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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

In Deutschland sind Autofahrer bei der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung sehr gut abgesichert. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Schutz durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bei Schäden am eigenen Fahrzeug zu erweitern. Mitunter anders kann sich die Situation allerdings im Ausland darstellen, da dort andere Gesetze gelten und vor allem die Absicherung durch die hiesige Autoversicherung nicht immer wie gewohnt gegeben ist. Aus dem Grund möchten wir im folgenden Beitrag näher darauf eingehen, wie Sie sich am besten gegen zusätzliche Risiken im Ausland schützen können.

Wo gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deutscher Versicherer gilt nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern darüber hinaus ebenfalls innerhalb der Europäischen Union. In dem Fall greift auch die vereinbarte Deckungssumme. Wenn Sie also beispielsweise in Italien einen Unfall auf einer Urlaubs- oder Geschäftsreise verursachen, dann tritt die Haftpflichtversicherung genauso ein, als wenn der Schaden in Deutschland entstanden wäre. Gültig ist die Kfz-Haftpflichtversicherung also an folgenden Orten automatisch:

  • Deutschland
  • Geographische Grenzen EU/Europa
  • Außereuropäische Gebiete im Geltungsbereich der EU

Fernab dieser Gebiete gilt der Schutz durch die Haftpflichtversicherung nur unter der Voraussetzung, wenn sich ein Eintrag des Ziellandes auf der Grünen Karte befindet. Darüber hinaus können Sie natürlich innerhalb Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung individuell mitunter vereinbaren, dass noch weitere Länder in den Schutz aufgenommen werden.

Wie ist der Schutz in anderen Staaten?

Das Problem besteht im Ausland oft darin, dass der standardmäßige Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung in vielen Staaten – natürlich insbesondere außerhalb von Europa bzw. der Europäischen Union – teilweise deutlich geringer als hierzulande ist. In manchen Ländern beträgt der vorgeschriebene Schutz nicht einmal die Hälfte des Niveaus in Deutschland. Außerhalb von Europa kann es sogar nicht selten passieren, dass es gar keinen gesetzlichen Mindestschutz gibt.

Was passiert bei einem von mir im Ausland verursachten Unfall?

Wenn Sie im Ausland einen Unfall schuldhaft verursachen, ist zunächst wichtig, in welchem Land sich der Schaden ereignet hat. Innerhalb von Europa greift normalerweise Ihre gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, und zwar mit der entsprechenden Deckungssumme. Nur wenn Länder innerhalb Europas bzw. der EU ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind, kann das Gegenteil der Fall sein.

Sollte sich der Unfall hingegen außerhalb von Europa ereignen, kommt es im Einzelfall darauf an, ob auch in diesem Land ein Schutz durch Ihre Kfz-Haftpflicht existiert. Mitunter geht es somit um Einzelfälle, sodass Sie sich stets vorab erkundigen sollten, ob bei einer geplanten Auslandsreise Ihre gewöhnliche Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb der Autoversicherung1Sparen Sie Geld mit einem Wechsel der Autoversicherung – https://www.test.de/kfz-versicherungsvergleich-1575560-0/ – Abgerufen am 07.02.23auch dort greift.

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Normalerweise gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur in Deutschland, sondern ebenfalls im gesamten EU-Raum und im europäischen Raum. Besonders vorsichtig sollten Sie bei Auslandsreisen sein, die Sie in Länder außerhalb Europas führen. Dann ist es unbedingt ratsam, sich bereits vor Antritt der Reise nach dem Versicherungsschutz in Ihrer Autoversicherung zu erkundigen.

Was passiert im Ausland, wenn ich Geschädigter bin?

