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Stephanie Hahn

Stephanie Hahn hat schon immer ein Faible für Zahlen und war deshalb lange in der Buchhaltung tätig. Seit mittlerweile zwölf Jahren ist sie Texterin und hat sich vor Jahren auf Finanzthemen spezialisiert. Zudem investiert sie selbst in Aktien, ETF und Kryptowährungen und weiß, auf was es ankommt.

Die Krankenversicherungen in Deutschland sind einzigartig, da in keinem anderen Land in Europa zwei Systeme zur gesundheitlichen Absicherung nebeneinander existieren. Doch gerade, wenn es darum geht, sich gesetzlich oder privat zu versichern, ist der Vergleich nicht ganz einfach. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen zum großen Teil identische Leistungen anbieten, haben Sie bei privaten Krankenversicherungen viele verschiedene Optionen. Doch es gibt noch weiterer Unterschiede, die Sie bei der Auswahl wissen sollten.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: So unterscheiden sich die beiden Systeme

Für die meisten Menschen stellt sich spätestens mit Mitte 30 die Frage, welche Krankenversicherung gewählt werden soll. Die Mehrzahl der Deutschen, rund 90 %, sind gesetzlich versichert. In dieses System zahlt jeder nach seinem Einkommen einen bestimmten Beitrag und die Leistungen sind bei den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenversicherungen identisch. Bei der privaten Krankenversicherung haben Sie zahlreiche Angebote und Sie können von Einsteiger- bis hin zu Premium-Tarifen wählen. Dabei unterscheiden sich die Leistungen auch nach den Beiträgen.

Allerdings sollten Sie auch wissen, dass Sie die Beiträge für die private Krankenversicherung lebenslang aufbringen müssen. Auch dann, wenn Sie bereits im Ruhestand sind. Diesen Aspekt vergessen viele Angestellte und Selbstständige, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Denn der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche ist zum einen schwer und zum anderen im Ruhestand nahezu unmöglich.

Somit ist die Wahl für die private Krankenversicherung eine Entscheidung fürs Leben. Wer einmal in der privaten Krankenversicherung ist, kommt so schnell nicht mehr heraus. Insbesondere Versicherte ab dem 55. Lebensjahr haben kaum eine Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, bei denen dies möglich ist.

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Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung in der Übersicht

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Leistungen
Die Leistungen sind bei allen Kassen gleich und zu mehr als 90 % gesetzlich vorgeschrieben. Zudem kann der Gesetzgeber Leistungen ändern oder sogar streichen. Der Kunde kann selbst entscheiden, welchen Umfang oder welche Leistung er möchte. Dies wird vertraglich mit dem Anbieter vereinbart. Wer höherer Leistungen möchte, muss auch entsprechend höhere Beiträge zahlen. Es ist auch möglich geringere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen, wenn die Beiträge sehr gering gehalten werden sollen. Der Vertrag gilt bis ans Lebensende.
Wer krank ist, erhält Behandlungen und Medikamente ohne eine Rechnung. Dies wird über die Versichertenkarte abgerechnet. Die Versicherten zahlen nur die gesetzlichen Zuzahlungen und mit einer Abrechnung vom Arzt hat der Versicherte nichts zu tun. Bei Krankheit geht der Patient zum Arzt oder in die Apotheke, erhält eine Rechnung und muss sie direkt bezahlen. Die Rechnung muss dann beim Versicherer eingereicht werden. Die Kosten werden dann bis zu der Höhe erstattet, wie es im Vertrag abgeschlossen wurde.
Beiträge
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Sobald das Einkommen sinkt, wird auch der Beitrag reduziert. Bei einem höheren Einkommen erhöhen sich auch die Beiträge. Insbesondere Selbstständige mit geringen Einkommen zahlen dabei eine Mindestbeitrag. Sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen in der Familie, werden diese beitragsfrei mitversichert. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach der abgeschlossenen Leistung. Doch auch das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand beim Abschließen des Vertrages sind Faktoren, die die Beiträge erhöhen können. Zudem sinkt der Beitrag nicht, wenn das Einkommen sinkt. Außerdem können Familienmitglieder nicht kostenfrei mitversichert werden. Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen.
Wird der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz angehoben, steigt er. Gleiches gilt auch für die Zusatzbeiträge, die jedoch von der Krankenkasse erhoben werden. Für Menschen mit hohem Einkommen steigt der Beitrag ebenfalls jährlich, da in der Regel die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. Bei der privaten Krankenversicherung steigt der Beitrag immer dann, wenn die Lebenserwartung der Versicherten oder die Ausgaben der Versicherungen permanent über den Werten liegen, mit denen der Anbieter der Krankenversicherung kalkuliert hatte.
Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Es ist jederzeit möglich von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine andere gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Gesundheitszustand ist. Private Krankenversicherungen können Kunden wegen Vorerkrankungen oder anderen Ursachen ablehnen. Wer von einer privaten Krankenversicherung in eine andere private Krankenversicherung wechseln möchte, verliert immer einen Teil der Alterungsrückstellung.
Streitfall
Gegen Entscheidungen der Krankenkasse kann kostenlos Widerspruch eingelegt werden. Zudem ist das Prozesskostenrisiko gering, da sich die Anwaltshonorare und Gerichtskosten nicht nach dem Streitwert richten, da sie gesetzliche begrenzt sind. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es kein geregeltes Widerspruchsrecht. Hier richten sich jedoch die Anwaltshonorare und Gerichtskosten nach dem Streitwert, da es keine Begrenzung gibt.
Verlieren Sie vor Gericht, müssen Sie nur die eigenen Kosten tragen und nicht die von der gesetzlichen Krankenkasse. Verlieren Sie vor Gericht, müssen zum einen die eigenen Kosten und zum anderen die Kosten des Gegners getragen werden. Dies kann sehr teuer werden, da nicht selten Gutachten gestellt werden.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Nicht jeder kann sich privat krankenversichern. Arbeitnehmer müssen ein Jahreseinkommen von 64.350 Euro brutto erzielen, um aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten und in die private Krankenversicherung einzutreten.

