Die Privathaftpflicht-Versicherung zählt unbestritten zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Es sind in erster Linie alltägliche Risiken, weshalb dieser Versicherungsschutz unverzichtbar ist. Trotzdem gibt es in Deutschland noch viele Millionen Bundesbürger, die eine solche Privathaftpflicht-Versicherung nicht besitzen. Meistens resultiert das daraus, dass die Risiken unterschätzt werden.
Manche Verbraucher können sich nicht vorstellen, was im Alltag passieren könnte, sodass eine Privathaftpflicht aus deren Sicht nicht sinnvoll wäre. Daher möchten wir im folgenden Beitrag eine Reihe von Beispielen nennen, sodass im besten Fall auch für Sie anschließend die Privathaftpflichtversicherung einen sinnvollen Schutz darstellt.
Worum handelt es sich bei der Privathaftpflicht-Versicherung?
Bevor wir näher auf Alltagssituationen und Beispiele eingehen, wann der Schutz durch eine Privathaftpflicht sinnvoll ist, möchten wir zunächst kurz die entsprechende Versicherungsart erläutern. Basis für die Privathaftpflicht-Versicherung ist die Rechtsprechung. Diese besagt, dass jede natürliche Person in Deutschland (spätestens ab der Volljährigkeit) für Schäden verantwortlich ist, die sie an anderen Personen oder Sachen schuldhaft verursacht. Der sogenannte Schadenersatz ist ein Teil des Zivilrechtes und in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt
Mit der Privathaftpflicht entscheiden Sie sich für eine Versicherung, die an Ihrer Stelle die Zahlung des entsprechenden Schadenersatzes, also die Regulierung des Schadens in finanzieller Hinsicht, übernimmt. Das gilt zumindest für den Fall, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe. Deshalb sind im Rahmen der Privathaftpflicht vor allem die folgenden Schadensarten abgedeckt:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Schadenssumme wird häufig zu niedrig eingeschätzt
Es ist nicht nur die Tatsache, dass viele Verbraucher die alltäglichen Risiken nicht sehen, die zu einem Haftpflichtschaden führen. Darüber hinaus wird häufig das mögliche Schadenspotenzial zu gering eingeschätzt. Viele Verbraucher, die sich bisher gegen eine Privathaftpflicht-Versicherung entscheiden, meinen zum Beispiel, dass sie einen Schaden von beispielsweise 500 oder 1.000 Euro selbst zahlen könnten.
In der Praxis können die Schadenssummen jedoch erheblich höher ausfallen und liegen sogar nicht selten mindestens im fünf- oder sechsstelligen Bereich. Das ist vor allem dann gegeben, wenn Personen beteiligt sind, die zu einem Schaden kommen. Bestehen dann beispielsweise längerfristige Verletzungen, kann die Schadenssumme schnell im sechsstelligen Bereich angesiedelt sein.
Beispiel 1: Sie verursachen als Fußgänger einen Verkehrsunfall
Innerhalb der folgenden Beispiele möchten wir verdeutlichen, welche alltäglichen Risiken es gibt, die Sie mittels einer Privathaftpflicht-Versicherung1Privathaftpflichtversicherung – https://www.test.de/Vergleich-Haftpflichtversicherung-4775777-0/ – Abgerufen am 05.11.22in finanzieller Hinsicht abdecken können. Nachdem Sie diese Beispiele gelesen haben, werden sicherlich auch Sie erkennen, dass Sie den Großteil aller möglichen Alltagsrisiken nicht vermeiden können, auch wenn Sie noch so vorsichtig agieren.
Das erste Schadensbeispiel besteht darin, dass Sie zu Fuß unterwegs sind auf dem Gehweg über einen dort liegenden, kleinen Stein stolpern. Ein ankommender Autofahrer reagiert schnell, weil er befürchtet, dass Sie durch das Stolpern auf die Straße fallen könnten. Dadurch allerdings verursacht er aufgrund des Ausweichmanövers ein Verkehrsunfall.
