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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

Gesetzlich Krankenversicherte sind in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern relativ gut aufgestellt. Sie erhalten zahlreiche Leistungen, die der medizinischen Grundversorgung dienen. Auf der anderen Seite gibt es allerdings einige Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und andere Maßnahmen, an denen sich die gesetzlichen Krankenkassen kaum oder gar nicht beteiligen. Daher kann es sinnvoll sein, in einigen Bereichen eine private Gesundheitsvorsorge zu betreiben, nämlich indem Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen.

Worum handelt es sich einer Krankenzusatzversicherung und welche Leistungen sind enthalten? Diese und andere Fragen möchten wir gerne in unserem Beitrag beantworten. Ferner gehen wir unter anderem darauf ein, welche Krankenzusatzversicherungen es gibt und welche Leistungen diese enthalten.

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Bei der Krankenzusatzversicherung handelt es sich nicht um eine einzelne Versicherung, sondern es ist ein Oberbegriff für verschiedene Versicherungsarten. Diese haben gemeinsam, dass gesetzlich Krankenversicherte und zum Teil auch privat krankenversicherte Menschen in Deutschland ihre Leistungen aus der jeweiligen Krankenkasse ergänzen und erweitern können. Im Allgemeinen beinhalten Krankenzusatzversicherungen erweiterte Leistungen, die es – zumindest nicht in vollem Umfang – von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gibt. Da das Leistungsspektrum einer privaten Krankenversicherung meistens größer als das der gesetzlichen Krankenversicherung ist, sind es in der überwiegenden Mehrheit tatsächlich gesetzlich Krankenversicherte, die auf eine Krankenzusatzversicherung zurückgreifen.

Welche Krankenzusatzversicherungen gibt es am Markt?

Für mittlerweile nahezu jeden medizinischen Bereich, der nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt wird, existiert am privaten Versicherungsmarkt eine entsprechende Krankenzusatzversicherung. Jede Krankenzusatzversicherung beinhaltet Leistungen, nämlich entweder Kosten von Behandlungen, Vorsorgemaßnahmen oder anderen Gesundheitsausgaben zu übernehmen oder alternativ einen Geldbetrag auszuzahlen.

Auf dieser Grundlage werden in erster Linie die folgenden Krankenzusatzversicherungen genutzt:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen
  • Augenversicherung
  • Heilpraktiker-Versicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Mit den einzelnen Krankenzusatzversicherungen möchten wir uns jetzt näher beschäftigen und dabei auch die Frage beantworten, wie Sie durch die entsprechenden Versicherungen eine gute Gesundheitsvorsorge betreiben können.

Zahnzusatzversicherung: Die wohl wichtigste Krankenzusatzversicherung

Es gibt eine Krankenzusatzversicherung, die mit Abstand die wichtigste ist und mittlerweile auch von zahlreichen Fachleuten prinzipiell zu den dringend empfehlenswerten Versicherungen gezählt wird, auch wenn es nicht nur um Krankenzusatzversicherungen geht. Es handelt sich dabei um die Zahnzusatzversicherung, die in erster Linie für gesetzlich Krankenversicherte nahezu unverzichtbar ist.

In keinem anderen Gesundheitsbereich kommen auf Bürger oftmals so hohe Kosten in Form eines Eigenanteils zu, wie es bei der Zahnbehandlung inklusive Zahnersatz der Fall ist. Hier sind es vor allen Dingen die folgenden Leistungen seitens des Zahnarztes, die meistens nur zu einem Anteil von 30 oder 40 Prozent von der Kostenseite her betrachtet von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:

  • Keramikkronen
  • Inlays
  • Implantate
  • Brücken
  • Prothesen
  • Zahnspange / Zahnschiene / Brackets

Da die entsprechenden Behandlungen und Maßnahmen oft mehrere Tausend kosten können, bedeutet das, dass die Patienten ohne private Zahnzusatzversicherung einen Eigenanteil von ebenfalls nicht selten mehreren Tausend zahlen müssen. Das gilt insbesondere für eine Versorgung mittels einer Prothese oder Implantaten. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt nun einen gewissen Prozentsatz der Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag seitens des Zahnarztes und der Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

In der Summe erreichen Sie auf diese Weise, dass oft zwischen 80 bis 90 Prozent der Gesamtkosten durch gesetzliche Krankenversicherung und private Zusatzversicherung abgedeckt werden können. Das bedeutet, dass Sie immer noch einen Eigenanteil von beispielsweise zehn Prozent tragen müssen. Aufgrund der möglichen, hohen Kosten bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen sowie den relativ günstigen Beiträgen weist die Zahnzusatzversicherung jedoch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf und ist daher definitiv nahezu allen gesetzlich Krankenversicherten zu empfehlen.

