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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Bei vielen Versicherungen gilt im Ausland nicht der gleiche Schutz wie im Inland. Aus diesem Grund gibt es sogenannte Reiseversicherungen, die entweder auf einer Urlaubs- oder Geschäftsreise einen zusätzlichen Schutz bieten. Allerdings sind keineswegs alle angebotenen Reiseversicherungen für jeden Verbraucher auch sinnvoll. Wie Sie zwischen sinnvollen und verzichtbaren Varianten unterscheiden, das erfahren Sie in unserem Beitrag.

Was ist eine Reiseversicherung?

Allgemein ist die Bezeichnung Reiseversicherung ein Oberbegriff für verschiedene Versicherungsvarianten, die einen speziellen Schutz im Ausland, also auf Reisen, bieten. Dementsprechend sind solche Reiseversicherungen sinnvoll, wenn Sie aus privaten oder beruflichen Gründen häufiger unterwegs sind. Die Grundlage für alle Reiseversicherungen ist, dass andere Standard-Versicherungen häufiger keinen gleichwertigen Schutz im Ausland haben. Zudem gibt es spezielle Risiken, die tatsächlich nur dann vorhanden sind, weil Sie sich auf einer Reise befinden.

Welche Reiseversicherungen gibt es?

Damit Sie später beurteilen können, welche Reiseversicherungen für Sie sinnvoll sind und welche verzichtbar erscheinen, müssen Sie natürlich vorab die am häufigsten genutzten Reiseversicherungen1Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung – https://www.test.de/thema/reiseversicherung/ – Abgerufen am 18.11.22 kennen. In erster Linie sind es die folgenden Versicherungsarten, die in die Rubrik der Auslands- oder Reiseversicherungen fallen:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reise-Haftpflichtversicherung
  • Reise-Unfallversicherung
  • Reise-Rechtsschutzversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Auslands Assistance / Reise Schutzbrief

Mit diesen einzelnen Reiseversicherungen möchten wir uns etwas näher beschäftigen und vor allem auf die Frage eingehen, für wen welche Versicherungen sinnvoll sein können und bei welchen Varianten es sich eher um eine verzichtbare Reiseversicherung handelt.

Auslandskrankenversicherung: Außerhalb der EU sehr wichtig

Wie der Name bereits zu erkennen gibt, handelt es sich bei der Auslandskrankenversicherung um eine Reiseversicherung, bei der es einen speziellen Schutz im Ausland gibt. Oft wird alternativ auch von einer Reisekrankenversicherung gesprochen. Hintergrund ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zwar vom Grundsatz her auch im Ausland gilt. Allerdings muss man unterscheiden, in welchem Land Sie sich befinden, wenn zum Beispiel eine notwendige Behandlung beim Arzt durchzuführen ist.

Die wenigsten Probleme haben Sie innerhalb der EU und anderen Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. Dann ist es so, dass die Krankheitskosten normalerweise von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden. Allerdings gibt es eine Einschränkung, nämlich dass die Kosten meistens nur bis zu dem Betrag erstattet werden, der für die entsprechende Behandlung auch in Deutschland üblich ist.

Trotzdem kann es auch innerhalb der EU vorkommen, dass einige Ärzte privat abrechnen und dementsprechend die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung vornehmen wird. Ganz besonders wichtig ist die Auslandskrankenversicherung natürlich außerhalb der Europäischen Union, denn dort sind Sie fast immer Selbstzahler. Deshalb ist die Reisekrankenversicherung empfehlenswert für alle Personen, die sich aus beruflichen und privaten Gründen öfter im Ausland aufhalten.

Reise-Haftpflichtversicherung: Weltweiter Schutz bei Haftpflichtschäden

Reiseversicherungen - wie zwischen sinnvollen und verzichtbaren Varianten unterscheiden

Bei der Privathaftpflicht-Versicherung ist es so, dass diese nicht immer automatisch weltweit gilt. Manche Versicherer begrenzen den Leistungsumfang nur auf Europa oder die EU, sodass zum Beispiel in den Vereinigten Staaten kein Schutz bestehen würde. Dann wäre es sinnvoll, dass Sie sich näher zum Thema Reise-Haftpflichtversicherung informieren. Das gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Sie sich öfter in Ländern aufhalten, in denen Ihre eigene Haftpflichtversicherung nicht greift.