Rechtlich betrachtet müssten Sie vermutlich für den gesamten Schaden aufkommen, weil Sie als Fußgänger die Reaktion des Autofahrers herbeigerufen haben. Je nachdem, welcher finanzielle Schaden durch den Unfall entsteht, kann die Schadenssumme in diesem Beispiel leicht im fünfstelligen Bereich liegen. Das ist gleichzeitig ein klassisches Beispiel dafür, wann die Privathaftpflicht-Versicherung die Schadensregulierung vornehmen würde.
Beispiel 2: Ihr Kind schießt in die Scheibe des Nachbarhauses
Ein ebenfalls typisches Beispiel, wann es zu einem Haftpflichtschaden kommen kann, sind spielende Kinder. Angenommen, dass Ihr Sohn mit einem Freund in Ihrem Garten Fußball spielt. Dabei wird der Ball aus Versehen nach einem Schuss abgefälscht und landet in der Fensterscheibe des Nachbars. Diese muss ersetzt werden und es entsteht ein Sachschaden in Höhe von 1.800 Euro.
Diesen Betrag müssten Sie als Eltern an den Nachbarn zahlen, wenn keine Privathaftpflicht-Versicherung besteht. Ist hingegen eine solche Versicherung vorhanden, wird der Versicherer im Normalfall die Regulierung des Schadens übernehmen. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass auch Kinder im Rahmen der Haftpflichtversicherung mitversichert sind, was allerdings heutzutage bei den meisten Versicherungen der Fall ist.
Beispiel 3: Sie verursachen auf der Skipiste einen Unfall
Ein weiteres, typisches Beispiel für Risiken im Alltag und im Freizeitbereich kommt vor allem im Winter vor, wenn Sie nämlich auf der Skipiste durch Unachtsamkeit die Spur eines anderen Skifahrers kreuzen oder direkt mit diesem kollidieren. Gibt es aufgrund dieses Skiunfalls entweder einen Sach- oder auch Personenschaden, müssen Sie den entstandenen Schaden in vollem Umfang ersetzen. Kann der Verletzte sogar dauerhaft nicht mehr arbeiten und ist berufsunfähig, kann der Schaden leicht in den siebenstelligen Bereich gehen.
Ganz ähnliche Beispiele gibt es für nahezu jede Sportart und auch im gesamten Freizeitbereich, innerhalb dessen Sie – natürlich in der Regel unbeabsichtigt – ebenfalls eine Verletzung der anderen Teilnehmer (Sport) verursachen können. Das gilt in erster Linie für die etwas risikoreicher Sportarten, wie zum Beispiel:
- Skifahren
- Motorsport
- Radrennen
- Körperbetonte Mannschaftssportarten wie Football
Da es sich beim Skiunfall um einen typischen, privaten Haftpflichtschaden handelt, ist auch in diesem Fall die entsprechende Privathaftpflicht-Versicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.
Beispiel 4: Sie verursachen einen Sachschaden als Umzugshelfer
Sicherlich haben auch Sie schon einmal Freunden oder Bekannten in der Vergangenheit bei einem Umzug geholfen. Oftmals werden dort auch teurere Gegenstände transportiert, wie zum Beispiel ein Laptop, ein TV-Gerät oder ein antikes Möbelstück. Stellen Sie sich nun vor, dass Sie als Umzugshelfer beim Transport ein antikes Möbelstück dadurch beschädigen, dass Sie damit an der Haustreppe anstoßen. Der Sachschaden beläuft sich in dem Fall auf 2.300 Euro.
Es handelt sich dann um einen sogenannten Gefälligkeitsschaden, der beim Umzug entstanden ist, bei dem Sie natürlich als Freund oder Bekannter ohne Bezahlung geholfen haben. In vielen Fällen wird die Privathaftpflicht diesen Schaden übernehmen, allerdings nicht zwangsläufig. Es kommt in dem Fall darauf an, ob sogenannte Gefälligkeitsschäden im Leistungsumfang enthalten sind. Darüber sollten Sie sich informieren, wenn Sie Freunden oder Bekannten öfter helfen oder/und es sich dabei um entsprechenden Gefälligkeiten (ohne Bezahlung) handelt.