Natürlich besteht ein Risiko nicht nur darin, dass Sie im Ausland einen Unfall verursachen. Darüber hinaus können Sie selbst Opfer und somit Geschädigter werden. Normalerweise muss natürlich der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland den Schaden übernehmen. Allerdings sind – wie bereits angesprochen – auch die Versicherungs- und Deckungssummen deutlich geringer als in Deutschland oder es besteht überhaupt keine Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

In solchen Fällen kann es demnach passieren, dass Sie zumindest auf einem Teil des entstandenen Schadens sitzenbleiben. Besonders wahrscheinlich ist das in einigen, südeuropäischen Ländern. Dort haben manche Autohalter entweder keine Haftpflichtversicherung oder die Versicherungssummen sind sehr gering. Das gilt zum Beispiel für die folgenden Staaten:

  • Griechenland
  • Italien
  • Türkei
  • Portugal

In solchen Fällen ist es ratsam, dass Sie sich separat mittels eines sogenannten Auslandsschaden-Schutzes absichern. Dieser hat die wesentliche Leistung, dass die vielleicht entstehende Differenz zwischen der Mindestdeckung im Ausland und dem tatsächlich entstandenen Schaden übernommen wird.

Auslandsschaden-Schutz als empfehlenswerte Ergänzung

KFZ-Versicherung: Achtung bei Fahrten ins Ausland
KFZ-Versicherung: Achtung bei Fahrten ins Ausland

Aufgrund der angesprochenen Situation ist der Auslandsschaden-Schutz definitiv eine sinnvolle Ergänzung für alle Autofahrer, die sich – hin und wieder sowie regelmäßig – im Ausland aufhalten. Das gilt nicht nur für den außereuropäischen Kontinent, sondern ebenfalls für einige Staaten innerhalb Europas und sogar innerhalb der EU.

Der Auslandsschaden-Schutz übernimmt in der Regel die Differenz zwischen der externen Leistung (Versicherung des Unfallverursacher) und dem tatsächlichen Schaden. Zu Differenzen kann es ebenfalls kommen, weil nicht alle Kostenarten in jedem Land von der entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden, wie zum Beispiel:

  • Wertminderung
  • Mietwagen
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten

Mit dem Auslandsschaden-Schutz hingegen garantiert die eigene Versicherungsgesellschaft, dass die entstandenen Schäden so reguliert werden, als wenn sie im Bundesgebiet durch einen Unfall entstanden wären.

Kfz-Schutzbrief für das Ausland

Eine weitere Möglichkeit, wie Sie sich im Rahmen der Autoversicherung im Ausland absichern können, ist der Kfz-Schutzbrief. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem zuvor erläuterten Auslandsschaden-Schutz. Beim Kfz-Schutzbrief geht es vor allem um Serviceleistungen und Pannenhilfe, wenn sich im Ausland ein Schaden ereignet. Je nach Ausstattung beinhalten Kfz-Schutzbriefe dann die folgenden Leistungen:

  • Organisation und Finanzierung der Pannenhilfe
  • Bergung des Unfallwagens
  • Eventuelle Verschrottung des Unfallwagens
  • Mietwagenkosten werden übernommen
  • Übernachtungskosten werden erstattet
  • Krankentransport

Der Kfz-Schutzbrief bietet demzufolge eine zusätzliche Absicherung, insbesondere für Kosten, die vielleicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.

Greift die Kaskoversicherung bei Unfall und Schaden im Ausland?

Bisher haben wir im Grunde ausschließlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung gesprochen und ob diese Schäden im Ausland übernimmt. Allerdings kann es natürlich ebenfalls passieren, dass sich im Ausland ein Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug ereignet. Gründe können unter anderem sein:

  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Blitzeinschlag
  • Feuer, Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Vandalismus

Für solche Schäden ist nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig, sondern stattdessen die Kaskoversicherung. Daher stellt sich die berechtigte Frage, ob diese Teil- oder Vollkaskoversicherung automatisch Schäden übernimmt, die sich eben im Ausland ereignen. Im Prinzip ist der Schutz zu vergleichen mit dem der Kfz-Haftpflichtversicherung, was den Gültigkeitsbereich angeht.

Auch Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung gilt normalerweise innerhalb der EU bzw. in Europa. Außerhalb der Europäischen Union und Europas kann es somit sein, dass die Leistung der Kaskoversicherung nicht mehr greift. Dann sollten Sie vor Antritt der Reise tätig werden und sich um einen ausreichenden Schutz im Ausland kümmern.

