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Oliver Schoch

Oliver Schoch ist Bankkaufmann und Finanz-Journalist. Im Rahmen seiner Spezialisierung schreibt er mittlerweile seit 14 Jahren Artikel zu unterschiedlichen Finanz-Themen wie Börse, Versicherungen, Finanzierungen oder Geldanlage. Dabei gibt Oliver Schoch Lesenden gerne Ratschläge für den Finanz-Alltag und zeigt, wie interessant und alltäglich das Thema Finanzen in der Praxis ist.

In Deutschland zahlen die Verbraucher im Durchschnitt jährlich mehr als 1.500 Euro an Versicherungsprämien. Darunter fallen sehr sinnvollen Versicherungen, wie zum Beispiel die Privathaftpflicht-Versicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenfalls zählen mittlerweile nach Ansicht vieler Experten manche Zusatzkrankenversicherungen zu den empfehlenswerten Versicherungsprodukten. Dazu gehört unter anderem eine Zahnzusatzversicherung, die möglichst jeder gesetzlich Krankenversicherte haben sollte. Warum es sich bei der Zahnzusatzversicherung um eine sinnvolle Vorsorge handelt und worauf Sie in dem Zusammenhang achten sollten, möchten wir in unserem Beitrag erläutern.

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Der Begriff Krankenzusatzversicherung fasst mehrere Versicherungsarten zusammen, welche in diese Kategorie fallen. Besonders interessant sind Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte, denn dort sind die Leistungen im Vergleich zu den meisten privaten Krankenversicherungen geringer. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie also in bestimmten Gesundheitsbereichen die Leistungen und den Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung erweitern.

In erster Linie sind es die folgenden Versicherungen am Markt, die in die Rubrik Krankenzusatzversicherung fallen:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte
  • Augenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeld-Versicherung

Es gibt also nicht die eine Krankenzusatzversicherung, welche eine Reihe von Leistungen beinhaltet, sondern Sie haben je nach Gesundheitsthema unterschiedliche Optionen, die Sie nutzen können. Die wohl für die breite Masse empfehlenswerteste Krankenzusatzversicherung ist definitiv die Zahnzusatzversicherung.

Was ist die Zahnzusatzversicherung?

Wie der Name sagt, greift die Zahnzusatzversicherung im Bereich der Zahnbehandlung. Dort können die Kosten für gesetzlich Krankenversicherte in Form des jeweiligen Eigenanteils besonders groß sein. Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen für bestimmte Zahnbehandlungen einen Festzuschuss, der meistens zwischen 30 bis 60 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten liegt.

Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei den folgenden Maßnahmen oftmals einen höheren Eigenanteil leisten müssen:

  • Kieferorthopädische Maßnahmen wie Schienen
  • Besonders hochwertige Füllungen
  • Implantate
  • Brücken
  • Kronen

Wenn Sie sich nun für eine Zahnzusatzversicherung1Die besten Tarife für schöne Zähne – https://www.test.de/Zahnzusatzversicherung-im-Test-4730314-0/ – Abgerufen am 14.08.22 entscheiden, deckt diese einen gewissen Prozentsatz der Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und dem von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten Anteil ab.

Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnzusatzversicherung funktioniert nach einem relativ einfachen Prinzip. Zunächst einmal haben Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrages in aller Regel eine sogenannte Wartezeit zu absolvieren. Das bedeutet, dass zum Beispiel innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Versicherung auftretende Behandlungskosten oder Kosten im Bereich Zahnersatz noch nicht von der Versicherung erstattet werden. Damit möchten die Versicherer gewährleisten, dass Sie die Zahnzusatzversicherung nicht mal eben abschließen, weil gerade eine größere Maßnahme ansteht. Nach Ablauf der Wartezeit können Sie dann den Schutz der Zahnzusatzversicherung in vollem Umfang in Anspruch nehmen.

Zahnzusatzversicherung als sinnvolle Vorsorge - das sollten Sie wissen

Wenn Sie zum Beispiel eine Krone benötigen, zahlt den größeren Anteil normalerweise die gesetzliche Krankenversicherung. Der jeweilige Zahnarzt stellt einen sogenannten Heil- und Kostenplan auf, in dem sämtliche Einzelposten genau aufgelistet sind. Diesen Kostenplan reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, die dann den Festzuschuss vornimmt. Die Differenz zum Rechnungsbetrag des Zahnarztes wäre dann Ihr Eigenanteil. Bei Ihrer Zahnzusatzversicherung reichen Sie nun ebenfalls den Heil- und Kostenplan ein. Je nachdem, welchen Tarif und welchen Anbieter Sie sich entschieden haben, übernimmt die Zahnzusatzversicherung dann einen gewissen Prozentsatz des Restbetrages.

Wie eine Rechnung aussehen kann, stellt unser folgendes Beispiel dar:

  • Kosten für die Behandlung laut Heil- und Kostenplan: 3.500 Euro
  • Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse (40 %): 1.500 Euro
  • Übernahme der Zahnzusatzversicherung (90 %): 1.800 Euro
  • Eigenanteil: 200 Euro

Im Beispiel übernimmt die Zahnzusatzversicherung also 90 Prozent der Differenz, die zwischen dem Rechnungsbetrag und der Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse entsteht. Sie haben dann nur noch einen Eigenanteil von 200 Euro zu tragen, ohne Zahnzusatzversicherung wären es hingegen 2.000 Euro.