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Grundsätzlich sollten Sie vor Abschluss einer Krankenzusicherung prüfen, wie hoch Ihr persönliches Risiko ist, dass entsprechende Kosten für Behandlungen oder sonstige Maßnahmen entstehen, die Sie nicht selbst tragen können oder wollen. Uneingeschränkt empfehlenswert ist faktisch nur die Zahnzusatzversicherung, während Sie bei einer anderen Krankenzusatzversicherung überlegen sollten, ob Sie diesen Versicherungsschutz benötigen oder haben möchten.

Augenversicherung: Augenlasern als Hauptleistung

Eine zweite Krankenzusatzversicherung1Private Krankenzusatzversicherung – https://www.test.de/thema/zusatzversicherungen/ – Abgerufen am 05.09.22, durch die Sie ebenfalls eine Gesundheitsvorsorge betreiben können, ist die Augenversicherung. Zwar werden gerade bei Augenbehandlungen die meisten Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, anteilig sogar eine verschriebene Brille oder Kontaktlinsen. Allerdings gibt es auf der anderen Seite auch wenige Behandlungen, die noch immer von der gesetzlichen Krankenkasse als eine Art Luxusleistung angesehen werden. Das Paradebeispiel ist das Augenlasern, also die Korrektur einer vorhandenen Fehlsichtigkeit.

Die gesetzliche Krankenversicherung vertritt hier anscheinend die Auffassung, dass es mit Brille und Kontaktlinse ausreichende Behandlungsmöglichkeiten einer Fehlsichtigkeit geben würde. Das ist zwar grundsätzlich korrekt, aber dennoch wünschen sich viele Betroffene, dass sie eben nicht dauerhaft Brille oder Kontaktlinsen tragen müssen. Daher kommt für sie eine Augenlaserbehandlung infrage, durch die eine Fehlsichtigkeit auf Dauer korrigiert werden könnte. Wer also eine Kurz- oder Weitsichtigkeit hat und zukünftig nicht dauerhaft eine Brille oder Kontaktlinsen tragen möchte, der ist mit dem frühzeitigen Abschluss einer Augenversicherung definitiv gut bedient.

Versicherung für stationäre Aufenthalte: Luxusversicherung fürs Krankenhaus

Gesundheitsvorsorge mit Versicherungen - welche Krankenzusatzversicherung kann ich nutzen

Die Krankenzusatzversicherung für stationäre Aufenthalte in Krankenhäusern und Kliniken wird manchmal als Luxusversicherung bezeichnet. Der Grund besteht darin, dass zunächst einmal die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten übernehmen, die im Krankenhaus oder auch in Kliniken für medizinisch sinnvolle und notwendige Behandlungen sowie sonstige Maßnahmen anfallen. Das bedeutet, dass jeder Patient zunächst im Krankenhaus sehr gut versorgt ist, wenn zum Beispiel Operationen oder sonstige Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

Immer mehr Patienten möchten sich allerdings im Krankenhaus nicht nur behandeln lassen, sondern ebenso gut aufgehoben fühlen. Daher hat die Versicherung für stationäre Aufenthalte durchaus etwas mit einem Wohlfühlfaktor zu tun, denn sie beinhaltet in erster Linie die folgenden Leistungen:

  • Übernachtung im Einzelzimmer
  • Übernachtung im Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Spezielle Diagnosemethoden

Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer ist durchaus vielen Patienten wichtig, weil sie gerne etwas Ruhe haben möchten, wenn sie im Krankenhaus liegen. Es ist einfach nicht jedermanns Sache, sich beispielsweise den gesamten Tag über innerhalb eines Drei- oder oder sogar Vierbettzimmers mit anderen Patienten „auseinandersetzen“ zu müssen. Ebenfalls zu den Leistungen einer solchen Krankenzusatzversicherung zählt oft die Chefarztbehandlung. Dabei geht es eher um einen subjektiven Sicherheitsfaktor, denn viele Patienten fühlen sich einfach sicherer, wenn Sie zum Beispiel vom Chefarzt statt vom Assistenzarzt operiert werden.