Von der Konstruktion her beinhaltet die Reise-Haftpflichtversicherung meist die gleichen Leistungen wie gewöhnliche Privathaftpflicht, die Sie vielleicht schon seit Jahren nutzen. Das bedeutet, dass die Reise-Haftpflichtversicherung Schäden reguliert, die Sie schuldhaft an anderen Personen oder Sachen (im Ausland) verursachen. Das sind in der Regel alltägliche Schäden, die auf ebenfalls alltägliche Risiken zurückzuführen sind.

Reise-Unfallversicherung: Gleiches Prinzip wie bei der Reise-Haftpflichtversicherung

Bei der Reise-Unfallversicherung gilt insoweit im Vergleich das Prinzip wie bei der Reise-Haftpflichtversicherung, als dass es sich um eine Zusatzversicherung handeln kann, wenn Sie entweder keine private Unfallversicherung besitzen oder diese auf bestimmte Regionen und Länder begrenzt ist. Allerdings ist es bei der privaten Unfallversicherung meistens so, dass diese weltweit gilt. Demzufolge ist die Reiseunfallversicherung vor allem für Personen interessant, die noch keine private Unfallversicherung haben. Auf Reisen besteht nämlich durchaus ein statistisch erhöhtes Unfallrisiko, zumal Leistungen wie Bergungen oder Rücktransport nach einem Unfall zu Kosten im höheren vierstelligen bis fünfstelligen Bereich führen können.

Reise-Rechtsschutzversicherung: Optionale Ergänzung zur privaten Rechtsschutzversicherung

Bei der privaten Rechtsschutzversicherung ist es ähnlich wie bei der Privathaftpflicht, nämlich dass häufiger der entsprechende Schutz nur im Inland oder innerhalb der EU besteht. Die Rechtsschutzversicherer scheuen natürlich zum Teil die Kosten, wenn sich ein Rechtsstreit zum Beispiel im außereuropäischen Ausland abspielen sollte. Daher wird der weltweite Schutz bei einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung oftmals ausgeschlossen. Dann kann es sinnvoll sein, eine spezielle Riese-Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die eben auch in anderen Ländern und meistens weltweit gültig ist.

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Für einen bestimmten Schutz im Ausland müssen Sie oftmals gar keine separate Reiseversicherung abschließen. Stattdessen kann es eine Option sein, Ihren Schutz innerhalb der ohnehin genutzten Standardversicherung zu erweitern, sodass die Versicherung weltweit gültig ist. Meistens ist dies auf Kosten eines Beitragsaufschlages monatlich.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: einzelne Versicherungen auf Reisen

Echte Einzelversicherungen, die in die Rubrik der Reiseversicherungen fallen, sind zum einen die Reiserücktrittsversicherung und zum anderen die Reiseabbruchversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung wird häufig von Reiseveranstaltern und Vermittlungen angeboten, nämlich im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise.

Die wesentliche Leistung einer Reiserücktrittsversicherung besteht darin, dass die Stornokosten für eine Reise übernommen werden, die Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können. Innerhalb der Reiserücktrittsversicherung müssen Sie vor allem auf die Konditionen achten, nämlich wann der Schadensfall eingetreten ist. Meistens übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten, wenn folgende Situationen vorliegen:

  • Sie erkranken und können die Reise nicht antreten
  • Reisepartner (Familienmitglied) erkrankt und kann Reise nicht antreten
  • Kind erkrankt und Sie können die Reise nicht antreten
  • Tod eines nahen Angehörigen
  • Sie erhalten den zugesagten Urlaub (vom Arbeitgeber) nicht

Manchmal können Sie eine Reise zwar antreten, müssen allerdings – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – den bereits begonnenen Urlaub vorzeitig abbrechen. In dem Fall wäre eine sogenannte Reiseabbruchversicherung sinnvoll. Diese übernimmt bestimmte Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie Ihre bereits angetretene Reise abbrechen müssen. Meistens findet eine Erstattung der Kosten allerdings nur dann statt, wenn weniger als die Hälfte der geplanten Reise vergangen ist.