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Die Zahnzusatzversicherung ist faktisch für alle gesetzlich Krankenversicherten eine sehr empfehlenswerte Versicherung. Gerade bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen fallen häufig Kosten im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich an. Somit könnte Ihr Eigenanteil ohne Krankenzusatzversicherung vielleicht bei mehreren Tausend Euro liegen.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Die monatlichen Versicherungsprämien, die Sie für eine Zahnzusatzversicherung zahlen müssen, hängt von einigen Faktoren ab. Welchen Beitrag Sie zur Zahnzusatzversicherung zahlen müssen, hängt zum Beispiel von den folgenden Details ab:

  • Versicherer / Tarif
  • Tarifliche Leistungen, zum Beispiel 90 Prozent der Kosten werden übernommen
  • Alter des Versicherungsnehmers
  • Gesundheitszustand (Zahnstatus)

Ganz entscheidend für die Höhe der zu zahlende Versicherungsprämie sind insbesondere Ihr Alter und natürlich die tarifliche Leistungen, für die Sie sich entscheiden. Die meisten Krankenzusatzversicherungen in Form der Zahnzusatzversicherung bieten mehrere Tarife zur Auswahl an, wie zum Beispiel einen Basis- oder einen Premium-Tarif. Sie können sich also faktisch durch mehrere Bausteine Ihre persönliche Zahnzusatzversicherung zusammenstellen.

Besonders günstig ist eine Zahnzusatzversicherung noch für Kinder, denn dann beläuft sich der monatliche Beitrag oft auf unter zehn Euro. Aber auch Erwachsene finden eine günstige Krankenzusatzversicherung dieser Art. Je nach genannten Faktoren belaufen sich die monatlichen Versicherungsprämien oftmals auf 15 bis 30 Euro. Hier kommt es natürlich vor allem auf das Alter und die gewünschten, tarifliche Leistungen an, wie hoch die Versicherungsprämie ausfällt.

Wartezeit und weitere Beschränkungen beachten

Beim Vergleich der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen sollten Sie auf einige Bedingungen achten, denn selten übernimmt der Versicherer pauschal 100 Prozent aller anfallenden Kosten, natürlich abzüglich des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung. So gibt es zum Beispiel bei den meisten Zahnzusatzversicherungen eine Wartezeit. Diese beläuft sich nach Anbieter in der Regel auf 6 bis 12 Monate.

Wenn Sie also den Vertrag geschlossen haben und zum Beispiel fünf Monate später eine Krone brauchen, kann es aufgrund der Wartezeit passieren, dass diese Leistung von der Zahnzusatzversicherung noch nicht erbracht wird. Gerade deshalb sollten Sie diese private Krankenversicherung nicht erst abschließen, wenn größere Maßnahmen vorgenommen werden müssen oder absehbar sind, sondern bereits als sinnvolle Vorsorge.

Eine weitere Einschränkung kann in einer Deckelung des jährlichen Betrages bestehen, der von der Zahnzusatzversicherung übernommen wird. So gibt es beispielsweise Angebote und Tarife, in denen festgehalten wird, dass pro Jahr zum Beispiel maximal 3.000 Euro an Kosten übernommen werden. Darüber hinaus sind in manchen Tarifen bestimmte Behandlungen und Maßnahmen ausgeschlossen, wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten für Implantate oder auch kieferorthopädische Maßnahmen. Daher sollten Sie unbedingt auf die entsprechenden Tarifdetails achten und welche Zahnersatz- oder Behandlungskosten von der privaten Zahnzusatzversicherung überhaupt übernommen werden.

Rentiert sich eine Zahnzusatzversicherung überhaupt?

Diese Frage lässt sich genauso schwer beantworten wie bei fast allen anderen Versicherungen. Wenn Sie natürlich sehr gute Zähne haben und kaum oder gar keine Behandlungen in den nächsten Jahrzehnten anstehen, wäre die Zahnzusatzversicherung im Nachhinein überflüssig gewesen. Allerdings wissen Sie natürlich nicht mit Bestimmtheit, ob Sie nicht in der Zukunft teurere Behandlungen im Kiefer- oder Zahnbereich benötigen werden.

Bei Implantaten liegt der Eigenanteil zum Beispiel oft zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Wenn wir nun eine typische Zahnzusatzversicherung dagegen rechnen, die beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 20 Euro hat, müssten Sie in dem Fall etwa neun Jahre Beiträge zahlen, damit sich diese mit den anfallenden Kosten, die von der Zahnzusatzversicherungen bezahlt werden, ausgleichen.

Grundsätzlich ist es allerdings immer eine individuelle Rechnung, ob sich die Zahnzusatzversicherung voraussichtlich rentieren wird oder nicht. In der überwiegenden Mehrheit gehen Experten davon aus, dass die Zahnzusatzversicherung eine sehr sinnvoll Vorsorge ist und sich in dem Fall auch oft rentiert. Immerhin werden Sie beispielsweise Implantate oder Brücken normalerweise in Ihrem Leben spätestens mit zunehmenden Alter mehrfach benötigen, sodass dann die gezahlten Versicherungsprämien in der Summe geringer als die Kosten sind, die von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden.

Fazit zur Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung ist definitiv eine sinnvolle Vorsorge und wird mittlerweile deshalb auch von diversen Experten in die Gruppe der äußerst empfehlenswerten, privaten Versicherungen aufgenommen. Damit reiht sich die Zahnzusatzversicherung durchaus in die Kategorie Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Hausratversicherung ein, die ebenfalls sehr empfehlenswert sind.

Trotzdem sollten Sie beachten, dass die Zahnzusatzversicherung meistens nicht 100 Prozent des anfallenden Eigenanteils übernimmt. Je nach Tarif liegt der Erstattungsbetrag meistens im Bereich zwischen 75 und 90 Prozent der Differenz zwischen des Rechnungsbetrages und des von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten Festzuschusses.

Quellen & Verweise[+]

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