Besonderes Risiko bei Mietwagen im Ausland

Nicht immer riesen Urlauber mit dem eigenen Fahrzeug, sondern organisieren sich im Ausland einen Mietwagen. Selbstverständlich kann es auch bei diesen Fahrzeugen zu einem Schaden kommen oder Sie verursachen mit dem Mietwagen einen Unfall. Dann stellt sich ebenso die Frage, wer für den Schaden und die entstehenden Kosten aufkommt. In der Regel ist bei Mietwagen auch im Ausland die Existenz einer Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Allerdings sind die Deckungssummen zum Teil erheblich geringer, als es in Deutschland üblich ist. Aus diesem Grund empfehlen die meisten Experten den Abschluss einer sogenannten Mallorca-Police, wenn Sie geplant haben, im Ausland einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Diese Mallorca-Police bieten mittlerweile zahlreiche deutsche Versicherer im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch an. Der Versicherer übernimmt im Rahmen der Mallorca-Police nach einem im Ausland entstandenen Schaden die Differenz zwischen der Leistung der dortigen Kfz-Haftpflichtversicherung und dem tatsächlichen Schaden.

Der Name Mallorca-Police kommt vermutlich deshalb zustande, weil diese zusätzliche Absicherung vorrangig für südeuropäische Länder und eben Inseln wie Mallorca oder Teneriffa empfohlen wird. Das wiederum ist damit zu begründen, dass dort die gesetzlichen Mindestdeckungssummen – im Vergleich zu Deutschland – auf einem relativ geringen Niveau angesiedelt sind.

Welche Dokumente werden im Ausland benötigt?

Neben den üblichen Dokumenten wie Fahrzeugschein und Führerschein nebst Personalausweis benötigen Sie im Ausland eventuell noch weitere Dokumente, wenn es zu einem Unfall oder einem Schaden mit dem Fahrzeug kommt. Dabei handelt es sich zum einen um die sogenannte Grüne Versicherungskarte und zum anderen um den Europäischen Unfallbericht.

Mit der sogenannten Grünen Karte (grüne Versicherungskarte) können Sie innerhalb Europas nachweisen, dass für Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung existiert. Allerdings ist die internationale Versicherungskarte mittlerweile nicht mehr in allen europäischen Ländern Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Karte bei Auslandsreisen stets mitzuführen. Nicht mehr notwendig ist die Grüne Karte in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten, denn dort reichen gültiges Kennzeichen und Fahrzeugschein zum Nachweis aus. Gleiches gilt für einige Länder innerhalb von Europa, die nicht in der EU sind, wie zum Beispiel:

  • Norwegen
  • Island
  • Schweiz
  • Liechtenstein

Ebenfalls hilfreich als Dokument ist der Europäische Unfallbericht. Dieser sorgt dafür, dass ein Schaden im Ausland aufgenommen und gut dokumentiert werden kann. Dabei ist es vor allem von Vorteil, dass dieser Unfallbericht innerhalb der Europäischen Union einheitlich ausfällt. Nach einem Unfall wird der Bericht von einem der Unfallbeteiligten ausgefüllt. Der Unfallgegner enthält eine Durchschrift und kann so nachweisen, dass es zu einem Unfall und Schaden gekommen ist.

Absicherung häufiger bereits über Kreditkarte

Wenn es um die zusätzliche Absicherung für mögliche Unfälle und Schäden mit dem Auto im Ausland geht, dann müssen Sie nicht immer zwangsläufig einen separaten Schutzbrief abschließen. Insbesondere bei den sogenannten Premium-Kreditkarten sind derartige Leistungen manchmal automatisch enthalten. Wenn Sie dementsprechend eine solche Kreditkarte besitzen, sollten Sie sich vor Antritt der geplanten Reise zunächst informieren, ob Leistungen wie Auslandsschutz oder Kfz-Schutzbrief nicht vielleicht schon im Versicherungspaket zur Kreditkarte enthalten sind.

Quellen & Verweise[+]