Reisegepäckversicherung: Oftmals überflüssiger Schutz

Zu den grundsätzlich eher verzichtbaren Versicherungen – nicht nur im Bereich der Reiseversicherungen – zählt unter anderem die Reisegepäckversicherung. Deren Leistung besteht darin, gestohlenes oder beschädigtes Gepäck mit den entstehenden Kosten zu regulieren. Die Reisegepäckversicherung ist deshalb oft verzichtbar und wird von manchen Experten sogar als überflüssig betrachtet, weil es im Hinblick auf Verlust oder Beschädigungen am Reisegepäck oft bereits eine andere Absicherung gibt, nämlich die seitens des Transportunternehmens. Treten Sie zum Beispiel eine Flugreise an und kommt Ihr Gepäck abhanden, ist die jeweilige Airline für den Schadenersatz verantwortlich.

Auslands-Assistance bzw. Reise-Schutzbrief: Verschiedene Services und Hilfestellungen

Der Auslands Assistance oder auch Reise-Schutzbrief ist im Grunde eine weitere Reiseversicherung. Hier sind vor allen Dingen Services enthalten, wenn im Ausland eine unschöne Situation entsteht. Je nach Ausgestaltung beinhaltet eine solche Assistenz-Versicherung in Form eines Reise-Schutzbriefes häufiger die folgenden Leistungen:

  • Vermittlung zwischen Hausarzt und behandelndem Krankenhaus
  • Dokumente beantragen
  • Finanzielle Hilfen
  • Vorleistung für stationäre Krankenhauskosten
  • Abrechnung gegenüber Dritten

Alternative: Auf Auslandsschutz bei eigener Standard-Versicherung achten

Die meisten der vorgestellten Reiseversicherungen sind durchaus sinnvoll und in der jeweiligen Situation überlegenswert. Statt einiger Reiseversicherungen ist es jedoch alternativ möglich, einen zusätzlichen Schutz in die ohnehin vorhandene Standard-Versicherung einzubinden. Das gilt insbesondere für die folgenden Versicherungsarten:

  • Reise-Haftpflichtversicherung
  • Reise-Unfallversicherung
  • Reise-Rechtsschutzversicherung

Sollt der Schutz in diesen Versicherungen zum Beispiel nur in Deutschland oder innerhalb der EU existieren, sprechen Sie einfach mit Ihrem Versicherer. Meistens lässt sich auch der Schutz im Ausland integrieren, wenn auch auf Kosten eines etwas höheren Beitrages. Dann jedoch können Sie alternativ auf eine einzelne Reiseversicherung verzichten, wie zum Beispiel die Reise-Unfallversicherung.

Tipp: Reiseversicherungen oft in Kreditkarten enthalten

Ebenfalls nicht unbedingt eine separate Reiseversicherung abschließen müssen Sie dann, wenn Sie eine Kreditkarte besitzen. In vielen Kreditkarten sind nämlich verschiedene Reiseversicherungen enthalten, insbesondere eine Reiserücktrittversicherung, eine Reisehaftpflichtversicherung und auch eine Reise-Unfallversicherung.

Das trifft vor allem auf die sogenannten Premium-Kreditkarten zu, also auf Gold- und Platinum-Cards. Bevor Sie sich also für den Abschluss einzelner Reiseversicherungen entscheiden, sollten Sie in Ihren Kreditkartenbedingungen überprüfen, ob nicht durch den Einsatz der Kreditkarte bereits ein entsprechender Schutz auch auf Reisen und somit im Ausland existiert.

Quellen & Verweise[+]