Wer zahlt die Beiträge?

Gesetzliche oder private Krankenversicherung - welches ist die besserer Alternative für Sie
  • Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, jedoch nur in einer Höhe von bis zu 348,50 Euro pro Monat. Außerdem beteiligen sich die Arbeitgeber nicht am Selbstbehalt.
  • Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag selbst. Für sie gibt es keine Zuschüsse. Auch im Ruhestand muss der Beitrag komplett gezahlt werden, da es auch von hier keinen Zuschuss gibt.
  • Rentner erhalten vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Diese wird in Höhe der Hälfte des Beitrags einer gesetzlichen Versicherung gezahlt. Dies ist in der Regel deutlich weniger als die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung. Infolgedessen muss der Rentner rund Zweidrittel der Beiträge selbst zahlen.

Wer kann zurück in die gesetzliche Versicherung?

Fällt das Einkommen bei Angestellten unter die Versicherungspflichtgrenze, ist es möglich, sich wieder gesetzlich zu versichern. Auch, wenn Sie arbeitslos werden, können Sie wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings nur, wenn Sie noch keine 55 Jahre alt sind. Dann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, die für die meisten nicht zutreffen. Denn ab diesem Alter bleiben Sie privat versichert, auch wenn Sie Hartz IV erhalten.

Selbstständige können nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben wird und sie wieder als sozialversicherungspflichtige Angestellte arbeiten. Auch dies gilt nur bis zum 55. Lebensjahr, da Sie auch ab diesem Alter nicht mehr wechseln können.

Wie sieht es bei Beamten aus?

Für Beamten lohnt es sich meist, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dabei ist zu beachten, dass Sie beispielsweise als verbeamteter Lehrer unabhängig von Ihrem Einkommen in eine private Krankenversicherung wechseln können. Laut der Information des Verbandes der privaten Krankenversicherungen erhalten Sie sogar einen Vertrag, wenn Sie Vorerkrankungen haben. In der Regel führen diese zur Ablehnung einer privaten Krankenversicherung bei Angestellten und Selbstständigen. Mit Vorerkrankungen müssen Sie als Beamter allerdings einen Risikoaufschlag von maximal 30 % zahlen.

Statt eines Arbeitgeberzuschusses zahlt Ihr Dienstherr einen Teil der Kosten als Beihilfe. Bei den meisten Bundesbeamten werden 50 % der Gesundheitskosten übernommen. Haben Sie mehrere Kinder im Haushalt, erhöht sich diese Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Dies heißt, dass Sie praktisch nur eine Versicherung für den Rest der Heilkosten benötigen. Selbst im Ruhestand erhalten Sie eine Beihilfe von etwa 70 %, sodass Sie die Kosten zu fast Zweidrittel von Ihrem ehemaligen Dienstherren bezahlt bekommen.

Zudem sind auch Kinder beihilfeberechtigt. Diese Beihilfe beträgt meist 80 %. Ehepartner erhalten 70 %, sodass Sie nur eine private Versicherung für Ihre Familie über die restlichen 20 oder 30 % abschließen müssen.

Auch hier ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Lediglich, wenn Sie kein Beamter mehr sind, was in den wenigsten Fällen vorkommt, haben Sie die Möglichkeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Haben Sie das 55. Lebensjahr erreicht, können Sie auch nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, selbst wenn Sie den Staatsdienst verlassen haben und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung haben.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Fazit

Während für Angestellte und Selbstständige gut überlegt werden muss, ob Sie sich privat versichern, ist für Beamte eine private Krankenversicherung durchaus eine Alternative. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten genau kalkuliert werden müssen, da Angestellte zwar einen Teil der Kosten vom Arbeitgeber oder der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, Selbstständige die Kosten aber komplett allein tragen müssen. Insbesondere im Ruhestand können diese Kosten enorm in die Höhe schnellen, weshalb es nur für sehr gut verdienende Angestellten und Selbstständige eine gute Alternative ist.

Für Beamte hingegen ist eine private Krankenversicherung sehr lohnenswert, da sie vom Dienstherren sehr hohe Beihilfen für sich und für die Familie erhalten. Selbst im Ruhestand werden die Beihilfen weiter gezahlt, weshalb es sich lohnt, als Beamter eine private Krankenversicherung abzuschließen.

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