Beispiel 5: Sie richten im Zuge Ihres Ehrenamtes einen Schaden an
Im folgenden Beispiel im Hinblick auf alltägliche Risiken geht es darum, dass Sie ehrenamtlich in einem Altersheim als Vorleser tätig sind. Dabei gehen Sie sich oft von Zimmer zu Zimmer, um den Heimbewohnern etwas vorzulesen. Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits beschädigen Sie eine zum Inventar gehörige Vase, sodass das entsprechende Pflegeheim von Ihnen den Schaden ersetzt haben möchte. Dieser beläuft sich im Beispiel auf 800 Euro. Es handelt sich auch hier um einen klassischen Haftpflichtschaden, der normalerweise von der Privathaftpflicht-Versicherung reguliert wird.
Beispiel 6: Vermögensschaden durch entgangene Einnahmen
Innerhalb der Privathaftpflicht-Versicherung sind nicht nur Personen- und Sachschäden als die häufigsten Schadensarten versichert, sondern auch sogenannten Vermögensschäden. Darunter können sich viele Verbraucher allerdings nicht genau vorstellen, worum es sich handeln könnte. Nehmen wir deshalb an, dass Sie regelmäßig in Ihrem Garten länger mit Holzkohle grillen. In unmittelbarer Nähe Ihres Gartens befindet sich ein Biergarten.
Einige Gäste finden den Geruch und den herüber ziehenden Rauch des Grills jedoch unangenehm, sodass sie den Biergarten verlassen. Nun fordert der Betreiber des Biergartens von Ihnen Schadenersatz, denn durch die entgangenen Gäste hat er einen Mindestumsatz. Dieser beläuft sich im Beispiel auf 1.200 Euro, welche er Ihnen in Rechnung stellt. Ein solcher Vermögensschaden würde ebenfalls von einer Privathaftpflicht übernommen.
Beispiel 7: Sie verlieren Ihren Haustürschlüssel
Einer der häufigsten Schadensfälle im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung ist sicherlich der Verlust des eigenen Wohnungs- oder Haustürschlüssels. Besonders teuer wird es, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus mit gemieteten Wohnungen handelt und Sie den Haustürschlüssel verlieren. In dem Fall muss zum einen das Schloss ausgetauscht werden und zum anderen benötigen alle Mieter entsprechend neue Schlüssel. Passt der Haustürschlüssel dann zum Beispiel noch zu einer dem Mietshaus zugehörigen Tiefgarage, können sich die Kosten insgesamt schnell auf mehr als 10.000 Euro belaufen.
Eine solche Schadensregulierung bei verlorenem Haustürschlüssel ist allerdings nicht als Leistung in jeder Privathaftpflicht-Versicherung zwingend enthalten. Daher sollten Sie darauf achten, dass finanzielle Schäden durch verlorene Schlüssel im privaten Bereich mit abgedeckt sind. Gleiches gilt ebenfalls im beruflichen Bereich unter der Voraussetzung, dass Sie zum Beispiel Ihren Büroschlüssel verlieren.
Beispiel 8: Beschädigung des Parkettbodens in der Mietwohnung
Aus Versehen haben Sie den Parkettboden in Ihrer gemieteten Wohnung beschädigt, weil Sie dort einen Schrank verschoben und damit Schleifspuren auf dem Parkett hinterlassen haben. Da sich das Parkett nicht in Ihrem Eigentum befindet, sondern Teil der Mietwohnung ist, müssen Sie gegenüber dem Vermieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
In dem Fall fallen Kosten insbesondere für das Abschleifen und neu Versiegeln des Parkettbodens an, die sich auf 950 Euro belaufen. In dem Fall handelt es sich um sogenannte Mietsachschäden, die nicht unbedingt in jeder Privathaftpflicht-Versicherung enthalten sind. Deshalb sollten Sie auch hier darauf achten, dass Mietsachschäden im Versicherungsschutz integriert sind.
Fazit zur alltäglichen Risiken
Wie Sie an den Beispielen erkennen, die wir in unserem Beitrag genannt haben, gibt es eine ganze Reihe alltäglicher Risiken. Diese können schnell zu einem finanziellen Schaden führen, den Sie als Verursacher tragen müssen. Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen zahlreicher Schäden absichern, die im Alltag mehr oder weniger an jeder Ecke mit den entsprechenden Risiken lauern können.
Quellen & Verweise