Monat aus einem festen Betrag bestehen, nämlich aus den sogenannten Grundgebühren. Diese beinhalten alle Standardleistungen und es werden nicht zusätzlich sämtliche Buchungsposten einzeln abgerechnet. Das Gebührenmodell auf Grundlage der Grundgebühr sieht also so aus, dass Sie zum Beispiel monatlich fest 15 Euro für die Nutzung Ihres Girokontos in Form der Kontoführungsgebühren zahlen.
Das zweite Gebührenmodell nutzen ebenfalls eine Reihe von Banken, wenn es um das Geschäftskonto für Gewerbetreibende geht. In dem Fall gibt es keine feste, monatliche Gebühr. Stattdessen wird jeder einzelne Buchungsposten, der auf dem Girokonto zu finden ist, einzeln abgerechnet. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel pro Buchungsposten 0,30 € zahlen müssen.
Das dritte Gebührenmodell, welches Banken häufiger beim Geschäftskonto für Gewerbetreibende offerieren, beinhaltet eine Mischung aus Grundgebühr und der Abrechnung von Buchungsposten. In diesem Fall werden allerdings meistens nicht alle Einzelposten abgerechnet, sondern es gibt eine bestimmte Anzahl von Freiposten. Diese sind dann durch die Grundgebühr abgedeckt. Die Kosten für dieses Modell könnten zum Beispiel so aussehen, dass Sie fest acht Euro im Monat an Grundgebühren zahlen und ab der 31. Buchung im Monat dann jeder weitere Posten einzeln abgerechnet wird.
Welches Gebührenmodell ist für mich am günstigsten?
Die entscheidende Frage ist nun, welches der drei zuvor aufgeführten Gebührenmodelle für Sie als Inhaber eines Geschäftskontos für Gewerbetreibende am günstigsten ist. Pauschal lässt sich das nicht beantworten, sondern Sie müssen im Prinzip ausrechnen, welches der Gebührenmodelle für Sie mit den geringsten Kosten verbunden ist. Dazu wiederum müssen Sie wissen, wie viele Buchungen pro Monat in etwa auf Ihrem Girokonto verarbeitet werden.
An dem folgenden Rechenbeispiel möchten wir Ihnen verdeutlichen, wie Sie anhand der zuvor genannten Gebührenmodelle herausfinden können, welches der Kontomodelle für Sie die günstigsten Lösung ist. Dazu gehen wir von folgenden Zahlen und Daten aus:
- Modell 1: 12 Euro Grundgebühr im Monat
- Modell 2: 0,25 € pro Buchungsposten
- Modell 3: 5 Euro Grundgebühr + 0,10 € je Buchungsposten ab der 31. Buchung
Weiterhin nehmen wir an, dass Sie durchschnittlich etwa 50 Buchungsposten pro Monat haben. Daraus ergeben sich für die zuvor aufgeführten drei Modelle die folgenden Kosten:
- Modell 1: 12 Euro pro Monat
- Modell 2: 12,50 Euro pro Monat
- Modell 3: 10 Euro pro Monat
In diesem Fall wäre also für Sie das Gebührenmodell 3 am günstigsten, wenn Sie Ihre persönliche Anzahl von Buchungsposten kennen.
Kosten für zusätzliche Leistungen beim Girokonto für Gewerbetreibende
In aller Regel sind nicht sämtliche Leistungen, die Banken im Zusammenhang mit dem Geschäftskonto für Gewerbetreibende anbieten, über die Kontoführungsgebühren abgedeckt. Das bedeutet, dass es häufig für zusätzliche Leistungen auch zusätzliche Gebühren gibt, die Sie beachten sollten. Zusatzleistungen, die bei vielen Banken nicht für die Kontoführungsgebühren abgedeckt sind, sind übrigens in erster Linie:
- Rückgabe von Lastschriften
- Express-Überweisungen
- Umtausch von Währungen
- Abgabe beleghafter Überweisungen in der Geschäftsstelle
- Einzahlungen von Bargeld auf fremde Konten
- Hartgeldeinzahlungen
- Bestimmte Auslandsüberweisungen
Zudem zahlen Sie als Gewerbetreibender oftmals zusätzlichen Gebühren, wenn Sie die Nachttresore der Bank nutzen. Dies ist insbesondere für Geschäftskunden relevant, die zum Beispiel einen Supermarkt haben und tatsächlich noch viel mit Bargeld arbeiten.
Kosten für den Kontokorrentkredit als weiterer Gebührenfaktor
Eine dritte Kostenart ist beim Geschäftskonto für Gewerbetreibende ebenfalls sehr relevant, nämlich die für den in Anspruch genommenen Kontokorrentkredit zu zahlenden Sollzinsen. Während wir bei Privatkunden vom Dispokredit sprechen, wird die Kreditlinie auf dem Geschäftskonto bei Gewerbetreibenden normalerweise als Kontokorrentkredit bezeichnet. Für viele Geschäftskunden ist diese Kreditlinie auf dem Girokonto zur wichtig, weil sie zum Erhalt der Liquidität dient.
Im Gegensatz zum Privatkundenbereich muss man zudem bei Gewerbetreibenden unterscheiden, ob es sich um einen Kontokorrent- oder um einen Überziehungskredit handelt. Der Kontokorrentkredites ist absolut vergleichbar mit dem Dispositionskredit, denn dann bewegt sich der Kunde mit seiner Kontoüberziehung innerhalb des zugesagten Kreditrahmens. Manchmal reicht der Kontokorrentkredit allerdings vorübergehend nicht aus, sodass die Banken dann zusätzlich einen zeitlich befristeten Überziehungskredit einräumen können.
Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil der Überziehungsrahmen noch einmal mehrere Prozent über dem Zinssatz für die Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites liegt. Momentan belaufen sich die Zinsen für Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites je nach Bank im Bereich zwischen 8 und 12 Prozent. Beim Überziehungskredit kommen noch einmal durchschnittlich vier bis fünf Prozent hinzu, sodass Sie dort oftmals zwischen 12 bis 16 Prozent an Zinsen zahlen müssen.
Gesamtkosten beim Geschäftskonto für Gewerbetreibende immer im Blick haben
Wenn wir uns nun die zuvor aufgeführten, einzelnen Kostenpositionen anschauen, dann kann Sie ein Geschäftskonto für Gewerbetreibende im Jahr durchaus leicht mehrere Hundert Euro kosten. Das gilt insbesondere unter der Voraussetzung, dass Sie regelmäßig einem Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen.
Welche Gesamtkosten entstehen können, möchten wir gerne anhand des folgenden Praxisbeispiels darlegen:
- Kosten für die Kontoführung: 12 Euro im Monat
- Kosten für Extraleistungen: 8 Euro im Monat
- Kontokorrentkredit 10 %, durchschnittliche Inanspruchnahme: 8.000 Euro
- Kosten für Kontokorrentkredit: 800 Euro
- Gesamtkosten pro Jahr: 1.040 Euro
In dem Fall würde Sie das Geschäftskonto mit allen Leistungen und inklusive Kontokorrentkredit demzufolge jährlich über 1.000 Euro kosten. Einsparen können Sie am besten, wenn Sie sich für ein günstiges Angebot entscheiden, welches Sie am besten nach einem Girokonto Vergleich finden.
Quellen & Verweise