Auslandskrankenversicherung: Bei (längeren) Auslandsaufenthalten sinnvoll

Ebenfalls in den Bereich der Krankenzusatzversicherungen fällt die Auslandskrankenversicherung. Dies wird häufig auch als Auslandsreise-Krankenversicherung oder schlichtweg als Reiseversicherung bezeichnet. Deren Hintergrund ist, dass Behandlungen im Ausland nicht immer vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie sich in einem Nicht-EU-Land aufhalten.

Zudem kann es auch innerhalb der Europäischen Union passieren, dass die behandelnden Ärzte im Ausland das Geld von Ihnen zunächst in bar haben möchten, auch wenn Sie später vielleicht eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse erhalten. Wenn Sie sich also öfter oder länger innerhalb eines Jahres, vielleicht aus beruflichen oder privaten Gründen, im Ausland aufhalten, ist die Auslandskrankenversicherung durchaus eine gute Option.

Krankentagegeldversicherung: Verdienstausfall aufgrund von Krankheit kompensieren

Alle zuvor aufgeführten Krankenzusatzversicherungen beinhalten, dass Kosten für Behandlungen oder andere Maßnahmen und Leistungen übernommen werden. Die Krankentagegeldversicherung funktioniert etwas anders, denn hier erhalten Betroffene pro Tag einen vereinbarten Betrag X ausgezahlt, an dem sie krank sind. Wichtig ist eine solche Krankentagegeldversicherung vorrangig für Selbstständige und Freiberufler, da diese naturgemäß keinen Arbeitgeber haben, der im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durchführen würde. Für manche Selbstständige können allerdings bereits einige Tage Verdienstausfall einen großen Verlust bedeuten, sodass die Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung sehr sinnvoll sein kann.

Die Krankentagegeldversicherung funktioniert so, dass Ihnen für jeden Krankheitstag ein vereinbarter Betrag X ausgezahlt wird. Krankheitstage werden so definiert, dass Sie nicht arbeitsfähig sind und entsprechend seitens Ihres Arztes eine Krankschreibung erhalten. Die Höhe des Krankentagegeldes ist normalerweise relativ frei mit der Versicherung zu vereinbaren, wobei lediglich bestimmte Höchstgrenzen berücksichtigt werden müssen.

Krankenhaustagegeldversicherung: Ähnliche Absicherung wie bei der Krankentagegeldversicherung

Eine zweite Krankenzusatzversicherung, deren Leistung ebenfalls darin besteht, einen bestimmten Betrag X direkt an den Versicherungsnehmer auszuzahlen, ist die Krankenhaustagegeldversicherung. In dem Fall erhalten Sie kein Krankentagegeld, sondern stattdessen für jeden Tag, an dem Sie sich in stationärer Behandlung befinden, ein sogenanntes Krankenhaustagegeld. Darüber hinaus ist die Krankenhaustagegeldversicherung von ihrer Funktionsweise her faktisch identisch mit der Krankentagegeldversicherung.

Heilpraktiker-Versicherung: Sinnvoll für einige Patienten

Die Heilpraktiker-Versicherung fällt ebenfalls in den großen Bereich der Krankenzusatzversicherungen. In den meisten Fällen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten, die für Behandlungen beim Heilpraktiker anfallen. Es gibt allerdings eine wachsende Anzahl von Patienten, die sich in der Schulmedizin nicht mehr gut aufgehoben fühlen und deshalb Behandlungen durch Homöopathen oder Heilpraktiker vorziehen. Da durchaus pro Sitzung Kosten von mehr als 100 Euro – je nach Behandlung – anfallen können, ist der Abschluss einer Heilpraktiker-Versicherung durchaus überlegenswert. Meistens sind die Leistungen allerdings gedeckelt, sodass zum Beispiel pro Jahr nur Kosten von maximal 1.200 Euro übernommen werden.

Quellen & Verweise[+]

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